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Gesetz verbietet neue Ölheizungen in Hochwassergebieten

  • von Philipp Hermann
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Neue Ölheizungen in Hochwassergebieten sind ab dem Frühjahr 2018 teilweise verboten. Das geht aus dem zweiten Gesetz zum Schutz vor Überschwemmungen hervor, das der Bundestag verabschiedet hat. Das Verbot ist allerdings nicht flächendeckend und sieht Ausnahmen vor. Lesen Sie in den folgenden Abschnitten, was das sogenannte Hochwasserschutzgesetz II genau beinhaltet.

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Grund für das Verbot von neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten

Seit dem Beginn des Jahres 2018 dürfen neue Ölheizungen in den Hochwassergebieten teilweise nicht mehr installiert werden. Der Hauptgrund dafür sind die Heizungsschäden durch Unwetter, die bei einer Überschwemmung durch ausgetretenes Heizöl verursacht werden können. Das auslaufende Heizöl verschlimmert diese nicht nur, indem es das Wasser und die Umwelt verseucht. Es verteuert vor allem die Überschwemmungsschäden deutlich. Schließlich lässt sich das Öl nur schwer beseitigen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums verursachte ausgetretenes Heizöl fast drei viertel der Sachschäden an Gebäuden, die in den vergangenen Jahren von Überflutungen betroffen waren. 

Die Heizung bei Hochwasser richtig schützen 

Läuft Wasser in den Keller, droht nicht nur gewässerschädigendes Heizöl auszutreten: Auch die Heizung kann bei Hochwasser schwere Folgeschäden erleiden. Sogar ernste Gefahren sind möglich, wenn sich elektrische Bauteile unter der Wasseroberfläche befinden. Um die Risiken zu minimieren, raten Experten folgendes: 

  • bei Hochwasser die Heizung sofort vom Stromnetz trennen
  • Gas oder Ölzufuhr abschalten 
  • Brenner sowie Heizungspumpen wenn möglich ausbauen lassen 
  • Wichtig: Arbeiten an der Heizungsanlage dürfen nur Fachhandwerker durchführen

Vorsorglich sollten Hausbesitzer auch Rückstauventile in gefährdete Abwasserleitungen einbauen. Diese verhindern, dass Hochwasser durch Toiletten, Waschbecken oder andere Einrichtungsgegenstände in den Keller eindringt.  

Neue Ölheizungen in Hochwassergebieten nur in Ausnahmen möglich

Das Verbot ist allerdings nicht flächendeckend und sieht durchaus Ausnahmen vor. Wichtigstes Kriterium hierfür ist die Gebietskategorisierung in Risikogebiete und Überschwemmungsgebiete:

  • In Risikogebieten dürfen neue Ölheizungen in Betrieb genommen werden, wenn die Heizölanlage hochwassersicher errichtet ist.
  • In Überschwemmungsgebieten  dürfen neue Ölheizungen in Betrieb genommen werden, wenn die Heizölanlage hochwassersicher errichtet ist und es keine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt.    

Da eine Ölheizung derzeit eine der kostengünstigsten Heizungsanlagen darstellt, kommt als Alternative nur eine  Gasheizung  oder eine Elektroheizung infrage.  

Das Verbot bietet Gelegenheit für eine Heizungsmodernisierung

Wer vom Verbot betroffen ist, kann auch einen Heizungstausch in Betracht ziehen. Schließlich handelt es sich bei Öl um einen fossilen Brennstoff, der zudem wirtschaftlichen Preisschwankungen unterliegt. Der Umstieg auf eine andere umweltfreundlichere Energiequelle lohnt sich auch langfristig. Denn seit Januar 2020 gibt es keine Fördermittel mehr für die Ölheizung. Ganz im Gegenteil: Wer den Energieträger wechselt und eine Gas-Hybridheizung oder eine Umweltheizung einbaut, bekommt sogar Zuschüsse in Höhe von bis zu 55 Prozent im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

© animaflora / Fotolia

Was das Verbot für bestehende Heizungsanlagen bedeutet

Die neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern. Besitzer einer bestehenden Ölheizung müssen ihre Anlage innerhalb von fünf Jahren (bis zum 5. Januar 2023) hochwasserfest machen, sofern sie in einem Überschwemmungsgebiet leben. In anderen Risikogebieten beträgt die Frist 15 Jahre (bis zum 5. Januar 2033).  

Zu den Hochwasser-Risikogebieten zählen auch Flächen, die bei einem Deichbruch überflutet werden können. Dass auch Schutzbauten nicht die absolute Sicherheit vor Überflutungen bieten, zeigen die Extremhochwasser in den vergangenen Jahren. Die meisten Schäden traten in diesen Fällen in den Hochwasser-Risikogebieten auf. Wer wissen möchte, ob seine Anlage in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet befindet, kann das bei der zuständigen Behörde nachfragen. In der Regel ist das die Untere Wasserbehörde in den Landkreisen oder kreisfreien Städten. In einigen Bundesländern müssen Sie sich hingegen an das Amt für Umweltschutz wenden.  

Heizölanlage hochwasserfest machen

Es gibt generell zwei Möglichkeiten, den Öltank vor Hochwasser zu schützen:  

  • bauliche Maßnahmen am Gebäude selbst und
  • Sicherung der Tankanlage gegen Aufschwimmen.

Die meisten Heizölanlagen befinden sich im Aufstellraum unterhalb der Wohnbereiche. Sie liegen somit unterhalb des  möglichen Hochwasserstandes. Damit der Öltank bei Hochwasser keine Schäden verursachen kann, muss der Aufstellraum gegen  eindringendes Wasser, den Wasserdruck und den entstehenden Rückstau durch Abdichten gesichert werden. Eine sichere Alternative ist die Platzierung der Heizölanlage in einem Raum oberhalb des  möglichen Hochwasserstandes.

Lässt sich die Heizölanlage weder abdichten noch verlagern, können Anlagenbesitzer sie auch durch Verankern gegen Aufschwimmen sichern. Möglich ist das mit entsprechenden Stahlbändern, die Fachhandwerker am Kellerboden befestigen. Lässt sich der alte Öltank nicht vor Hochwasser schützen, können Hausbesitzer diesen auch austauschen lassen. Einige neue Systeme sind bereits ab Werk gegen Hochwasser gesichert und dank spezieller Vorrichtungen schnell zu verankern.

Länder dürfen Grundstücksbesitzer notfalls enteignen

Neben dem Teilverbot für neue Ölheizungen in Hochwassergebieten soll das Gesetz außerdem den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen. Hierfür erhalten die Länder für bestimmte Grundstücke ein sogenanntes Vorkaufs- und Enteignungsrecht. Damit können sie den Besitzer eines Grundstücks notfalls enteignen, wenn dieses für den Küsten- oder Hochwasserschutz benötigt wird.  

Schnellere Gerichtsverfahren bei Hochwasser-Schutzbauten

Mit dem neuen Gesetz soll der Hochwasserschutz bei der Bauplanung einen größeren Stellenwert bekommen. Außerdem soll es die Planungs- und Gerichtsverfahren bei Hochwasser-Schutzbauten beschleunigen. Kommunen können demnach im Bebauungsplan selbst festlegen, wie künftig Schäden durch Überflutungen vermeiden lassen. Dazu wurden die rechtlichen Möglichkeiten im Baugesetzbuch erweitert. In Gebieten ohne Bebauungsplan soll der Bauherr für den ausreichenden Schutz sorgen. Als Schutzmaßnahmen kommen etwa höhere Türschwellen oder die Sicherung von technischen Einrichtungen infrage.

Fazit von Philipp Hermann

Klimaforschern zufolge nehmen extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen immer mehr zu. Kommt es zu einer Überflutung, verursacht das ausgetretene Heizöl aus Heizungsanlagen und Öltanks erhebliche Schäden an Gebäuden. Das neue Gesetz zum Schutz vor Überschwemmungen sieht deshalb das Verbot von neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten vor – lässt aber auch Ausnahmen zu.

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