Welches Haus gehört konkret zu den schlechtesten 25 Prozent?
Ein Gebäude qualifiziert sich zum Worst-Performing-Building über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand sowie über einen gültigen Energieausweis.
- Auf dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis muss die Klasse H eingetragen sein. Sollte der Energieausweis vor 2014 ausgestellt worden sein, muss der Endenergiewert bei mindestens 250 kWh/(m2*a) liegen. Das Gültigkeitsdatum des Ausweises sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung des Worst-Performing-Building-Bonus nicht überschritten sein.
Alternativ:
- Das Haus sollte von 1957 oder älter sein. Entscheidend ist das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ können auch Bauantrag und Bauanzeige genommen werden, solange diese im selben Jahr wie die Fertigstellung erfolgt sind. Zudem sollten mindestens 75 Prozent der Außenwand unsaniert sein.
Als unsaniert gilt ein Gebäude, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des U-Werts erfolgt sind. Den Wärmedurchgangskoeffizient gibt es für verschiedene Komponenten – Dach, Außenwände, Decken und Böden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat Maximalwerte diesbezüglich definiert, die Sie nach den Sanierungsmaßnahmen einhalten müssen.
Hinweis: Jede Wärmedämmung, die nach dem 31.12.1983 erfolgt ist, gilt als energetische Sanierung. Die Art der Dämmung ist hier nicht entscheidend.