Gebäudeenergieausweis

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Dieser Artikel behandelt das Thema G wie Gebäudeenergieausweis.

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Eigentümer strengere Vorschriften für Wohngebäude beachten. So schreibt die Verordnung seit 2007 einen sogenannten Gebäudeenergieausweis für Bestandsgebäude vor. Das Dokument enthält allgemeine Angaben zum energetischen Zustand des Gebäudes im Hinblick auf seinen Energieverbrauch. Neuere Gebäudeenergieausweise haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Außerdem gilt seit Mai 2014, dass Vermieter und Verkäufer den Energieeffizienz-Standard bereits in der Immobilien-Anzeige nennen müssen.

© Gina Sanders / Fotolia

Steckbrief für Wohngebäude – Rechtliche Regelung im GEG

Prinzipiell soll der Gebäudeenergieausweis einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden ermöglichen und ist damit eine Art Steckbrief für Wohngebäude.  Alle Details sind durch das aktuelle  Gebäudeenergiegesetz (GEG)  geregelt, welches 2020 unter anderem die EnEV und weitere Verordnungen ablöste.  

Gebäudeenergieausweis: Energiebedarf und Energieverbrauch

Viele Kritiker sind der Meinung, dass der Ausweis keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Kosten erlauben kann. Grund dafür sind die vielen Einflussfaktoren, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen. Außerdem wurde der  Gebäudeenergieausweis im Laufe der Zeit immer wieder verändert – zum Teil stark. Liegt ein Wohngebäude, dessen Energieausweis bereits 2009 erstellt wurde, zum Zeitpunkt der Erstellung noch im gelbgrünen Bereich, würde es sich nach der aktuellen Bewertung im roten Bereich wiederfinden. Um Fehleinschätzungen diesbezüglich zu verhindern, hat der Ausweis eine Gültigkeit von "nur" zehn Jahren. Kommt es danach erneut zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung, muss der Gebäudeenergieausweis nach den dann geltenden Vorgaben neu erstellt werden.  

Unterschiedliche Arten des Gebäudeenergieausweises

Zu beachten ist, dass es zwei Arten des Gebäudeenergieausweises gibt. Sie unterscheiden sich in der Datengrundlage. Während der Bedarfsausweis auf dem berechneten Energieverbrauch basiert, hängen die Werte im Verbrauchsausweis vom gemessenen Energieverbrauch ab.

Beim Bedarfsausweis handelt es sich um Daten und Werte, die ein Experte via Untersuchung des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Dabei spielen unter anderem Faktoren wie Größe des Gebäudes, Art und Stärke der Wärmedämmung sowie Gebäudehülle ebenso eine Rolle wie das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Wie hoch der tatsächliche Verbrauch in der Vergangenheit war, wird dabei nicht berücksichtigt, ebenso wie andere externe Umstände.  

Liegt der Energiebedarf hingegen zugrunde, bezieht sich die Aussage des Gebäudeenergieausweises auf den gemessenen Verbrauch der letzten Jahre. Dabei bildet die  Heizkostenabrechnung  die hauptsächliche Datenquelle. Eine eingehende Untersuchung des Gebäudes wird damit überflüssig.  

Das zeigt, dass beide Arten eines Gebäudeenergieausweises immer im Kontext zu betrachten sind und die Daten nur als Richtwerte dienen sollten.  

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