BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen zur Sanierung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Bauherren und Sanierer bei Investitionen in eine hohe Energieeffizienz. Der Programmteil „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) richtet sich dabei an Hausbesitzer, die einzelne Arbeiten an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik durchführen. Diese erhalten Zuschüsse oder Darlehen mit Schuldenerlass in Höhe von 20 bis zu 55 Prozent, wenn sie die hohen technischen Vorgaben der BEG-EM-Förderung erreichen. Wir informieren über die Konditionen und erklären, wie Sie die Mittel richtig beantragen.
Zuschüsse und Darlehen für die energetische Sanierung
Die BEG Förderung im Programmteil Einzelmaßnahmen kommt für alle infrage, die ein bestehendes Haus sanieren. Sofern Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sind, betrifft das Eigentümer kleiner und großer Gebäude sowie Pächter oder Mieter. Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen gibt es dabei für viele Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Heizung oder an der übrigen Technik im Haus, wie die folgende Tabelle zeigt.
Maßnahme | BEG-EM-Förderung Zuschuss- bzw. Tilgungszuschuss |
---|---|
Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch, Türentausch) | 20 Prozent |
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz (Beispiel: Rollläden mit intelligenter Lichtsteuerung) | 20 Prozent |
Einbau einer neuen Heizung (Gas-Hybridheizung, Wärmepumpe, Biomasseheizung, wasserführender Pelletkamin, Solarthermie) | 20 bis 50 Prozent |
Anschluss an ein Wärmenetz (mindestens 25 % erneuerbare Energien) | 30 bis 35 Prozent |
Heizungsoptimierung (Hydraulischer Abgleich und viele Nebenarbeiten) | 20 Prozent |
Einbau einer neuen Lüftungsanlage (zentrale und dezentrale Lüftungstechnik) | 20 Prozent |
Installation von Smart-Home-Technik (Beispiel: Lösungen zur Verbrauchsoptimierung) | 20 Prozent |
iSFP-Bonus (Maßnahmen aus Sanierungsfahrplan umsetzen) | + 5 Prozent (kombinierbar mit allen oben aufgeführten Maßnahmen) |
Fachplanung und Baubegleitung (Unterstützung durch unabhängige Energieexperten) | 50 Prozent (Anrechenbar sind 5.000 Euro in Ein- und Zweifamilienhäusern, 2.000 Euro pro Wohneinheit in größeren Wohngebäuden; maximal 20.000 Euro pro Antrag) |
Die förderbaren Kosten und Darlehenssummen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Die Mindestkosten der BEG-EM-Förderung liegen bei 2.000 Euro brutto. Einzige Ausnahme stellt hier die Heizungsoptimierung dar – für diese BEG Einzelmaßnahme können Sie Gelder schon ab 300 Euro brutto beantragen.
Wichtig zu wissen: Die BEG-EM-Förderung gibt es nicht im Neubau. Wer hier Fördermittel beantragen möchte, bekommt diese über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG). Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-55-Standard.
Fördermittel gibt es auch für viele Umfeld- und Nebenarbeiten
Wer bei der KfW oder beim BAFA BEG-EM-Förderung beantragt, bekommt Zuschüsse und Darlehen nicht nur für die Dämmung oder die neue Heizung. Auch viele Nebenarbeiten lassen sich bei den förderbaren Kosten anrechnen. Geht es beispielsweise um einen Heizungstausch, gibt es finanzielle Hilfen vom Staat unter anderem für neue Heizflächen. Auch wenn Sie eine Fußbodenheizung nachrüsten oder die Warmwasserbereitung umstellen, lässt sich das direkt mitfördern.
Technische Voraussetzungen für die BEG-EM-Förderung
Wer die KfW- oder BAFA-Förderung 2021 für Einzelmaßnahmen bekommen möchte, muss hohe technische Voraussetzungen erfüllen. Welche Vorgaben die Fördergeber stellen, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur dann, wenn die erreichten U-Werte die gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte im Überblick.
BEG EM 2021: Arbeiten an der Gebäudehülle | Zu erreichende U-Werte |
---|---|
Außenwände | 0,20 W/m²K |
Dachflächen und oberste Geschossdecken | 0,14 W/m²K |
Kellerdecken und Böden gegen Erdreich | 0,25 W/m²K |
Fenster Balkon- und Terrassentüren | 0,95 W/m²K |
Außen- und Hauseingangstüren | 1,3 W/m²K |
Neben den genannten Werten gibt es Spezifikationen und Ausnahmen für Gebäude unter Denkmalschutz. Welche U-Werte in Ihrem Fall zu erreichen sind, erfahren Sie unter anderem von Ihrem Energieberater. Den benötigen Sie ohnehin, wenn Sie Fördermittel beantragen.
Hohe Effizienz und regenerative Energien für die Heizungsförderung
Möchten Sie BEG-EM-Mittel 2021 für eine neue Heizung nutzen, sind ebenfalls hohe Vorgaben zu erfüllen. Diese beziehen sich auf den Anteil regenerativer Energien bei Hybridheizungen (mindestens 25 Prozent) sowie die Effizienz der jeweiligen Wärmeerzeuger. Weitere Informationen dazu geben wir in folgenden Beiträgen:
- Förderung der Hybridheizung
- Förderung der Wärmepumpe
- Förderung der Holzheizung
- Förderung der Solartechnik
Geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung, müssen Sie mindestens einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

BEG Einzelmaßnahmen: Fördermittel richtig beantragen
Um die staatlichen Hilfen zu nutzen, beantragen Sie diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Geht es um einen Zuschuss, vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) BEG-EM-Mittel über seine Webseite. Darlehen bekommen Sie hingegen über das Programm „Wohngebäude – Kredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 261/262). Hierfür wenden Sie sich an Ihre Hausbank, die alle Informationen aufnimmt und an die Förderbank weitergibt. Die folgende Übersicht zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den BEG-EM-Antrag richtig stellen.
Schritt 1: Energieberater beauftragen
Beauftragen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPN für BAFA) oder eine Bestätigung zum Antrag (BzA), mit der Sie die Mittel beantragen können. Ausnahme: Für den Heizungstausch benötigen Sie keinen Energieberater.
Schritt 2: Angebote einholen
Lassen Sie sich Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen. Ratsam ist es, dabei grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren.
Schritt 3: BEG-EM-Antrag stellen
Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben. Für Zuschüsse registrieren Sie sich dazu auf der BAFA-Webseite. Geht es um eine Darlehensförderung, wenden Sie sich hingegen an Ihre Hausbank.
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen. Beantragen Sie die BAFA-Förderung 2021 für Einzelmaßnahmen, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko vor der Freigabe mit der Sanierung beginnen (wichtig: nach Beantragung). Ob Sie Fördergelder bekommen, erfahre Sie dann jedoch erst später.
Schritt 5: Bestätigung einreichen
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN für BAFA BEG EM) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD für KfW-Förderung). Diese reichen Sie beim Fördergeber ein, um die Auszahlung der Zuschüsse oder die Gutschrift der Tilgungszuschüsse zu veranlassen.
Kurz und knapp zusammengefasst


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