Eichfrist und Eichgültigkeitsdauer
Dieser Artikel behandelt das Thema E wie Eichfrist oder Eichgültigkeitsdauer.
Die Eichfrist beschreibt, wie lange Messgeräte ohne Kontrolle korrekte Werte erfassen und anzeigen können. Sie entspricht der früher bekannten Eichgültigkeitsdauer und gilt vor allem für Zähler aus dem Warenverkehr, dem Handel und der Medizin. Wie lang die Eichfrist (auch Eichgültigkeit) ist, hängt grundsätzlich von der Art des Messgeräts ab. Bindende Anforderungen beinhaltet dabei die Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Die Bedeutung der Eichfrist für Verbraucher
Genau wie andere technische Anlagen, unterliegen auch Messgeräte verschiedenen Alterungserscheinungen. So kann es passieren, dass sie mit der Zeit immer ungenauer arbeiten und falsche Ergebnisse liefern. Geht es zum Beispiel um einen Kaltwasserzähler im Haus, zahlen Verbraucher dann zu viel oder zu wenig für das bezogene Trinkwasser. Die gesetzlich festgelegte Eichfrist soll dem vorbeugen. Denn sie definiert mit dem Ende der Eichgültigkeit oder der Eichgültigkeitsdauer den Zeitpunkt, bis zu dem die entsprechenden Geräte zuverlässig arbeiten. Da das Alterungsverhalten technischer Geräte vom Aufgabengebiet und den äußeren Einflüssen abhängt, gibt es für verschiedene Messgeräte unterschiedliche Eichfristen.
Mess- und Eichverordnung enthält wichtige Eichfristen
In welchen zeitlichen Abständen Messgeräte zu überprüfen (also zu eichen) sind, ist in der aktuell gültigen „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung“ geregelt. Nach der sogenannten Mess- und Eichverordnung (auch MessEV) beträgt die Eichfrist für Messgeräte grundsätzlich zwei Jahre, sofern keine anderen Angaben bestehen. Enthalten sind diese unter anderem in der Anlage 7, der MessEV.
Für welche Messgeräte gelten die Eichfristen der MessEV
Die Angaben zur Eichgültigkeit (auch Eichgültigkeitsdauer) der MessEV gelten grundsätzlich für alle Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr. Darüber hinaus betreffen sie auch Geräte:
- zur Herstellung von Arzneimitteln (auch in Apotheken)
- zur Analyse in medizinischen und pharmazeutischen Laboren
- zum Wiegen von Patienten aus medizinischen Gründen
- zum Bestimmen des Reifendrucks in Werkstätten oder an allgemein zugänglichen Orten
Nicht betroffen sind hingegen Messgeräte, bei denen Verbraucher kein Schutzbedürfnis haben. Das könnten zum Beispiel private Küchenwagen oder Unterwasserzähler für den Garten sein.
Eichgültigkeitsdauer verschiedener Messgeräte
Wie bereits beschrieben, enthält Anlage 7 der MessEV eine Reihe von Angaben zur Eichfrist gängiger Messgeräte. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Informationen im Bereich der Haustechnik (Stand: Mai 2019).
Messgerät | Eichfrist oder Eichgültigkeit nach MessEV |
---|---|
Flüssigkeits-Glasthermometer | 15 Jahre |
Druckmessgeräte | 1 Jahr |
Messgeräte für verflüssigte Gase | 1 Jahr |
Kaltwasserzähler | 6 Jahre |
Warmwasserzähler | 5 Jahre |
elektronische Zusatzeinrichtungen für Wasserzähler | 8 Jahre |
Balgen-Gaszähler (≤ 10 m³/h) | 8 Jahre |
Balgen-Gaszähler (> 10 und ≤ 25 m³/h) | 12 Jahre |
Elektrizitätszähler (mechanische Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler und Doppeltarifzähler) | 16 Jahre |
Elektrizitätszähler (mechanische Mehrtarif-, Maximum- und Überverbrauchszähler sowie mechanische Zusatzeinrichtungen für Elektrizitätszähler) | 12 Jahre |
Elektrizitätszähler (Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk) | 8 Jahre |
Wärmezähler und Kältezähler | 5 Jahre |
Wichtig ist, dass der Verwender der Messeinrichtung für die Einhaltung der Eichfrist verantwortlich ist. Wann die Eichgültigkeit abläuft, erkennen Verbraucher an der verpflichtenden Kennzeichnung an den Geräten selbst. Aber Achtung: Diese informiert über den Zeitpunkt der letzten Eichung und damit über den Beginn der Eichgültigkeitsdauer.