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EEG-Umlage – das Wichtigste im Überblick

  • von Sabrina Hansen
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Mithilfe der EEG-Umlage wollte die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien finanzieren. Seit Juli 2022 wird sie nicht mehr erhoben. Die vorzeitige Abschaffung soll die finanzielle Belastung der Verbraucher infolge stark gestiegener Energiekosten reduzieren. Wie die EEG-Umlage die Energiewende vorantreiben sollte, wer sie zahlen musste und wie der Wegfall finanziert wird, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

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Wegfall der EEG-Umlage seit 01.07.2022

Stark steigende Energiekosten haben zum vorzeitigen Aus der EEG-Umlage geführt. Mit dem sogenannten Osterpaket wurde eine Senkung von 3,72 auf null Cent je Kilowattstunde ab Juli 2022 beschlossen. Das Maßnahmenpaket wurde geschnürt, um Verbraucher an verschiedenen Stellen finanziell zu entlasten. Die Finanzierung des Wegfalls erfolgt aus dem Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” (EKF). Nach Berechnungen der Bundesregierung ergibt sich aus der Maßnahme für eine vierköpfige Familie ein Einsparpotenzial von bis zu 300 Euro pro Jahr.

Warum gab es die EEG-Umlage?

Um den Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl langfristig zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Jahre 2000 das Erneuerbare-Energie-Gesetz, kurz EEG, verabschiedet. Das damalige Ziel: Bis 2050 soll der Stromverbrauch in Deutschland mindestens zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die dabei entstehenden Kosten sollten von allen Stromverbrauchern getragen werden. Der zu zahlende Betrag hieß EEG-Umlage. Mitunter wurde ebenso der Begriff Ökostrom-Umlage verwendet.

EEG-Förderung für Ü20-Anlagen beendet –  Ende 2020 lief die EEG-Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen aus. Einige Hausbesitzer mussten sich fortan aktiv um Käufer kümmern ("sonstige Direktvermarktung").

Wie hat die EEG-Umlage funktioniert?

Das EEG hatte vorgesehen, dass Anlagenbetreiber (zum Beispiel einer Photovoltaikanlage) eine Vergütung bekommen, wenn sie den selbst erzeugten, sauberen Solarstrom einspeisen. Die sogenannte Einspeisevergütung erhielten sie vom zuständigen Netzbetreiber. Ihre Höhe hing von der Größe der Anlage und vor allem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab und blieb dann genau 20 Jahre unverändert. Im Gegenzug waren Netzbetreiber dazu verpflichtet:

  • den sauberen Strom von Anlagenbesitzern in jedem Falle abzunehmen
  • ihnen 20 Jahre den staatlich festgelegten Preis pro Kilowattstunde zu zahlen

Die Netzbetreiber wiederum konnten den eingespeisten und gekauften Strom an der Strombörse selbst verkaufen. Das Problem: An der Strombörse erzielte Einnahmen lagen teils deutlich unter den festgelegten Vergütungssätzen. Diese Differenz wurde durch Mittel aus dem EEG-Topf ausgeglichen. So wurden die Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt, welche den Topf über die im Strompreis enthaltene Umlage finanziert haben.  

© heizung.de

Wie hoch war die EEG-Umlage 2022 zuletzt?

Für das erste Halbjahr 2022 lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent je Kilowattstunde. 2021 waren es noch 6,50 Cent. Das entsprach einer Reduzierung der Ökostrom-Umlage um satte 43 Prozent. Dabei handelte es sich um den niedrigsten Stand der vorherigen zehn Jahre. Zurückzuführen war diese Reduktion unter anderem auf die Entwicklungen an der Strombörse und auf die Bundeszuschüsse, welche im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Folgen beschlossen wurden.

Welche Faktoren beeinflussten die Höhe der Umlage?

Daneben gab es weitere Faktoren, welche die Höhe der EEG-Umlage beeinflussten. Dazu gehörten:

  • die Höhe des Letztverbrauchs
  • der Zubau an EEG-geförderten Anlagen
  • der aktuelle EEG-Kontostand
  • die Liquiditätsreserve (Absicherung für unerwartet hohe Vergütungszahlungen)

Auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage setzt sich der Strompreis aus einer Reihe von unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Konzessionsabgabe, die Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb der Netze im öffentlichen Raum erheben.

Entwicklung der EEG-Umlage in den letzten Jahren

Seit 2014 bewegte sich die EEG-Umlage auf einem konstant hohen Niveau. Lange gingen die Experten davon aus, dass es bei dieser Entwicklung bleiben würde. Mit der Novellierung des EEG 2021 änderte sich dies. Denn durch die im Klimaschutzpaket beschlossenen höheren CO2-Preise standen Mehreinnahmen zur Verfügung. Diese haben mit dazu beigetragen, dass die EEG-Umlage 2022 stark gesunken ist. Der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung beinhaltete schließlich den kompletten Wegfall ab 2023. Finanziert werden sollte dieser durch Haushaltsmittel.  

Einführung der Umlage:  Die EEG-Umlage wurde 2000 eingeführt mit einer Höhe von 0,41 Cent pro Kilowattstunde.

Wer zahlte die EEG-Umlage?

Alle Stromverbraucher mussten die EEG-Umlage zahlen. Sie war über mehr als 20 Jahre fester Bestandteil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage wurde jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) neu festgelegt und bis zum 15. Oktober des Jahres im Internet veröffentlicht. Allerdings mussten nicht alle Stromverbraucher die gleiche EEG-Umlage bezahlen. Eigenversorger zahlten für selbst genutzten Strom die Umlage nur unter bestimmten Voraussetzungen. Stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen, die jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen, konnten einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Das galt auch für den Schienenverkehr, wenn der Stromverbrauch zwei Gigawattstunden im Jahr übersteigt. Als Folge mussten private Haushalte und andere nicht privilegierte Verbraucher einen erhöhten Teil der gesamten EEG-Umlage tragen – inklusive Mehrwertsteuer.

Wer war von der EEG-Umlage befreit?

Mit der Novellierung des EEG 2021 gab es eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies galt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. Betreiber größerer Anlagen zahlten weiterhin eine um 60 Prozent reduzierte Ökostrom-Umlage.

©Diyana Dimitrova / shutterstock

Zustimmungen und Kritiken vor dem Wegfall

Die EEG-Umlage war Zeit des Bestehens umstritten. Befürworter sahen darin die richtige Maßnahme, um die Umwelt langfristig zu entlasten. Kritiker hingegen bemängelten die unfaire Lastenverteilung: Prinzipiell sollten die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien von allen Stromverbrauchern getragen werden.De facto gab es jedoch Sonderregelungen für „stromkostenintensive Unternehmen“. Diese konnten einen Antrag auf Ermäßigung der EEG-Umlage stellen, wenn ihr Strombezug eine Gigawattstunde pro Jahr überstieg. Einige Industrieunternehmen wurden sogar gänzlich von der Umlage befreit.

Fazit von Sabrina Hansen

Mit der EEG-Umlage wollte die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien finanzieren. Aus ökologischer Sicht ist das ein voller Erfolg, denn der Anteil an sauberem Strom wuchs über Jahre stetig. Aus ökonomischer Sicht war die EEG-Umlage jedoch umstritten, da die Kosten vor allem von Verbrauchern getragen wurden, die keinen Anspruch auf eine Ermäßigung oder sogar Befreiung der Umlage haben. Seit Juli 2022 erfolgte ihr Wegfall.

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