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Heizung: Versicherung für Schäden und Defekte

  • von Alexander Rosenkranz
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Heizungsanlagen leiten viel Wasser durch Häuser, um alle Räume mit wohliger Wärme zu versorgen. Kommt es zu einem Rohrbruch oder einer Leckage, ist ein Wasserschaden die Folge. Viele Hausbesitzer fragen sich daher: Gibt es für die Heizung eine Versicherung, welche mögliche Schäden und Folgekosten abdeckt? Wir geben eine Antwort und erklären, in welchen Fällen eine Versicherung greift. Lesen Sie außerdem, wann Sie nicht auf die finanzielle Absicherung hoffen können.

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Alte Heizung defekt: Versicherung zahlt in der Regel nicht  

Es wäre so schön, gäbe es doch eine Versicherung, die jeden Defekt an der Heizung finanziell absichert. Hausbesitzer könnten entspannter in die Zukunft sehen und bräuchten diesbezüglich keine Rücklagen zu bilden. In der Praxis ist das leider nicht der Fall. Hier gilt: Kommt es infolge von Alterungserscheinungen zu einem Defekt an der Heizung, zahlt die Versicherung nicht.

Ausnahme: Blitzschlag oder Überspannung als Ursache auszumachen  

Etwas anders verhält es sich, wenn es bei Unwettern zu einem Blitzeinschlag oder einem Überspannungsschaden an der Heizung kommt. Fällt die Heizungssteuerung dadurch aus, übernehmen Versicherungen die Reparaturkosten. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Versicherungsgesellschaften meist einen Gutachter zur Prüfung schicken, bevor sie Schäden regulieren. Häufig kommt dabei heraus, dass die Defekte an der Heizungsanlage nicht auf Blitzschlag oder Überspannung bei einem Gewitter zurückzuführen sind und Hausbesitzer müssen selbst für die Defekte aufkommen.

Elementarschadenversicherung zum Schutz vor Wasser von außen

Kommt es infolge starker Regenfälle zu Hochwasser oder Rückstau im Abwassernetz, bestehen Gefahren auch für die Heizung. Versicherungen kommen für Schäden allerdings nur dann auf, wenn Hausbesitzer auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Diese ist wichtig, um Folgekosten von Natur- und Umweltkatastrophen finanziell abzusichern.

Unser Tipp:  Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten. Die Experten können ihr Risiko richtig einschätzen und wissen, worauf es bei den verschiedenen Policen ankommt.

Contracting bietet Schutz vor dem Totalausfall der eigenen Heizung

Wer sich zuverlässig gegen Defekte an der Heizung absichern möchte, kann eine  Heizung mieten. Beim sogenannten Contracting stellen Anbieter die Heizungsanlage im Haus ihrer Kunden auf. Sie kümmern sich um Installation, Wartung sowie Reparatur der Technik. Hausbesitzer zahlen dafür lediglich eine monatliche Miete.

Wasserschaden durch die Heizung: Welche Versicherung zahlt?

Kommt es zu einem Rohrbruch, dringt viel Wasser in das Bauwerk ein. Die Nässe zerstört Fußböden, durchfeuchtet Wände und macht Einrichtungsgegenstände unbrauchbar. Ist das der Fall, können sich Hausbesitzer und Mieter häufig auf ihre Versicherungsgesellschaft verlassen. Denn: Kommt es zu Leitungswasserschäden, etwa durch Rohrbruch, undichte Heizkörper oder undichte Kessel, zahlt die Versicherung.

© fizkes / Shutterstock.com

Schäden durch die Heizung: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Für Folgekosten an unbeweglichen Teilen wie Böden, Wänden oder Decken kommt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Sie zahlt häufig auch für Mietausfälle sowie Ersatzunterkünfte für Mieter, weshalb die Wohngebäudeversicherung vor allem für Vermieter sehr wichtig ist. Zerstörtes Mobiliar und andere bewegliche Teile ersetzt die Hausratversicherung. Diese lohnt sich auch für Mieter, um ihr Eigentum im Schadensfall abzusichern.

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sind keine Pflicht

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den Versicherungen für Haus und Heizung nicht um Pflichtversicherungen handelt. Für Verbraucher besteht hier keine Pflicht, sie tragen die Kosten im Schadensfall dann jedoch selbst.

Die Gewässerschadenhaftpflicht für das Heizen mit Öl

Schon ein Tropfen Öl reicht aus, um viele Liter Grundwasser zu kontaminieren. Kommt es zu einem Leck an Öltanks oder Ölheizungen, sind die Folgekosten daher meist sehr hoch. Ein Grund, aus dem Hausbesitzer eine Gewässerschadenhaftpflicht abschließen sollten. Denn diese kommt für Ölschäden am Haus und in der Umgebung auf. Um Letztere zu minimieren, verbietet der Gesetzgeber den Neubau von Ölheizanlagen in Wasserschutzgebieten häufig. Wer bereits mit Heizöl heizt, muss seine Anlage in vielen Fällen hochwassersicher nachrüsten, wie wir im Beitrag zum  Verbot von Ölheizungen in Hochwassergebieten  erklären.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Viele Schäden an der Heizung deckt die Versicherung ab. Darunter zum Beispiel Defekte durch Blitzschlag, Überspannung oder Überschwemmung. Gleiches gilt für Schäden, die beispielsweise durch Rohrbruch, undichte Heizkessel oder eine leckende Heizungsanlage verursacht wurden. Auch diese reguliert die Versicherung. Wichtig ist es jedoch, vor dem Abschluss von Verträgen auf das Kleingedruckte zu achten. So ist in vielen Fällen eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich, um auch bei Folgekosten von Starkregen und Hochwasser finanziell auf der sicheren Seite zu stehen.

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