KfW 430: Investitionszuschuss für die Sanierung
Mit dem KfW-Programm 430 (KfW 430) fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Hausbesitzer bekommen dabei Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmarbeiten oder neue Fenster sowie für Sanierungen zum Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards. Wir erklären, wie viel Geld es über das KfW Förderprogramm 430 gibt und wie die Mittel zu beantragen sind.
Bis zu 48.000 Euro pro Wohnung über das Programm KfW 430
Anträge über das Programm 430 können noch bis zum 30.06.2021 gestellt werden. Danach erfolgt die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Mit der KfW-430-Förderung unterstützt der Staat private Hausbesitzer, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ergreifen. In verschiedenen Förderstufen erhalten diese bis zu 48.000 Euro pro Wohnung. Ziel der Förderung über das KfW-Programm 430 ist es, Sanierungsanreize zu schaffen und den Energieverbrauch im Wärmebereich zu senken. Das reduziert den CO2-Ausstoß, schont das Klima und kommt somit auch den Zielen der Energiewende zugute.

Wer kann einen Antrag auf die KfW-Förderung zur Sanierung stellen?
Generell stehen die Mittel nur privaten Hausbesitzern zur Verfügung. Diese müssen:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sein oder
- erstmalig ein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung kaufen oder
- Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sein.
Wer die Anforderungen für das Programm KfW 430 nicht erfüllt, kann geplante Sanierungsarbeiten stattdessen auch über das Programm 151/152 fördern lassen. Über dieses gibt es zinsgünstige Darlehen, die mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet sind. Antragsberechtigt sind all jene, die eine Wohnimmobilie sanieren, Erstkäufer einer sanierten Wohnimmobilie sind oder Hausbesitzern Contracting (Wärmecontracting) anbieten.
Wichtig zu wissen: Sowohl im KfW-Programm 430 als auch im Programm 151/152 sind nur Gebäude förderfähig, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Die folgende Übersicht stellt die Maßnahmen und die Konditionen der Programme dar:
KfW-Förderung zur Sanierung im Altbau | Konditionen im Programm 430 | Konditionen im Programm 151/ 152 |
---|---|---|
Sanierung des Altbaus zum KfW-Effizienzhaus | Zuschuss bis 40 Prozent; max. 48.000 Euro je Wohnung | Tilgungszuschuss bis 40 Prozent, max. 48.000 Euro je Wohnung |
Sanierung von Baudenkmalen | Zuschuss bis 25 Prozent; max. 30.000 Euro je Wohnung | Tilgungszuschuss bis 25 Prozent, max. 30.000 Euro je Wohnung |
Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) | - | Tilgungszuschuss bis 20 Prozent, max. 10.000 Euro je Wohnung |
Hinweis: Einzelmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss über das Programm 430 fördern zu lassen, geht seit dem 01.01.2021 nicht mehr. Dies erfolgt fortan ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme.
Maßnahme | KfW 430 | Höchstsumme |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 Prozent | 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 Prozent | 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 Prozent | 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 Prozent | 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 Prozent | 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 Prozent | 30.00 Euro |
KfW 430-Fördermittel rechtzeitig mit Energieberater beantragen
Wer vom KfW-Investitionszuschuss aus dem Programm 430 profitieren möchte, muss die Mittel unbedingt vor dem Beginn der Sanierung beantragen. Wichtig ist außerdem, dass ein Energieberater das Vorhaben untersucht. Er bestätigt der KfW, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und vergibt eine spezielle Kennzahl (Bestätigung zum Antrag oder BzA-ID). Mit dieser können Sanierer die KfW-430-Mittel dann einfach online über das Zuschussportal der Bank beantragen. Hat diese ihr OK gegeben, kann die Sanierung starten. Ist das erledigt, prüft der Energieberater das Ergebnis und erstellt eine weitere Kennzahl (Bestätigung nach Durchführung oder BnD-ID). Diese übermitteln Sanierer an die KfW und das Geld wird ausgezahlt.
Was viele nicht wissen: Die Förderung zur Sanierung im Altbau gibt es meist auch dann, wenn Verbraucher die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Wichtig ist hier ebenso, dass ein Energieberater die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bestätigt.

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