Für Fachwerkhäuser und Altbauten gilt die modifizierte Formel
Diese Formel gilt allerdings nur für „typische“ Wohngebäude. Für alle anderen, in denen die durchschnittliche Geschosshöhe mehr als 3 Meter oder weniger als 2,5 Meter beträgt, wird anstelle des konstanten Faktors 0,32 / m ein modifizierter Wert genommen. Das sieht der § 25 Absatz 10 GEG 2020 vor. Um diesen modifizierten Wert zu erhalten, muss folgende Formel angewendet werden:
AN = 1/hG - 0,04[m-1]
Die Abkürzung (hG) steht für die durchschnittliche Geschosshöhe. Ist der Wert ermittelt, ist die Gebäudenutzfläche mit der oben genannten Formel zu berechnen. Die Sonderformel kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn es sich beim Wohngebäude um ein Fachhaus mit niedriger Geschosshöhe oder Geschosswohnungen der Gründerzeit handelt, die häufig sehr hoch sind.