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BAFA-Förderung für Energieberatung deutlich gekürzt

  • von Jessica Christ
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Ab dem 7. August 2024 ändern sich die Förderbedingungen für Energieberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anpassung erfolgt aufgrund der hohen Nachfrage und der aktuellen haushaltspolitischen Lage.

Bild: © Joyseulay / Shutterstock.com

Die Zuschüsse für Energieberatungen werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten reduziert. Das bedeutet eine Halbierung der maximalen Zuschüsse.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro.
  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten): 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung.

Unveränderte Fördervorteile

Einige Fördervorteile bleiben trotz der Kürzungen erhalten. Der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) Bonus von 5 Prozent sowie die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bleiben unverändert bestehen. Das bedeutet, dass sich die Zuschussförderung für entsprechende Sanierungsarbeiten, wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Außenwänden, weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent erhöht, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde.

Ebenso bleibt die Verdopplung der maximalen Investitionssumme bei Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro bestehen. Diese Vorteile gelten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen, wenn eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird.

Warum eine Energieberatung weiterhin sinnvoll ist

Eine Energieberatung durch qualifizierte Experten ist für viele Hausbesitzer von großem Nutzen. Sie hilft dabei, die besten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren. Die Experten bieten wertvolle Beratung darüber, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt am sinnvollsten sind und wie sie optimal kombiniert werden können. Ein maßgeschneiderter Sanierungsplan wird erstellt, der die individuellen Gegebenheiten des Hauses berücksichtigt und einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen vorgibt.  

Gründe für die Kürzungen

Die Bundesregierung sieht sich aufgrund der hohen Nachfrage und der haushaltspolitischen Gesamtlage gezwungen, die Fördersätze anzupassen. Bis Juli 2024 wurden bereits 80.000 Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden gestellt. Bis Ende des Jahres wird mit über 150.000 Anträgen gerechnet. Die Anpassung soll sicherstellen, dass auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten können.

  

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