“Jung kauft Alt”: Neue Förderung der KfW

  • von Sabrina Hansen
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Das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll junge Familien unterstützen, die einen Altbau kaufen und energieeffizient sanieren. Starten wird die Kreditförderung voraussichtlich am 3. September 2024.

Bild: © Robert Kneschke / Shutterstock.com

Günstige Kredite für junge Familien

Das KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) wird die bestehende Neubauförderung ergänzen. Es richtet sich an junge Familien, die einen Altbau mit schlechter Energieeffizienz innerhalb von 4,5 Jahren sanieren, sodass dieser mindestens die Effizienzhaus-Stufe 70 EE nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht. Für das Jahr 2024 wurden nun Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro freigegeben.    

Hinweis: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrags über die KfW beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?    

Die Maximalhöhe der zinsgünstigen Kredite hängt von der Anzahl der minderjährigen Kinder ab, die im Haushalt leben:  

  • 1 Kind: max. 100.000 Euro
  • 2 Kinder: max. 125.000 Euro
  • ab 3 Kindern: max. 150.000 Euro

Was wird gefördert?  

Gefördert wird der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Die Bestandsimmobilie muss:

  • laut gültigem Energie- oder Verbrauchsausweis in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein.
  • innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden.  

Hinweis: Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Sanierungskosten sind nicht über das KfW-Programm förderfähig.          

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Das Förderprogramm “Jung kauft Alt” soll vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen. Entsprechend sind die Fördervoraussetzungen gestaltet:

  • max. 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind (+ 10.000 Euro für jedes weitere Kind)    
  • kein Wohneigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Selbstnutzung zu Wohnzwecken für min. 5 Jahre
  • Eigentumsanteil von min. 50 Prozent