Ein Jahr später sind neben den allgemeinen Anforderungen an feste Biobrennstoffe, die im ersten Teil festgehalten sind, weitere spezielle Produktnormen dazugekommen. Während die Norm 14961-1 die Qualität von Holzpellets für industrielle und nichtindustrielle Nutzung regelt, konzentriert sich die Norm 14961-2 ausschließlich auf den nichtindustriellen Verbrauch. Holzpellets für den häuslichen Gebrauch werden in Güterklassen A1 und A2 unterteilt. Pellets der Güterklasse B sind Industriepellets und können in herkömmlichen Pelletheizungen nicht verfeuert werden.