Gebäudenutzfläche

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Dieser Artikel behandelt das Thema G wie Gebäudenutzfläche.

Die  Gebäudenutzfläche ist eine Kenngröße, die im Energieausweis angegeben wird. Sie ist aber nicht mit der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche gleichzusetzen. Denn sie ist in der Regel größer, da sie auch Flächen umfasst, die indirekt beheizt werden. Dazu gehören Flure, Nebenräume und Treppenräume. Sie wird benötigt, um den Heizenergiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln.  Für die Berechnung der  Gebäudenutzfläche hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – vormals Energieeinsparverordnung  (EnEV) – bestimmte Formeln vorgegeben.

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Um die Größe der Gebäudenutzfläche (AN) zu erhalten, muss das beheizte Gebäudevolumen (Ve) mit dem Wert 0,32 / m multipliziert werden.

AN  = 0,32 m-1  · Ve

Für Fachwerkhäuser und Altbauten gilt die modifizierte Formel

Diese Formel gilt allerdings nur für „typische“ Wohngebäude. Für alle anderen, in denen die durchschnittliche Geschosshöhe mehr als 3 Meter oder weniger als 2,5 Meter beträgt, wird anstelle des konstanten Faktors 0,32 / m ein modifizierter Wert genommen. Das sieht der § 25 Absatz 10 GEG 2020 vor. Um diesen modifizierten Wert zu erhalten, muss folgende Formel angewendet werden:

AN  = 1/hG  - 0,04[m-1]

Die Abkürzung (hG) steht für die durchschnittliche Geschosshöhe. Ist der Wert ermittelt, ist die Gebäudenutzfläche mit der oben genannten Formel zu berechnen. Die Sonderformel kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn es sich beim Wohngebäude um ein Fachhaus mit niedriger Geschosshöhe oder Geschosswohnungen der Gründerzeit handelt, die häufig sehr hoch sind.

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