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Erleichterte Heizungsförderung für Hochwasser-Betroffene

  • von Jessica Christ
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Die heftigen Regenfälle der letzten Monate haben in vielen Regionen Deutschlands zu Überschwemmungen geführt. Um den Betroffenen in Bayern und Baden-Württemberg schnell und unkompliziert zu helfen, wurden Verfahrenserleichterungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt.

Bild: © Felix Geringswald / Shutterstock.com

Unterstützung für Bewohner der Hochwassergebiete in Bayern und Baden-Württemberg

Die speziellen Kulanzregelungen für Bewohner der Hochwassergebiete beziehen sich auf alle Programmteile beim  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beinhalten folgende Punkte:  

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasser-Betroffene auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Sanierung bislang nicht vorüber ist.  
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Betroffene können den Bonus auch dann beantragen, wenn ihre Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt wurde und nicht mehr funktioniert. Eine Eigen­erklärung über die Funktions­tüchtigkeit vor dem Hochwasser muss vorliegen.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination mit anderen öffentlichen Förderangeboten wird auf 100 Prozent erhöht.  Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

Diese Maßnahmen sollen den Betroffenen ermöglichen, ihre beschädigten Heizsysteme effizient und rasch zu erneuern, um den Wiederaufbau zu unterstützen.

Weiterführende Informationen zur Heizungsförderung finden Sie in unserem Ratgeber: Förderung der Heizung

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