Neue Emissionsgrenzwerte für Kamine ab 2025
Besitzen Sie einen Kaminofen? Dann könnte der 31. Dezember 2024 ein wichtiger Stichtag für Sie sein. Denn ab Januar 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Kamine.
Ist der Stichtag für Sie relevant?
Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab Januar 2025 die in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Alle Kaminöfen, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden und jetzt im Handel erhältlich sind, erfüllen die Vorgaben bereits.
Grenzwerte ab 01.01.2025: Sogenannte Einzelraumfeuerstätten dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Das müssen Sie jetzt tun
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme ermitteln: Entscheidend sind die Angaben auf dem Typenschild des Kaminofens. Alternativ kann das Betriebsdatum in der Regel den Prüfunterlagen entnommen werden, die der zuständige Schornsteinfeger bei der regelmäßigen Wartung erstellt.
- Einhaltung der Grenzwerte prüfen: Angaben zu den Emissionswerten sind in den Herstellerunterlagen vermerkt. Liegen diese nicht mehr vor, ist eine Prüfung über die Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) möglich. Alternativ empfiehlt es sich, den zuständigen Schornsteinfeger zu kontaktieren. Dieser kann bei Bedarf eine Messung der Emissionswerte vornehmen.
Wichtig: Bei Verstößen gegen die Vorgaben der 1. BImSchV drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Erfüllt ein Kamin die neuen Vorgaben nicht, haben wir mögliche Optionen inklusive Kosten im Ratgeber „Wie lange darf ich meinen Kaminofen betreiben“ zusammengefasst.
Es gibt Ausnahmen
Die neuen Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten sind grundsätzlich einzuhalten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Diese gelten für:
- vor 1950 errichtete Kaminöfen
- offene Kamine sowie Grundöfen
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 Kilowatt (kW)
- maßgeblich für die Wärmeversorgung eines Gebäudes oder einer Wohnung verantwortliche Kamine