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Wie lange darf ich meinen Kaminofen betreiben?

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe hoch angesetzt. Viele Hausbesitzer sind sich unsicher und fragen: „Wie lange darf ich meinen Kaminofen noch betreiben?“. Im folgenden Beitrag beantworten wir diese Frage. Wir informieren über die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes, über Fristen, Ausnahmen und Optionen für ältere Kamine.

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Die Erste BImschV und ihre Anforderungen

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) heißt auch Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt den Betrieb von Heizungen im häuslichen Bereich. Dabei geht es unter anderem um Grenzwerte für den Schadstoffausstoß und zugelassene Brennstoffe.

Höhere Anforderungen an CO- und Feinstaubwerte für neue Kamine

Mit einer Novelle der Verordnung im Jahr 2010 legte der Gesetzgeber höhere Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe fest. Diese betreffen sowohl Zentral- als auch Einzelraumheizungen, darunter alte Kamine. Die geringeren Grenzwerte wurden dabei in zwei Stufen aktiv. Die Letzte zum 01.01.2015. Sie legt fest, dass ein neuer Kamin folgende Werte einhalten muss:

  • Kohlenmonoxid: 1,25 Gramm je Kubikmeter Abgas
  • Feinstaub: 0,04 Gramm je Kubikmeter Abgas
  • Wirkungsgrad: 73 Prozent
© Life morning / Shutterstock.com

Grenzwerte für ältere Kaminöfen – das Baujahr entscheidet

Wie lange ein Kaminofen noch betrieben werden darf, gibt Paragraf 26 der BImSchV vor. Denn dieser regelt Übergangsfristen für Einzelfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen arbeiten. Wurden diese noch vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen, müssen sie folgende Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und  Feinstaub einhalten:

  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas
  • Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas

Nachweisen lässt sich das durch die Bescheinigung der Hersteller oder eine Einzelmessung. Letztere können Hausbesitzer für 150 bis 300 Euro bei einem Schornsteinfeger aus ihrer Region beauftragen.

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Anforderungen greifen schrittweise je nach Alter der Heizung

Wer einen alten Holzofen besitzt, fragt sich nun, wie lange darf der Kaminofen noch betrieben werden. Eine klare Antwort bietet die Erste BImSchV im Paragraf 26. Konnte ein Nachweis über die eingehaltenen Grenzwerte bis Ende 2013 nicht erfolgen, entscheidet das Alter auf dem Typenschild. Demnach können Sie sich für den Zeitpunkt der Nachrüstung beziehungsweise Außerbetriebnahme für Kaminöfen an den folgenden Übergangsfristen orientieren.

Alter laut TypenschildZeitpunkt Nachrüstung / Außerbetriebnahme
bis 31.12.197431.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.198431.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.199431.12.2020
01.01.1995 bis 21.03.201031.12.2024

Wer also einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich. Es gibt demnach keine generelle Austauschpflicht für Kaminöfen. Lässt sich nachweisen, dass der Kaminofen die Grenzwerte nicht überschreitet, kann er weiter betrieben werden.

Hinweis: Lässt sich das Alter nicht feststellen, gelten die erhöhten Anforderungen bereits seit dem 31. Dezember 2014.

Was passiert, wenn der Kamin die Grenzwerte nicht erreicht?

Halten alte Kamine die Grenzwerte nicht ein, sind sie in der Regel außer Betrieb zu setzen. Alternativ können Verbraucher auch einen Feinstaubfilter im Schornstein nachrüsten lassen. Aktive Filter, die einen besonders hohen Abscheidegrad erreichen, kosten dabei etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Passive Feinstaubfilter gibt es dagegen schon für rund 300 Euro. Diese setzen meist auf die oxidative Katalyse, wobei sich einzelne Bestandteile der Abgase in weniger schädliche umwandeln. Nachteilig ist, dass Hausbesitzer die Filterkassetten hier regelmäßig händisch tauschen müssen. In beiden Fällen ist eine erneute Kamin-Abnahme durch den Schornsteinfeger Pflicht.

Achtung:  Kommen Hausbesitzer ihren Pflichten nicht nach, können die Behörden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Ausnahmen: Nicht alle alten Holzöfen sind betroffen

Von den Anforderungen der BImSchV sind nicht alle Kamine betroffen. So gibt es Ausnahmen für Einzelfeuerungsanlagen, die allein für die Wärmeversorgung in einem Gebäude oder in einer Wohnung sorgen. Gleiches betrifft auch:

  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden
  • Offene Kamine
  • Grundöfen
  • Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW (nicht gewerblich genutzt)

Wer eines dieser Geräte verwendet und sich fragt, wie lange der Kaminofen noch betrieben werden darf, hat Glück. Denn all jene dürfen ihre Heizgeräte ohne Einschränkungen auch zukünftig nutzen. Lediglich offene Kamine, die aufgrund der hohen Emissionswerte ohnehin nur gelegentlich befeuert werden dürfen, bilden hier eine Ausnahme.

Neue Vorgaben für Schornsteine für neue Öfen

Wer den alten Kamin weder stilllegen noch mit einem Filter nachrüsten und stattdessen einen neuen Ofen einbauen möchte, muss weitere Vorgaben beachten. Denn der Bundesrat hat am 17.09.2021 einer Änderung der ersten BImSchV zugestimmt. Betroffen sind neue Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt. Zukünftig müssen Eigentümer gewährleisten, dass der Schornstein mindestens 40 Zentimeter höher ist als der Dachfirst. Ziel der neuen Vorgabe ist, die Ansammlung von Luftschadstoffen zu verhindern. Diese reichern sich vor allem in dicht besiedelten Gebieten in Bodennähe an, wenn keine ausreichende Luftströmung vorhanden ist. Den Schornstein nachrüsten oder sanieren müssen Sie bei einem Bestandskamin nicht. Die Regelung gilt für neue Kaminöfen.  

FAQ – Häufige gestellte Fragen

Muss ich befürchten, meinen neuen Kamin zeitnah umrüsten zu müssen?

Nein. Alle Kamine, die nach 2011 gekauft wurden und werden, erfüllen die oben genannten Grenzwerte an Kohlenmonoxid und Feinstaub für neue Kamine.

Wie finde ich heraus, wie alt mein Kaminofen ist?

Das Alter der Anlage finden Sie auf dem Typenschild, welches am Kamin angebracht ist. Sollte dies nicht mehr vorhanden oder nicht mehr zu entziffern sein, müssen Sie sich die Messdaten und Schadstoffgrenzen bescheinigen lassen – entweder durch einen Schornsteinfeger oder über den Hersteller des Ofens.

Was muss ich tun, wenn ich weder das Baujahr noch die Emissionswerte nachweisen kann?

In diesem Falle haben Sie nur die Möglichkeit, die Anlage stillzulegen, wenn Sie ein Nachrüsten des Kamins nicht in Betracht ziehen möchten. 

Fazit von Alexander Rosenkranz

Wie lange darf ich meinen Kaminofen noch betreiben? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer, die einen Einzelofen besitzen. Grund dafür sind die Grenzwerte der BImSchV. Denn diese können Nachrüstarbeiten erforderlich machen. Genügen diese nicht, um die höheren Anforderungen zu erfüllen, müssen die Heizungen außer Betrieb genommen werden. Abhängig vom Alter des Ofens haben Hausbesitzer jedoch bestimmte Übergangsfristen, innerhalb derer nachjustiert werden kann.

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