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Nachweiseinreichung zur Förderung der Heizung für alle Sanierer möglich

  • von Alexander Rosenkranz
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Seit dem 27.03.2025 ist es allen Sanierer möglich, Nachweise für das Förderprogramm 458 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen. Mit der Freischaltung der entsprechenden Funktion im KfW-Portal können Sie sich die gewünschte Heizungsförderung jetzt auszahlen lassen. Warum das erst jetzt funktioniert und wie die Nachweiseinreichung abläuft.

Dieses Bild wurde von einer KI generiert.

Nachweiseinreichung im KfW-Portal komplett freigeschaltet

Am 27. März 2025 schaltete die KfW die Identifizierung und Nachweiseinreichung für die Heizungsförderung im Programm 458 für alle Sanierer frei. Damit können auch Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst genutzten Häusern die Auszahlung beantragen. Gleiches gilt für Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt haben. Auch diese können alle Nachweise im KfW-Portal einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Alle anderen Antragsberechtigten haben diese Möglichkeit bereits seit Ende 2024. Seitdem zahlt die KfW die Fördermittel auch aus.

Übrigens:  Zum Sondereigentum im WEG-Recht gehören alle Bereiche, die nicht explizit dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind. Dazu zählen etwa die Wohnräume mit Bodenbelägen, Wandverkleidungen und Einrichtungen. Aber auch Wärmeerzeuger wie Luft-Luft-Wärmepumpen oder Gas-Etagenheizungen und zugehörige Versorgungsleitungen, die nur eine Wohnung anbinden, lassen sich dem Sondereigentum zuordnen.

Ablauf: So reichen Sie Nachweise korrekt im KfW-Portal ein

Genau wie die Identifizierung ist auch die Nachweiseinreichung wichtig, um die beantragten Fördermittel zu erhalten. Denn auf dieser Basis können die Experten der Förderbank Ihre Unterlagen prüfen und über die Rechtmäßigkeit der Heizungsförderung entscheiden. Damit dabei nichts schiefgeht, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Erst nach Identifizierung und Nachweiseinreichung im KfW-Portal bekommen Sie Fördermittel ausgezahlt.
  • Für den Abschluss der Maßnahme haben Sie ab dem Erhalt des Bewilligungszeitraums 36 Monate Zeit. Verpassen Sie die Frist, zahlt die KfW Ihre Fördermittel nicht aus.
  • Identifizieren Sie sich nach Abschluss der geförderten Maßnahme per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren im Kundenportal „Meine KfW“.
  • Weisen Sie mit der Nachweiseinreichung nach, dass Sie das Vorhaben umgesetzt haben. Reichen Sie dazu die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater ein. Laden Sie alle Rechnungen im KfW-Portal hoch und reichen Sie dort auch weitere Nachweise ein, wenn diese erforderlich sind. Der Fall ist das, wenn Sie den Einkommens- oder den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung beantragt haben.

Die Experten der KfW prüfen im nächsten Schritt, ob Sie alle Fördervoraussetzungen eingehalten haben. Ist das der Fall, weisen Sie die Förderung an und Sie bekommen den beantragten Zuschuss ausgezahlt.

Langer Entwicklungszeitraum bis zur Freischaltung für alle

Seit dem Start der Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 Ende Dezember 2023 ist diese nun über ein Jahr später auch tatsächlich erhältlich. Der Grund für die Verzögerung war der erforderliche Entwicklungsprozess. Denn die Ampel-Regierung hatte die Förderung im Jahr 2023 komplett neu aufgesetzt. Zudem wechselte der Fördergeber. Während zuvor das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Vergabe der Heizungsförderung zuständig war, wurde diese Aufgabe der KfW zuteil. Die entsprechenden Prozesse und Mechanismen für das neue Förderangebot mussten jedoch erst geschaffen werden.

Um die Mittel dennoch so schnell wie möglich anbieten zu können, entschieden sich die Verantwortlichen für eine schrittweise Öffnung des Portals. Mit der Freischaltung der Identifizierung und Nachweiseinrichtung für alle relevanten Personengruppen ist dieser Prozess jetzt abgeschlossen.

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