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Netzentgelt für Strom- und Gasnetze

  • von Alexander Rosenkranz
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Das Netzentgelt oder die Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die Nutzer von Strom- oder Gasnetzen an die Netzbetreiber zahlen müssen. Sie sind damit selbst Bestandteil der Strom- sowie Gaspreise und können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Wir geben einen verständlichen Überblick über die Bedeutung der Netzentgelte und erklären, wie diese entstehen. Außerdem zeigen wir Auswirkungen, die das 2017 erlassene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) auf die Gebühren hat.

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Bedeutung und Bemessung der Netzentgelte für Strom und Gas  

Kaufen und verkaufen Lieferanten Strom oder Gas, müssen sie die Energie durch öffentliche Netze hindurchleiten. Diese werden in Deutschland von rund 1.600 Unternehmen betrieben, gewartet und ausgebaut. Damit Strom- oder Gasanbieter die Infrastruktur der Netzbetreiber nutzen dürfen, müssen sie eine Gebühr zahlen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Netzentgelt, das auch unter dem Begriff der Netznutzungsentgelte bekannt ist.

Energieanbieter holen sich das Geld natürlich wieder, indem sie die Ausgaben auf Strom- und Gaspreise umlegen. Da diese von privaten und gewerblichen Anschlussnehmern entrichtet werden, zahlen sie letztlich auch die Netzentgelte.

Die Höhe der Netzentgelte für Strom hängt dabei auch davon ab, aus welcher Spannungsebene die elektrische Energie entnommen wird. Beziehen Großabnehmer Strom zum Beispiel aus dem Mittelspannungsnetz, belasten sie die nachfolgenden Spannungsebenen nicht. Ein Grund, aus dem sie weniger für die Netznutzungsentgelte ausgeben als private Hausbesitzer.

Staatliche Regulierung der Netzentgelte im Überblick  

Anders als am freien Markt, in dem das Verhältnis von Angebot und Nachfrage über Preise von Waren und Dienstleistungen entscheidet, sind die Netzentgelte staatlich reguliert. Das ist nötig, da natürliche Monopolstellungen (nur ein Netzbetreiber in einer Region) sonst zu hohen Preisen führen könnten. Um das zu verhindern, berechnen die Regulierungsbehörden sogenannte Erlösobergrenzen für jeden Netzbetreiber. Diese deckeln die Netznutzungsentgelte und legen fest, wie viel die Unternehmen jeweils verdienen dürfen.

© Pok Rie / Pexels

Die durchschnittliche Höhe der Netznutzungsentgelte

Die Höhe der Netzentgelte liegt im deutschen Durchschnitt bei:

  • 6,0 bis 7,0 Cent pro Kilowattstunde für Strom
  • 1,0 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde für Gas

Während sich die Netzentgelte für Gas in den letzten Jahren kaum verändert haben, sind vor allem die Kosten für die Nutzung der Stromnetze gestiegen. Gründe dafür sind höhere Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur. Diese sind unter anderem durch den steigenden Anteil regenerativer Energien nötig und sollen eine sichere Stromversorgung gewährleisten.

Interessant zu wissen ist außerdem, dass die Netznutzungsentgelte regional sehr unterschiedlich ausfallen können. Besonders hoch sind die Beträge vor allem in ländlichen Regionen. Denn hier lassen sich die Netzkosten auf vergleichsweise wenige Anschlussnehmer verteilen. In Städten und Ballungsräumen mit großen Industriebetrieben und vielen Haushalten kehrt sich diese Gegebenheit um. Hier kommen viele Verbraucher für die Netzkosten auf, weshalb die Netzentgelte in der Regel geringer ausfallen.

Vermiedene Netzentgelte: Was ist das eigentlich?  

Bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten handelt es sich um eine Vergütung, die Netzbetreiber an Betreiber dezentraler Energieanlagen wie  BHKWs zahlen. Sie entsprechen den Kostenanteilen, die durch die Einspeisung in eine vorgelagerte Netzebene entfallen. Das Ziel der Zahlungen: Dezentral eingespeister Strom sollte auch dezentral verbraucht werden und die Kosten des Netzausbaus reduzieren.

Was ändert sich mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG)?  

Um die regionalen Unterschiede der Netzentgelte für Strom ausgleichen zu können, hat die Bundesregierung im Jahr 2017 das sogenannte Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) erlassen. Dieses enthält einige Regelungen, wie in Zukunft mit den Ausgaben umzugehen ist, um deutschlandweit faire Preisverhältnisse zu schaffen. Wichtige Punkte sind dabei:

  1. Das Angleichen der Netznutzungsentgelte auf Übertragungsnetzebene in fünf Stufen von Januar 2019 bis Januar 2023.
  2. Die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Anlagen zur Energieerzeugung.

Im Detail: Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte  

Wie bereits erwähnt, gingen Experten noch vor einigen Jahren davon aus, dass dezentral eingespeister Strom auch immer dezentral verbraucht wird. Bis heute hat sich allerdings gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Denn Strom aus der  Photovoltaik, der Windkraft oder BHKWs muss häufig über weite Strecken durch das öffentliche Netz geleitet werden. Dabei entstehen Kosten, die dem Zweck der vermiedenen Netzentgelte widersprechen.

Bei der Abschaffung unterscheidet das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) allerdings zwischen schwankenden (volatilen) und steuerbaren Energieerzeugungsanlagen. Erstere sind zum Beispiel Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Hier sind die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen seit 2018 komplett abgeschafft. Für Anlagen im Bestand fallen diese schrittweise weg. Bei steuerbaren Energieerzeugungsanlagen wie BHKWs entfällt die Vergütung durch vermiedene Netznutzungsentgelte erst ab 2023.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Netzentgelte sind vergleichbar mit einer Maut: Sie müssen von allen gezahlt werden, die Straßen und Autobahnen nutzen, um die Infrastruktur aufrechterhalten und ausbauen zu können. Im übertragenen Sinne trifft das auch auf die deutschen Strom- und Gasnetze zu. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz sollen die Ausgaben, die heute regional sehr unterschiedlich ausfallen, gleichmäßig und fair auf alle Anschlussnehmer verteilt werden. Dafür fallen unter anderem Vergütungen für vermiedene Netzentgelte weg, die es für dezentrale Energieerzeuger wie Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerke gab.

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