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Das Heizen mit Holz hat Tradition und ist auch heute für viele eine interessante Alternative zum Verbrennen fossiler Rohstoffe. Da auch der Staat mit Blick auf die Klimaziele den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Holz vorantreiben möchte, stellt er eine Förderung für die Holzheizung zur Verfügung. Diese gibt es für Scheitholzvergaser genauso wie für Pellet- oder Hackschnitzelheizungen in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Förderdarlehen. Wann welches Programm infrage kommt und wie Sie Fördermittel für die Holzheizung beantragen, darum geht es im folgenden Ratgeber.
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Ganz gleich, ob es um einen Scheitholzvergaserkessel, eine Pelletheizung, eine Hackschnitzelheizung oder einen Kombikessel geht: Wer mit Holz heizt, kann auf eine Förderung hoffen. Als Eigentümer eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Über diese erhalten Sie attraktive Zuschüsse für den Einbau einer Holzheizung im Gebäudebestand. Die Förderrate liegt bei 30 Prozent und lässt sich durch verschiedene Boni auf über 70 Prozent anheben.
Alternativ zur BEG lassen sich 20 Prozent der Kosten einer Biomasseheizung von der Steuer absetzen. Möglich ist das mit dem Steuerbonus für die Sanierung, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Während BEG und Steuerbonus an hohe Mindestanforderungen geknüpft sind, bietet der steuerliche Handwerkerbonus eine weitere Alternative. Diesen gibt es ebenfalls in Höhe von 20 Prozent. Anrechenbar sind allerdings nur die Lohnkosten der Handwerkerleistungen.
Geht es um die Förderung der Holzheizung im Neubau, gibt es seit 01. März 2023 keine finanzielle Unterstützung mehr. Denn die Effizienzhausförderung erhalten Bauherren hier nur, wenn Sie neue Gebäude nicht mit Biomasse beheizen.
Wollen Sie einen Kachelofen austauschen oder einen neuen Kamin einbauen? Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf finanzielle Mittel von Staat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der neuen Anlage um einen wasserführenden Pelletofen handelt. Dieser lässt sich automatisch beschicken und nutzen, um neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser zu erhitzen. Für Holzvergaser-Kaminöfen gibt es die Förderung hingegen nicht. Das gilt auch für andere Einzelraumheizgeräte.
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Ist Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt, haben Sie als Eigentümer einen Anspruch auf die BEG-Förderung der Holzheizung. Diese erhalten Sie in Zuschussform von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Basis-Förderrate liegt bei 30 Prozent und lässt sich durch verschiedene Boni auf über 70 Prozent anheben. So gibt es unter anderem:
Wer alle Boni für sich nutzt, profitiert vom Höchstfördersatz. Dieser liegt bei 70 Prozent plus 2.500 Euro. Auf diese Summe begrenzt der Staat die Förderung der Holzheizung von der KfW.
Boni nur für selbstnutzende Eigentümer: Den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus vergibt der Staat nur an selbstnutzende Eigentümer. Ausnahmen für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch gibt es nicht. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohnung darin selbst nutzt, kann den Bonus allerdings für die anrechenbaren Kosten der selbstgenutzten Wohnung nutzen. Ähnlich verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Wichtig zu wissen: Bewohnen Sie mehrere Wohneinheiten im Haus selbst, gibt es die Boni dennoch nur für eine.
Welche Kosten bei der Förderung der Holzheizung anrechenbar sind, hängt von der Gebäudegröße ab. So gibt es einmalig ein Budget von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Eine ähnliche Staffelung gibt es auch im Nichtwohnbereich, wobei dort die beheizte Fläche entscheidend ist.
Übrigens: Nehmen Sie auch eine BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Anspruch, stehen Ihnen die anrechenbaren Kosten der KfW-Heizungsförderung separat zur Verfügung.
Seit Januar 2024 steht Ihnen neben der Zuschuss-Förderung für Ihre neue Holzheizung auch ein Kreditangebot zur Verfügung. Die optionalen Ergänzungskredite der KfW lassen sich in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit nutzen, wenn eine Freigabe zur Zuschussförderung vorliegt. Neben Maßnahmen an der Heizung können Sie die Mittel dabei auch nutzen, um andere geförderte Maßnahmen (Dämmung, Fenstertausch etc.) günstig zu finanzieren.
Wer für die neue Holzheizung eine Förderung erhalten möchte, muss den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn einreichen. Dazu benötigen Sie:
Liegen alle Dokumente vor, beantragen Sie die Mittel vor Maßnahmenbeginn online im Portal "Meine KfW" der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Direkt nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides können Sie dann den Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen oder direkt mit der Ausführung beginnen.
Wichtig: Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden verursacht. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an möglich. Während zu Beginn nur Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:
Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubte der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme begonnen haben. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.
Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
BAFA und Finanzamt setzen das Einhalten hoher Mindestanforderungen voraus. Die folgende Übersicht stellt die Wichtigsten zusammen:
Detaillierte Angaben finden Sie in der BEG-EM-Richtlinie sowie in der Energetische- Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (EnSanMV). Anlagen, welche die Anforderungen erfüllen, finden Sie in der Liste förderbarer Biomasseanlagen.
Ist die Förderrate der BEG zu gering oder haben Sie den Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst? In diesen Fällen steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative zur Verfügung. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein mindestens zehn Jahre altes Haus zur Selbstnutzung handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie bis zu 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre, von der Steuer absetzen. Um den Bonus voll auszukosten, sollte Ihre Einkommensteuerlast allerdings hoch genug sein.
Um für die neue Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung die Förderung vom Finanzamt zu nutzen, geben Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Dies erfolgt nachträglich für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde. Um die Investitionskosten steuerlich geltend zu machen, ist kein Energieberater notwendig. Sie benötigen allerdings eine Erklärung von Ihrem Fachunternehmer nach dem Muster der Finanzbehörden.
Erfüllt die neue Holzheizung die Mindestanforderungen nicht, steht Sanierern der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten für Arbeiten an einer selbstgenutzten Immobilie. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls nachträglich über die Einkommenssteuererklärung. Eine Fachunternehmererklärung ist nicht erforderlich.
Bei der Entscheidung für eine neue Holzheizung sollten nicht nur die Förderbedingungen entscheidend sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Anlage zum Haus und zum individuellen Heizverhalten passt. Lassen Sie sich daher ausführlich von einem Experten vor Ort beraten. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist in jedem Falle ein Energieberater zu empfehlen.
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