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Besitzen Sie einen Kaminofen? Dann könnte der 31. Dezember 2024 ein wichtiger Stichtag für Sie sein. Denn ab Januar 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Kamine.
Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab Januar 2025 die in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Alle Kaminöfen, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden und jetzt im Handel erhältlich sind, erfüllen die Vorgaben bereits.
Grenzwerte ab 01.01.2025: Sogenannte Einzelraumfeuerstätten dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Wichtig: Bei Verstößen gegen die Vorgaben der 1. BImSchV drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Erfüllt ein Kamin die neuen Vorgaben nicht, haben wir mögliche Optionen inklusive Kosten im Ratgeber „Wie lange darf ich meinen Kaminofen betreiben“ zusammengefasst.
Die neuen Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten sind grundsätzlich einzuhalten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Diese gelten für:
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