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News zur Solarpflicht: Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ziehen nach

  • von Alexander Rosenkranz
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Die Solarpflicht fordert den Einbau solartechnischer Anlagen bei Neubau- und Sanierungsvorhaben. Sie gilt bereits in zahlreichen Bundesländern und wurde zuletzt auch in Bayern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein nachgeschärft. Während Bayern die Pflicht als Soll-Vorgabe auf Wohngebäude ausweitete, gilt diese in Niedersachsen nun auch bei Dachsanierungen. Schleswig-Holstein novellierte unterdessen das landeseigene Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), mit dem das Land die Pflicht Anfang 2025 für Wohngebäude einführt. Wir erklären, was jetzt in den Bundesländern gilt.

© anatoliy_gleb / shutterstock.com

Bayern weitet Solaranlagen-Pflicht auf Wohngebäude aus

Das Land Bayern fordert den Einbau von Solaranlagen bereits seit einigen Jahren. Betroffen waren seither jedoch nur landeseigene Immobilien sowie neue Nichtwohngebäude. Mit dem Jahreswechsel änderte sich das. Denn seit Januar 2025 gilt die Solarpflicht in Bayern auch für Wohngebäude sowie bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Geregelt ist das in Artikel 44 a der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Mindestens ein Drittel der Dachfläche mit Solar zu belegen

Gefordert ist dabei eine angemessene Auslegung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Diese liegt vor, wenn die Modulfläche mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche entspricht. Geeignet sind Dachflächen, wenn sie groß genug sind und nicht der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen. Wichtig ist außerdem, dass sich die Solarpanels parallel zur Dachfläche anbringen oder in die Dachhaut integrieren lassen.  

Für diese Bauwerke gilt die Pflicht in Bayern nicht

Ausgenommen von der Solarpflicht in Bayern sind Gebäude mit einer Dachfläche von bis zu 50 Quadratmetern sowie Garagen, Carports oder Schuppen. Gleiches gilt für unterirdische Bauten, Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte und vorübergehend aufgestellte oder genutzte Gebäude.

Wichtig zu wissen:  Im Wohnbereich handelt es sich bei der bayerischen Solarpflicht nur um eine Soll-Vorschrift. Sie ist damit als dringende Empfehlung zu verstehen und hat keine Bedeutung für den Vollzug.

Solarpflicht in Niedersachsen gilt auch für Sanierungen

Auch in Niedersachsen gibt es die Pflicht zum Einbau von Solaranlagen bereits seit einigen Jahren. Betroffen waren bisher jedoch nur Nichtwohngebäude bei Neubau, Aufstockung oder Anbau sowie Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Wer ein Wohngebäude errichtete, musste das Dach bisher so ausführen, dass die Traglast das Nachrüsten einer PV-Anlage zuließ.

Solar in Niedersachsen für Wohngebäude und Sanierungen Pflicht

Seit Januar 2025 gilt die Solarpflicht in Niedersachsen nun auch vollständig für Wohngebäude und Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen. Außerdem greift die Einbaupflicht inzwischen auch bei der Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht. Das Land fordert dabei, mindestens 50 Prozent der sanierten oder neu hinzugekommenen Dachfläche mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich in Artikel 32 a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

Ausnahmen und Alternativen zur Einbaupflicht in Niedersachsen

Widerspricht die Pflicht zum Einbau einer Solaranlage in Niedersachsen anderen Vorgaben (z. B. Denkmalschutz), entfällt sie. Gleiches gilt auch dann, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Eine Ausnahme gilt zudem für Parkplätze entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Alternativ haben Bauherren und Sanierer die Möglichkeit, eine Solarthermieanlage auf den Dächern zu installieren. Berücksichtigen lassen sich dabei auch bestehende Anlagen.

Schleswig-Holstein erweitert Solaranlagen-Pflicht 2025  

In Schleswig-Holstein gibt es  seit Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden sowie für Parkplätze mit über 100 Stellplätzen.  Mit der am 30. Januar 2025 beschlossenen Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) weitet das Land die Pflichten aus. Denn die vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung enthält auch Vorgaben zum Einbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden.

Konkrete Vorgaben zur Umsetzung stehen bisher nicht fest

Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. im neuen Verkündungsportal Schleswig-Holstein soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) bereits Anfang 2025 in Kraft treten. Konkrete Anforderungen an die Pflicht gibt es bisher allerdings nicht. Denn diese arbeitet das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zusammen mit den Ministerien für Bauen, Kultur und Wirtschaft zurzeit noch aus.

Übergangsregelung für neue Wohngebäude:  Durch eine Übergangsregelung soll die Solarpflicht in Schleswig-Holstein für neue Wohngebäude erst ab 2026 gelten. Wer den Bauantrag oder die Bauanzeige 2025 einreicht oder noch in diesem Jahr mit dem Bau beginnt, soll demnach von der Pflicht zum Einbau einer Solaranlage in Schleswig-Holstein ausgenommen sein.

Pflicht auch in weiteren Bundesländern

Eine Pflicht für die Installation von Solaranlagen gibt es aber nicht nur in Bayern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Auch andere Länder fordern den Einbau bereits. Darunter Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Welche Vorgaben hier gelten und wie diese im Detail zu erfüllen sind, erklären wir in unserem Beitrag zur Solarpflicht 2025.

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