Energieaudit deckt Einsparpotenziale auf
Bei einem Energieaudit nehmen akkreditierte Prüfer Unternehmen genau unter die Lupe. Sie analysieren alle energieverbrauchsrelevanten Prozesse und stellen die Verbräuche unterschiedlicher Bereiche zusammen. Dieses Wissen hilft, Einsparpotenziale zu erkennen und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Letztere sorgen im Unternehmen für sinkende Energiekosten und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit. Wie ein Energieaudit nach DIN EN 16247 abläuft und wer von der Energieauditpflicht betroffen ist, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Energieaudit: Gesetzliche Grundlage und Ablauf
Bei dem Energieaudit geht es darum, Energieverbräuche im Unternehmen transparent darzustellen. Das systematische Verfahren folgt den Anforderungen der DIN EN 16247, die in fünf Teilen erschienen ist. Der erste Teil der Normen-Reihe regelt allgemeine Anforderungen, Begrifflichkeiten und Elemente des Audits. In den folgenden Teilen geht es unter anderem um spezielle Anforderungen an das Energieaudit in Gebäuden, Prozessen oder im Transportbereich. Der fünfte und letzte Teil der DIN EN 16247 enthält Anforderungen an Auditoren. Dabei handelt es sich um Fachpersonen, die ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen dürfen.
Systematischer Ablauf der Audits im Überblick
Grundsätzlich läuft ein Energieaudit nach einem immer gleichen Muster ab. Auf die Vorbereitung der Untersuchung folgen dabei folgende Schritte:
- Auftaktbesprechung: Bei einer Auftaktbesprechung stellen Auditoren die Ergebnisse der Vorbereitung vor. Sie erklären Unternehmern den Ablauf des Energieaudits und sprechen gemeinsam mit diesen über Rollen und Aufgaben im Prozess.
- Datenerfassung: In diesem Schritt erfassen die Auditoren alle vorhandenen Energieverbrauchsdaten. Sie analysieren Energieumwandlungsprozesse und sammeln weitere Daten zum Betrieb sowie zu früheren Audits.
- Außeneinsatz: Hierbei handelt es sich um einen Vor-Ort-Termin. Hierbei prüfen die Auditoren die Ergebnisse der zuvor erfolgten Grobanalyse. Sie führen eine Feinanalyse durch und begehen das Unternehmen. Dabei können sie an den Anschlüssen für Strom, Gas oder andere Medien beginnen und den Energieflüssen folgen.
- Datenanalyse: Nach der detaillierten Aufnahme aller Energiedaten analysieren Auditoren die Informationen. Sie stellen Einsparpotenziale heraus, schlagen Maßnahmen vor und priorisieren diese anhand der möglichen Einsparungen.
- Bericht: Der Bericht stellt die Ergebnisse des Energieaudits zusammen. Hier finden Unternehmer die wichtigsten Energiedaten. Außerdem können sie nachlesen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um Energie und Kosten einzusparen.
- Abschlussbesprechung: Bei einer abschließenden Besprechung stellen die Auditoren die Ergebnisse der Untersuchung vor. Sie beziehen sich dabei auf ihren Bericht und stehen Unternehmern bei Fragen zur Verfügung.
Der Ablauf erfolgt in der Regel linear, wobei das Wiederholen einzelner Schritte teilweise sinnvoll sein kann. Insgesamt sorgen die detaillierten Vorgaben aber für eine qualitativ hochwertige Untersuchung und Beratung.
Die wichtigsten Ergebnisse des Energieaudits
Ein qualitativ hochwertiges Audit beleuchtet die Energieeffizienz von Unternehmen. So enthält der abschließende Bericht eine detaillierte Beschreibung des untersuchten Objekts. Unternehmer finden Informationen über den aktuellen Energieverbrauch, aufgeschlüsselt nach Energieträgern und Bereichen. Außerdem bekommen sie Maßnahmen vorgeschlagen, die den Energieverbrauch senken. Die Abschätzung von Kosten und Einsparungen bietet dabei eine fundierte Entscheidungsgrundlage für anstehende Investitionen.

Nur Fachpersonen dürfen Audits durchführen
Da es sich bei den Audits um anspruchsvolle Aufgaben mit weitreichenden Folgen für Unternehmen handelt, darf diese nicht jeder durchführen. Zugelassen sind lediglich Fachpersonen, die eine spezielle Schulung durchlaufen haben. Sie sind dann zertifizierte Energieauditoren gemäß DIN EN 16247.
Energieauditpflicht: Große Unternehmen sind betroffen
Um die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern, führte die Bundesregierung eine Energieauditpflicht ein. Diese ist im Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) geregelt. Das erste Audit mussten betroffene Unternehmen demnach zum 5. Dezember 2015 durchgeführt haben. Seitdem ist das Energieaudit in einem vierjährigen Turnus zu wiederholen.
Pflicht gilt für große Industrie- und Gewerbebetriebe
Von der Energieauditpflicht sind alle Unternehmen betroffen, die nicht zur Kategorie „kleine und mittelständische Unternehmen“ (KMU) zählen. Dazu gehören Betriebe mit:
- mehr als 250 Mitarbeitern oder
- weniger als 250 Mitarbeitern und mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme oder
- Unternehmen, von denen 25 Prozent des Kapitals der öffentlichen Hand gehören
Branchen oder Tätigkeitsfelder spielen dabei keine Rolle. Außerdem müssen Unternehmen, die von der Energieauditpflicht betroffen sind, auch einen Energiebeauftragten bestimmen. Infrage kommen eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister.
Kosten und Vorteile der Energieaudits in Unternehmen
Wie viel ein Energieaudit kosten kann, hängt vor allem von der Größe und der Komplexität der Unternehmen ab. Wenig komplexe Betriebe können mit Kosten von 1.000 bis 5.000 Euro rechnen. Bei sehr großen Unternehmen mit mehreren Standorten und komplexen Prozessen liegen die Kosten höher. Üblich sind hier Preise von 5.000 bis 15.000 Euro. Eine zuverlässige Antwort gibt jedoch nur das individuelle Angebot eines zertifizierten Auditors.
Die wichtigsten Vorteile der ganzheitlichen Audits
Ein Energieaudit stellt die Energieflüsse und -verbräuche in Industrie- und Gewerbebetrieben heraus. Es zeigt Einsparpotenziale und hilft dabei, lohnenswerte Einsparmaßnahmen zu finden. Wer letztere umsetzt, profitiert von geringeren Energie- und Produktionskosten. Das steigert die Wettbewerbsfähigkeit und schont nebenbei auch das Klima. Denn ein sinkender Energieverbrauch geht immer auch mit geringeren CO2-Emissionen einher.

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