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Förderung der Hybridheizung: Möglichkeiten, Voraussetzung und Ablauf

  • von Alexander Rosenkranz
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Hybride Heizsysteme verbinden mehrere Technologien in einer Anlage. Sie kombinieren deren Vorteile und sorgen effizient für niedrige Heizkosten sowie Emissionen. Beides sind Gründe, aus denen der Staat eine attraktive Förderung der Hybridheizung anbietet. Wer ein bestehendes Gebäude saniert, kann dabei zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen wählen. Wie das funktioniert und welche Alternative zur Förderung der Hybridheizung im Neubau bereitsteht, erklärt der folgende Ratgeber.

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  • Fördermittel vor allem für Sanierer: Die attraktivste Förderung der Hybridheizung erhalten Sanierer. Ihnen stehen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent zur Verfügung.  
  • Hohe technische Mindestanforderungen: Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen gibt es nur, wenn die hybride Heizungsanlage besonders energiesparend arbeitet.
  • Antragstellung erfolgt vor der Sanierung:  Für hohe Zuschüsse sind Anträge vor dem Beginn der Sanierung zu stellen. Ausnahme: Für Maßnahmen, die bis Ende August 2024 begonnen wurden, ist die Antragstellung nachträglich bis zum 30. November 2024 möglich. Alternativ bleibt der Steuerbonus für die Sanierung, der ebenfalls nachträglich zu beantragen ist.
  • Ausnahmen für Hochwasser-Opfer:  Um Betroffenen der Überschwemmungen in Bayern und Baden-Württemberg schnell Hilfe zukommen zu lassen, führte der Staat Ausnahmen bei der BEG-Förderung ein. Möglich ist es damit, Anträge vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer erneut zu stellen, den Geschwindigkeits-Bonus für den Tausch einer vom Hochwasser zerstörten Heizung zu beantragen und mehrere Förderangebote parallel zu nutzen.

  

Hybride Heizsysteme bestehen aus mehr als einem Wärmeerzeuger

Eine klassische Heizungsanlage besteht aus einem Wärmeerzeuger, der thermische Energie für Heizung und Warmwasser bereitstellt. Das ist vergleichsweise einfach zu realisieren, aber nicht für alle Situationen optimal geeignet. Verdeutlichen lässt sich das am Beispiel einer Wärmepumpe. Die Umweltheizung macht Energie aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser zum Heizen nutzbar. Besonders effizient funktioniert das allerdings nur, wenn der Temperaturunterschied zwischen Wärmequelle und Heizsystem gering ist. Während das im Heizbetrieb mit einer Flächenheizung gut funktioniert, sinkt der Wirkungsgrad bei der Warmwasserbereitung. Kombinieren Sie die Wärmepumpe mit Solarthermie, lässt sich dies ausgleichen. Denn dann sorgt die Solaranlage zumindest im Sommerhalbjahr allein für warmes Trinkwasser. Die Wärmepumpe bleibt aus oder arbeitet im optimalen Leistungsbereich. Die Hybridanlage kombiniert also nicht nur zwei Wärmequellen, sondern auch deren Vorzüge. Und das hat folgende Vorteile:

  • sinkender Energieverbrauch und Schonung fossiler Ressourcen
  • geringere Heizkosten durch den Einsatz kostenfreier Umweltenergie
  • mehr Sicherheit, da Wärmeerzeugung auf mehrere Geräte verteilt ist
  • Heizsysteme arbeiten effizient im für sie günstigen Leistungsbereich
  • längere Lebensdauer durch die Entlastung einzelner Wärmeerzeuger  

Ein weiterer Vorteil liegt in der Förderung der Hybridheizung, die der Staat an Bauherren und Sanierer vergibt. Steuerboni, Zuschüsse und Darlehen senken die Anschaffungskosten, was letztlich auch der Wirtschaftlichkeit zugutekommt.

© kozirsky / Shutterstock.com

Förderung der Hybridheizung im Bestand: Diese Angebote gibt es

Wer ein bestehendes Gebäude saniert, hat in vielen Fällen Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen oder Zuschüsse zur Hybridheizung. Letztere gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für den Einbau einer Hybridheizung aus Regenerative-Energien-Anlagen.

Alternativ steht der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Diesen gab es für das Veranlagungsjahr 2022 für EE-Hybridheizungen, Renewable-Ready-Gasheizungen und Gas-Hybridheizungen. Wer die Heizung 2023 einbaut, kann den Steuerbonus nur zur Förderung der EE-Hybridheizung nutzen.

Sanierung mit EE-Hybridheizung: Die KfW-Förderung verständlich erklärt

Die Hybridheizungs-Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Eigentümer mindestens fünf Jahre alter Wohn- oder Nichtwohngebäude. Sie ist in Form von Zuschüssen erhältlich und vor dem Beginn einer Maßnahme online über das KfW-Webportal "Meine KfW" zu beantragen.

Wie hoch die Förderrate ausfällt, hängt von den eingesetzten Wärmeerzeugern ab. Denn seit 2023 gibt es die finanzielle Unterstützung nicht mehr für Anlagenpakete, sondern nur noch für einzelne Technologien. Im Folgenden zeigen wir die aktuellen Fördersätze im Überblick:  

  • 30 Prozent Basis-Förderung für alle förderbaren Heizsysteme (gilt auch für Wärmepumpen-Hybridheizungen als Kompaktgeräte, die neben der Wärmepumpe einen weiteren Wärmeerzeuger beinhalten; anrechenbar sind 65 % der Kosten)
  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wärmepumpen
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus für Biomasseheizungen mit einer Staubemission von maximal 2,5 mg/m³
  • 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus (ersetzt den  Heizungs-Tausch-Bonus) für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung (Biomasseheizungen   und zentrale Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; Biomasseheizungen müssen mit Solaranlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert werden; saniertere Bereiche dürfen nicht mehr mit fossilen Energieträgern beheizt werden)
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro (relevant sind Daten aus dem Steuerbescheid von zwei und drei Jahren vor der Sanierung)

Wer alle Boni für sich in Anspruch nehmen kann, bekommt eine Förderung für die Hybridheizung in Höhe von 70 Prozent plus 2.500 Euro. Anrechenbar sind dabei 30.000 Euro an Kosten für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (2. bis 6. WE) bzw. 8.000 Euro (ab 7. WE) hinzu. Zusätzlich ist ein günstiger Ergänzungskredit in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit verfügbar.  

Wichtig zu wissen: Den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus können Sanierer nur nutzen, wenn Sie eine Wohnung oder das gesamte Haus in Ihrem Eigentum als Erst- oder Hauptwohnsitz selbst nutzen. Ausnahmen für Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht gibt es nicht.  

Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über die Webseite der KfW. Dazu benötigen Sie:  

  • Einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (Gültigkeit des Vertrages an die Zusage zur Förderung gebunden)
  • Einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheides)
  • Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker (gilt auch bei der Umsetzung von Maßnahmen in Eigenleistung)    

Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie den Ergänzungskredit beantragen oder mit der Sanierung beginnen. Für die Umsetzung haben Sie dann 36 Monate Zeit. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.  

Übrigens:  Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).

KfW-Förderportal für nahezu alle Sanierer geöffnet

Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an möglich. Während zu Beginn nur Eigentümer selbst ­genutzter Ein­familien­häuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme begonnen haben. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.  

Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.  

Steuerliche Förderung der Hybridheizung bis 2022 auch für Gasheiztechnik

Sie haben die Antragstellung verpasst oder möchten die BEG für eine andere Maßnahme nutzen? In solch einem Fall steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung bereit. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Kosten, wenn es um die Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten Gebäudes zur Eigennutzung geht. Erhältlich sind bis zu 40.000 Euro, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen lassen. Möglich ist das nachträglich über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum, in dem die Sanierung stattfand.

Eine Besonderheit ist, dass Sie die steuerliche Förderung der Hybridheizung bis 2022 auch für gasbasierte Hybridanlagen nutzen konnten. Unter anderem galt dies für:  

  • Förderung einer Hybridanlage aus Gasheizung und Wärmepumpe
  • Förderung der Kombination von Gas-Brennwerttechnik und Solar
  • Förderung der Renewable Ready Gasheizung (Gasbrennwertheizung, die für die Installation der erneuerbaren Komponenten bereits mit einer speziellen Regelung und einem passenden Wärmespeicher ausgestattet ist)

Genau wie bei KfW-geförderten Hybridheizungen gibt es auch hier hohe technische Mindestanforderungen. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit besteht jedes Jahr. Voraussetzung ist, dass die Kosten bei Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie anfallen. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über die Einkommensteuererklärung.

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Ausnahmen für Hochwasser-Opfer in Bayern und Baden-Württemberg

Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden in ganz Deutschland verursacht. Besonders betroffen waren dabei Landstriche in Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern der Katastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:

  • Wiederantrag: Wer bereits Fördermittel für Haus oder Heizung in Anspruch genommen hat, muss die geförderten Maßnahmen in aller Regel mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen. Für Betroffene des Hochwassers 2024 gilt das nicht. Diese dürfen Mittel schon vorher erneut beantragen, wenn das durch Hochwasserschäden nötig ist.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es im Normalfall nur für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen. Zerstörte die Überschwemmung die Technik, gibt es nun eine Ausnahme. Wer diese für sich nutzen möchte, muss allerdings bestätigen, dass die Anlage vor dem Hochwasser noch lief.  
  • Kombination von Förderangeboten: Für Hochwasser-Opfer steigt die Kumulierungsgrenze auf 100 Prozent an, wenn diese Fördermittel aus verschiedenen Töpfen parallel in Anspruch nehmen.

Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.

KfW-Förderung der Hybridheizung für Effizienzhäuser

Geht es um einen Neubau oder eine ganzheitliche Sanierung und Sie planen den Einbau einer Hybridheizung? Dann gibt es die Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Während Bauherren günstige Darlehen beantragen können, stehen Sanierern über das KfW-Programm 261 Darlehen mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Förderrate hängt dabei von der erreichten Effizienzhaus- /Effizienzgebäude-Stufe ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

Effizienzhaus/Effizienzgebäude

Tilgungszuschuss

Denkmal

5 %

85 (nur Wohngebäude)

5 %

70

10 %

55

15 %

40

20 %

Attraktive Boni gibt es für das Heizen mit erneuerbaren Energien (EE-Klasse), den Erhalt eines Nachhaltigkeitszertifikats (NH-Klasse), die Sanierung eines besonders alten Gebäudes (Worst-Performing-Building-Bonus) oder eine serielle Sanierung - insgesamt ist auf diese Weise eine Extraförderung in Höhe von 5 bis 25 Prozent möglich. 

Wichtig zu wissen ist, dass es die KfW-Förderung der Hybridheizung nicht allein für Wärmeerzeuger gibt. Vielmehr handelt es sich um eine Bau- oder Sanierungsförderung, bei der Sie neben den Baukosten auch die Ausgaben der Hybridanlage anrechnen können.

Wer die Fördermittel beantragen möchte, wendet sich vor Beginn des Vorhabens an die eigene Hausbank. Dazu ist auch die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich.

Das Wichtigste im Überblick:

Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für Hybridanlagen. Die wichtigsten Informationen:  

  • Sanierer erhalten hohe Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen.
  • Bauherren können zinsvergünstigte KfW-Darlehen für sich nutzen.
  • Die Förderrate beträgt abhängig vom Förderprogramm bis zu 70 Prozent.
  • Ein Sanierungsfahrplan bringt seit August 2022 keine Vorteile mehr.
  • Wichtig für die Förderung der Hybridheizung ist die korrekte Antragstellung.

Voraussetzungen für die Förderung der Hybridheizung durch KfW und Finanzamt

Um Fördermittel für eine Hybridanlage beantragen zu können, sind hohe technische Voraussetzungen zu erfüllen. Das gilt zumindest für den Steuerbonus und die KfW-Förderung der Hybridheizung. Welche Anforderungen das im Detail sind, hängt von der Art der miteinander kombinierten Heizsysteme ab. Im Allgemeinen geht es um den Verbrauch von mehr als 50 Prozent der Energie in der eigenen Anlage. Die Schadstoffemissionen sollten minimal sein und die Wärmeerzeuger müssen effizient arbeiten. Wichtig ist außerdem, dass ein Fachhandwerker die Maßnahme durchführt (Ausnahme BEG-Förderung) und die Einhaltung der Voraussetzungen zur Förderung betätigt. Für den Steuerbonus ist dazu ein Muster-Formular vom Finanzamt auszufüllen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Kombinieren Sie mehrere Wärmeerzeuger zu einer Hybridheizung, erhalten Sie eine Förderung. Besonders attraktiv ist das für Sanierer, die hohe Zuschüsse für die Hybridanlage bekommen. Alternativ gibt es verschiedene Förderboni für den Fall, dass Sie den Antragszeitpunkt verpasst haben oder die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen. Bauherren erhalten hingegen zinsvergünstigte Darlehen für besonders effiziente und nachhaltige Gebäude.

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Hier geht es zur individuellen Fachberatung.