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Solarspitzengesetz: Einspeisung neu geregelt

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit dem Ende Januar im Bundestag beschlossenen Solarspitzengesetz passt der Bund die Vergütung von Solarstrom an die Bedürfnisse unserer Zeit an. Er fördert die dynamische Steuerung, streicht die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und sorgt für eine höhere Stabilität im Stromnetz. Warum das eine gute Nachricht für Sie und die Energiewende ist, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

© Halfpoint / shutterstock.com

Das ändert sich 2025 für Besitzer neuer PV-Anlagen

Kurz vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode beschloss der Bundesrat am 31. Januar 2025 ein Gesetz, das entscheidend für die Zukunft der Energiewende im Stromsektor sein dürfte. Die Rede ist vom Solarspitzengesetz – einer notwendigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es gleicht Überproduktionen aus und legt den Grundstein für eine bessere Steuerbarkeit der Stromnetze. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  • Streichen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Ist zu viel Strom im Netz, kostet die Einspeisevergütung nicht nur viel Geld. Sie gefährdet auch die Stabilität im Netz. Mit dem Streichen der Vergütung zu Zeiten negativer Strompreise schafft der Staat Anreize, den Solarstrom im eigenen Haus zu speichern. Die Stunden ohne Vergütung sind dabei nicht verloren. Sie kommen am Ende zu den 20 Jahren gesicherter Einspeisevergütung hinzu.
  • Reduzierte Einspeisung ohne Smart Meter oder Steuerbox: Sind neue Photovoltaikanlagen nicht steuerbar, dürfen diese nach dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. In Kombination mit einem Stromspeicher führt das in der Regel jedoch nicht zu Einbußen im Ertrag.
  • Abregelung von PV-Anlagen bei Gefahr eines Blackouts: Droht ein Blackout, ermächtigt das Solarspitzengesetz Netzbetreiber dazu, PV-Anlagen im betroffenen Gebiet abzuregeln. Möglich ist das über Smart Meter als Schnittstelle zwischen Netz und Anlage.
  • Förderung der Direktvermarktung von Strom aus Kleinanlagen: Auch ohne Pflicht können Sie Strom aus kleinen PV-Anlagen künftig einfacher an der Börse vermarkten, um damit Gewinne zu erzielen. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp.
  • Flexible Speicherung und Einspeisung künftig am günstigsten: Am meisten profitieren in Zukunft Nutzer, die Strom aus dem Netz oder der eigenen PV-Anlage zu Spitzenzeiten speichern, selbst verbrauchen und erst dann in das öffentliche Netz einspeisen, wenn ein Bedarf besteht.

Wermutstropfen im Solarspitzengesetz

Wer auf Kundenwunsch ein Smart Meter einbauen lassen möchte, muss dafür künftig mehr zahlen. So soll die einmalige Gebühr von maximal 30 auf maximal 100 Euro steigen. Die regelmäßigen Kosten sollen zudem von 20 auf 30 Euro im Jahr ansteigen.  „Den privaten Haushalten wird nicht nur der Zugang zu dynamischen Stromtarifen erschwert, sondern in der Folge auch der Überblick über den eigenen Stromverbrauch", sagte Tom Jannek, Leiter Energie und Bauen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dazu im Magazin c't.

Übrigens:  Von einer Abschaffung der EEG-Vergütung zu sprechen, ist hier übertrieben. Denn 2024 war der Strompreis nur 457 von 8760 Stunden negativ. Die meiste Zeit des Jahres gibt es die Vergütung also nach wie vor, auch wenn die Zahl mit zunehmender PV-Leistung steigen dürfte.

Solarspitzengesetz gilt nicht für PV-Anlagen im Bestand   

Wichtig zu wissen ist, dass das Solarspitzengesetz nach seinem Inkrafttreten nur für Neuanlagen gilt. Für alle PV-Anlagen, die zuvor ans Netz gingen bzw. gehen, gelten nach wie vor die aktuellen Vorgaben zu Vergütung, Einspeisung und Regulierung. Das ermöglicht es, Neuanlagen gleich an die neuen Regeln anzupassen und mit einem entsprechenden Solarspeicher auszustatten.

Hintergrund: Darum ist die Änderung besonders wichtig

Grund für das Solarspitzengesetz ist der Solarboom der letzten Jahre. Denn der starke Ausbau hat dazu geführt, dass vor allem in Zeiten ohne Bedarf viele Verbraucher Strom einspeisen. Das überlastet die Netze und macht Solarstrom wertlos. Er bekommt negative Preise und kostet Staat sowie Steuerzahler viel Geld. Das Solarspitzengesetz ändert diese Entwicklung, indem es die flexible Speicherung lukrativer macht. Das führt dazu, dass bei geringem Bedarf weniger Strom in die Netze kommt und die Preise im besten Fall nicht unter null fallen. Das Vorgehen erhöht zudem die Netzstabilität und sorgt dafür, dass der Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung weiter steigen kann.  

Solarspitzengesetz seit Februar 2025 in Kraft

Die Gesetzesänderung wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen und am 24. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  Damit gelten die Neuregelungen seit dem  25. Februar 2025.  Das Solarspitzengesetz betrifft seither alle PV-Anlagen, die neu in Betrieb gehen.

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