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Wer sich für eine neue Hackschnitzelheizung entscheidet, bekommt in vielen Fällen eine Förderung vom Staat. So gibt es Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für den Einbau im Bestand. Im Neubau ist die Biomasseheizung hingegen nicht förderbar. Wir informieren über die aktuellen Konditionen und erklären, wie Sie die Förderung für eine Hackschnitzelheizung beantragen.
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Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sanierer eine Förderung für einen Hackschnitzelkessel. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, die Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Zudem gibt es folgende Bonus-Angebote:
Wer alle Boni kombiniert, bekommt einen Zuschuss von 70 Prozent plus 2.500 Euro für den Emissions-Minderungs-Bonus.
Um die Mittel zu erhalten, müssen Sie diese vor Maßnahmenbeginn beantragen. Sie benötigen eine Bestätigung zum Antrag sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. All das bekommen Sie von Ihrem Handwerker, der vor Antragstellung auch einen Ausführungstermin im geplanten Bewilligungszeitraum angeben muss. Zudem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Wer diese Anforderungen erfüllt, kann die finanzielle Unterstützung vom Staat für die anstehende Sanierung nutzen und so Geld sparen.
Um eine Förderung für die Holzhackschnitzelheizung zu erhalten, sind technische Vorgaben zu erfüllen. Die wichtigsten im Überblick:
Wichtig ist zudem ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage. Außerdem empfehlen wir eine Heizungsoptimierung, um die Effizienz des neuen Wärmeerzeugers voll auszuschöpfen.
Der Steuerbonus für die Sanierung stellt eine Alternative zur Hackschnitzelheizungs-Förderung der BEG dar. Er kommt für Sanierer mindestens zehn Jahre alter sowie selbst genutzter Immobilien infrage und beläuft sich auf 20 Prozent der Sanierungskosten. Anrechnen lassen sich diese über einen Zeitraum von drei Jahren. Insgesamt können Sie Ihre Einkommensteuerlast auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro senken. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Dazu benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums. Wichtig zu wissen ist, dass die Pflicht zur Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe hier nicht besteht.
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Genau wie die BEG-Förderung der Hackschnitzelheizung ist auch der Steuerbonus für die Sanierung mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Erreichen Sie diese nicht, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem können Sie 20 Prozent der in einem Jahr angefallenen Handwerkerlohnkosten (maximal 6.000 Euro) steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung, wenn es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt.
Im Neubau ließ sich die Heizung mit Hackschnitzeln lange über den Programmteil WG der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördern. Seit dem Inkrafttreten der BEG-Neubau-Förderung am 01. März 2023 ist das nicht mehr möglich. Hier gilt die Biomasseheizung inzwischen als Ausschlusskriterium.
Für Ihre neue Hackschnitzelheizung erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Verfügbar sind Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für Sanierer. Voraussetzung ist, dass Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Fördermittel rechtzeitig beantragen.
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