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Energieberater-Förderung: Seit 01. April ohne Zahlungsermächtigung

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer eine Energieberatung in Auftrag gibt, erhält dafür eine attraktive Förderung vom Staat. Bis zu 50 Prozent der Kosten zahlte dieser zuletzt direkt auf das Konto des Beraters. Dazu nötig war eine sogenannte Zahlungsermächtigung, durch die Experten den Rechnungsbetrag kürzen konnten. Seit dem 01. April 2025 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Was das für Hausbesitzer bedeutet und warum das Interesse an geförderten Energieberatungen damit sinken könnte.

© Nicol El Nino / shutterstock.com

Abschaffung der Zahlungsermächtigung zum 01. April 2025

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gab, wurde die Zahlungsermächtigung bei der Förderung von Energieberatungen zum 01. April 2025 abgeschafft. Das Amt zahlt Fördergelder damit seit diesem Stichtag nur noch an Hauseigentümer aus. Betroffen sind alle, die ab dem 01. April 2025 einen Verwendungsnachweis für die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ einreichen. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Staat Hausbesitzer, die sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) optimal auf eine anstehende energetische Sanierung vorbereiten möchten.

Wichtiger Hinweis: Von der neuen Regelung ausgenommen sind kommunale Antragsteller. Um den besonderen Herausforderungen der Haushaltsplanung Rechnung zu tragen, behält das BAFA die bisherige Praxis hier vorerst aufrecht.

Hausbesitzer gehen bei der Energieberatung in Vorleistung

Mit dem geänderten Auszahlungsprozess können Energie-Effizienz-Experten die Rechnungen Ihrer Beratungsleistungen nun nicht mehr um den Förderbetrag kürzen. Das hat zur Folge, dass Hausbesitzer ohne Zahlungsermächtigung zunächst den gesamten Rechnungsbetrag begleichen müssen. Bei Kosten von 1.500 Euro bedeutet das bereits eine Mehrbelastung von 850 Euro. Diese steigt, je höher die Kosten der Energieberatung ausfallen. Auch wenn der Staat die Förderung in Höhe von bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (bis zu 850 Euro bei  Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten) anschließend auszahlt, ist die Summe doch erst einmal aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

Interesse an einer Energieberatung könnte weiter sinken

Genau wie die gesunkene Förderrate dürfte der Wegfall der Zahlungsermächtigung auch dazu führen, dass Hausbesitzer das Interesse an einer Energieberatung verlieren. Diese gibt zwar Aufschluss darüber, welche Maßnahmen sich sinnvoll umsetzen lassen, führt aber selbst noch keine Veränderung herbei. Als Anreiz bleibt allerdings die bessere Sanierungsförderung. So steigt der Fördersatz der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle um fünf Prozent, wenn Sanierer Maßnahmen aus einem geförderten iSFP umsetzen. Außerdem lassen sich mit dem Sanierungsfahrplan 60.000 statt 30.000 Euro pro Wohneinheit an Kosten anrechnen, was ebenfalls bessere Förderbedingungen schafft (gilt nicht für die Förderung der Heizung).

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