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Einspeisevergütung 2025: Geringere Vergütung für neue PV-Anlagen

  • von Alexander Rosenkranz
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Für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom bekommen Sie 20 Jahre lang eine feste Vergütung. Die Rede ist von der sogenannten Einspeisevergütung, die 2025 sank. Gab es vorher 8,03 Cent pro Kilowattstunde, bekommen Sie heute 7,94 Cent pro Kilowattstunden – ein Prozent weniger. Eine zweite Reduzierung der Einspeisevergütung ist zum 01. Juli 2025 geplant. Nutzen Sie Solarstrom größtenteils selbst, hat das jedoch kaum einen Einfluss auf Ihre Erträge.

© alphaspirit.it / shutterstock.com

Einspeisevergütung sinkt Februar und August 2025

Mit fortschreitender Entwicklung sinken die Preise für Photovoltaikanlagen immer weiter. Da sich die Anlagen dadurch auch mit einer geringeren Förderung lohnen, kann der Staat letztere Schritt für Schritt anpassen. Möglich ist das mit einer Reduzierung der Einspeisevergütung, die 2025 zweimal geplant ist. Wer Solarstrom teilweise selbst nutzt, bekommt dabei seit 01. Februar 2025 7,94 Cent pro Kilowattstunde (bei einer Leistung von bis zu 10 kWp). Ab 01. August 2025 sind es dann noch 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Die folgende Tabelle zeigt aktuelle Werte im Überblick.

Monat / Jahr

Leistung

Teileinspeisung

Volleinspeisung

ab 01.02.2025

bis 10 kWp

7,94 Ct/kWh

12,60 Ct/kWh

bis 40 kWp

6,88 Ct/kWh

10,56 Ct/kWh

bis 100 kWp

5,62 Ct/kWh

10,56 Ct/kWh

ab 01.08.2025

bis 10 kWp

7,87 Ct/kWh

12,48 Ct/kWh

bis 40 kWp

6,81 Ct/kWh

10,46 Ct/kWh

bis 100 kWp

5,56 Ct/kWh

10,46 Ct/kWh

ab 01.02.2026

bis 10 kWp

7,08 Ct/kWh

11,23 Ct/kWh

bis 40 kWp

6,13 Ct/kWh

9,41 Ct/kWh

bis 100 kWp

5,00 Ct/kWh

9,41 Ct/kWh

Wichtig zu wissen ist, dass die Änderung nur Anlagen betrifft, die nach dem jeweiligen Stichtag ans Netz gehen. Wer die Solarstromanlage schon länger betreibt, bekommt weiterhin den einst versprochenen Beitrag zur Vergütung des eingespeisten Stroms. Insgesamt läuft die Förderung dabei bis zum Ablauf des Förderzeitraums von 20 Jahren ab Inbetriebnahme unverändert weiter.

Geringe Auswirkungen auf Ihre Erträge zu erwarten

Mit einer Anpassung der Einspeisevergütung 2025 um ein Prozent im Februar und ein Prozent im August sind die Auswirkungen auf den eigenen Ertrag jedoch gering. Ein Beispiel: Speisen Sie 1.600 Kilowattstunden im Jahr ein, sinkt Ihr jährlicher Ertrag durch die Anpassung um gerade einmal 1,44 Euro, wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht.

Einspeisung

Einspeisevergütung 2024

Einspeisevergütung 2025

Differenz

4.000 kWh (100 %) *

509,20 Euro/Jahr

504,00 Euro/Jahr

5,20 Euro/Jahr

3.200 kWh (80 %) **

256,96 Euro/Jahr

254,08 Euro/Jahr

2,88 Euro/Jahr

1.600 kWh (40 %) **

128,48 Euro/Jahr

127,04 Euro/Jahr

1,44 Euro/Jahr

* Volleinspeisung bei 4 kWp; ** Teileinspeisung bei 4 kWp

Dem Beispiel liegt eine 4 kWp-Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung, 80 Prozent Einspeisung (ohne Stromspeicher) und 40 Prozent Einspeisung (mit Stromspeicher) zugrunde.

Solarspitzengesetz streicht Einspeisevergütung 2025

Einen größeren Einfluss auf Ihre jährlichen Erträge hat das kürzlich beschlossene Solarspitzengesetz. Dieses gilt nach Erscheinen im Bundesgesetzblatt voraussichtlich ab 01. März 2025 und führt zur Streichung der Einspeisevergütung 2025. Diese erfolgt jedoch nicht gänzlich, sondern nur in den Stunden, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist. Das ist immer dann der Fall, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen mehr Strom in das Netz einspeisen, als Verbraucher entnehmen. Die Stunden ohne Vergütung gehen jedoch nicht verloren. Denn der Staat sammelt diese und hängt sie am Ende an die 20-Jahresfrist der Vergütung an. Im Jahr 2024 betraf das rund 500 von insgesamt 8760 Stunden.

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten des Staates zu reduzieren. Denn dieser zahlt die Differenz aus Börsenstrompreis und Vergütung an Netzbetreiber. Zudem soll die zeitweise Streichung Anreize zu einem erhöhten Eigenstromverbrauch schaffen. Denn das macht unabhängig. Es schont die Netze und reduziert zudem die Netzausbaukosten.

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