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Partikelabscheider und Feinstaubfilter für Holzöfen

  • von Alexander Rosenkranz
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Holz ist ein regionaler Rohstoff, der CO2-neutral verbrennt. Er schont das Klima, kann jedoch der Umwelt schaden. Denn vor allem in alten Öfen und Kaminen entsteht viel  Feinstaub. Die kleinen Partikel gelangen über die Luft in den menschlichen Körper und können Atembeschwerden auslösen. Partikelabscheider sowie Feinstaubfilter für Kaminöfen und Holzkessel helfen, die Emissionen deutlich zu senken. Wie das funktioniert, wann Sie die Geräte nachrüsten müssen und wie viel das kostet, erklären wir in den folgenden Abschnitten.    

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Grenzwerte für Feinstaubemissionen von Öfen und Kaminen

Eine hohe Feinstaubbelastung in der Luft schadet Mensch und Natur. Aus diesem Grund legte der Gesetzgeber mit der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder  1. BImSchV) verbindliche Grenzwerte fest. Demnach dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur dann weiter betreiben, wenn sie die folgenden Werte einhalten:

  • Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas

Die Abgasgrenzwerte betreffen Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden. Erreicht Ihr Ofen diese Werte nicht, müssen Sie einen Feinstaubfilter oder einen Partikelabscheider nachrüsten. Ansonsten droht die Stilllegung der Feuerstätte. Wann das passiert, hängt vom Datum auf dem Typenschild ab, wie die folgende Tabelle zeigt:

BAUJAHR DER FEUERSTÄTTE  ZEITPUNKT FÜR NACHRÜSTUNG ODER AUSSERBETRIEBNAHM  
bis 31. Dezember 1974
(oder Datum nicht feststellbar)
31. Dezember 2014  
01. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984  31. Dezember 2017  
01. Januar 1985 bis 31. Dezember 199431. Dezember 2020  
01. Januar 1995 bis 21. März 2010  31. Dezember 2024  

Bis Ende 2020 müssen also alle Öfen oder Kamine ausgetauscht oder nachgerüstet werden, die bis einschließlich 31. Dezember 1994 eingebaut wurden.  

Einhaltung der 1. BImSchV entbindet von der Nachrüstpflicht

Wurden Öfen oder  Kamine  vor dem 21. März 2010 eingebaut, müssen Besitzer nachweisen, dass die Geräte die Emissionsgrenzwerte der BImSchV einhalten. Möglich ist das mit:

  • einer Herstellerbescheinigung über eine entsprechende Prüfstandmessung
  • einer Vor-Ort-Messung durch einen Fachhandwerker oder Schornsteinfeger

Alternativ können Hausbesitzer Öfen sowie Heizeinsätze austauschen. Kommt das nicht infrage, lassen sich viele Feuerstätten mit einem Partikelabscheider oder einem Feinstaubfilter nachrüsten. Die Bauteile senken den Feinstaubausstoß und machen einen gesonderten Nachweis überflüssig.

Von der Nachrüst- oder Austauschpflicht ausgenommen sind hingegen:

  • privat genutzte Herde mit einer Leistung von weniger als 15 Kilowatt
  • offene Kamine und Grundöfen
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die Wohneinheiten allein mit Wärme versorgen
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden
© terex – stock.adobe.com

Partikelabscheider und Feinstaubfilter: Die Unterschiede

Die einfachste Möglichkeit, einen betroffenen Kaminofen weiter betreiben zu können, ist das Nachrüsten von Feinstaubfiltern. Dabei lassen sich grundsätzlich zwei Arten voneinander unterscheiden:

  • aktive Feinstaubfilter (elektrostatische Partikelabscheider)
  • passive Feinstaubfilter (stromlose Partikelabscheider)

Partikelabscheider für Holzheizungen, Kamine und Öfen 

Aktive Partikelabscheider arbeiten elektrisch. Sie bestehen aus einer Hochspannungselektrode, die direkt im Rauchrohr sitzt. Gibt die Elektrode im Betrieb Elektronen ab, wandern diese direkt zu den Kaminwandungen. Sie laden die vorbeiströmenden Feinstaubpartikel aus dem Abgas, wodurch sich diese ebenfalls zu den Rohrwänden bewegen. Dort angekommen, lagern sich die Partikel ab. Es bilden sich flockige Ablagerungen, die vom Schornsteinfeger oder einer automatischen Reinigung entfernt werden.

Die Partikelabscheider sind für Pelletheizungen, Scheitholzheizungen oder Kamine einsetzbar. Sie arbeiten sehr sauber und erreichen einen hohen Abscheidegrad. Nachteilig ist jedoch der erforderliche Stromanschluss und die im Betrieb entstehenden Stromkosten.

Passive Feinstaubfilter für die Holzfeuerung arbeiten stromlos

Passive Feinstaubfilter arbeiten als Katalysatoren. Sie bestehen aus keramischen oder metallischen Filtern, die entweder im Abgasstutzen oder im Rauchrohr sitzen. Strömen unverbrannte Abgasbestandteile wie Kohlenmonoxid durch diese hindurch, wandelt die katalytische Reaktion diese in Kohlendioxid oder Wasser um. Hindurchströmende Feinstaubpartikel verbrennen an der heißen Filteroberfläche, wenn sie sich nicht an den Bauteilen ablagern.

Möchten Sie einen Feinstaubfilter für die Holzheizung nachrüsten, profitieren Sie von geringeren Anschaffungskosten. Die Montage ist einfacher und im Betrieb entstehen keine Stromkosten. Nachteilig ist jedoch, dass Experten die Filterelemente von Zeit zu Zeit austauschen müssen. Wie oft das erforderlich ist, hängt von der Heizungs- oder Ofennutzung ab.

Lohnt sich die Nachrüstung der Technik zur Staubabscheidung?

Ob sich der Einbau von Partikelabscheidern oder Feinstaubfiltern lohnt, hängt vor allem von den entstehenden Kosten ab. Sind diese über den Ausgaben für einen neuen Heizeinsatz oder einen neuen Schwedenofen, lohnt sich die Nachrüstung nicht. In diesem Fall fahren Sie mit einem Austauschkamin besser. Denn dieser arbeitet meist effizienter, wodurch er die Brennstoffe besser ausnutzt und Heizkosten spart. Erhaltenswerte Kamine oder Öfen können Sie hingegen sinnvoll mit der entsprechenden Abscheidetechnik nachrüsten lassen, um sie vor der Stilllegung zu bewahren.

Feinstaubfilter und Partikelabscheider: Preise der Technik

Wer von den Anforderungen der 1. BImSchV betroffen ist, muss einen Feinstaubfilter für die Holzheizung nachrüsten. Die anfallenden Kosten hängen dabei von der gewählten Abscheidetechnik ab. So liegen bei Partikelabscheidern die Preise mit 1.000 bis 1.500 Euro deutlich über den Ausgaben für passive Abscheider. Denn Letztere sind bereits für 300 bis 500 Euro zu haben. Hinzu kommen jeweils Kosten für die Montage. Wer sich zwischen Feinstaubfilter und Partikelabscheider entscheiden möchte, sollte allerdings nicht nur auf den einmaligen Preis achten. Denn: Während passive Abscheider im Vergleich erst einmal günstiger erscheinen, müssen diese nach der Installation in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Durch die hohen Anforderungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) müssen viele Hausbesitzer Kamine und Öfen austauschen. Wer das umgehen möchte, kann auch einen Abscheider nachrüsten lassen. Zur Auswahl stehen dabei Partikelabscheider und passive Feinstaubfilter. Während beide die Feinstaubemissionen senken, erreichen Partikelabscheider einen höheren Abscheidegrad. Sie benötigen dafür einen Stromanschluss und verursachen höhere Betriebskosten. Passive Feinstaubfilter kommen komplett ohne Strom aus. Sie sind günstiger, müssen allerdings regelmäßig ausgetauscht werden.

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