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Mit dem Jahreswechsel 2019/20 änderte sich die Förderlandschaft in Deutschland grundlegend. Dabei wurde auch ein neuer Begriff etabliert. Es handelte sich um die sogenannte “Renewable Ready” Gasheizung, für die Sanierer bis zum Ende des Jahres 2022 attraktive Fördermittel bekamen. Was sich genau dahinter verbirgt und warum es die Förderung der "Renewable Ready" Gasheizung heute nicht mehr gibt, das erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Grundsätzlich handelt es sich bei einer solchen Heizung um eine Anlage, die auf den Einsatz als Hybridheizung vorbereitet ist. Ein Wärmeerzeuger auf Basis von erneuerbaren Energien muss nachgerüstet werden. Dabei kann es sich um Solarthermie-, Wärmepumpen- und Biomasseanlagen handeln. In diesem hybriden System wird ein fossiler Brennstoff mit regenerativen kombiniert.
Da der Staat Ölheizungen seit mehreren Jahren nicht mehr fördert, handelt es sich bei der “Renewable Ready”-Variante um die Kombination einer Gas-Brennwertheizung mit einem regenerativen Wärmeerzeuger. Die in der Praxis wohl sinnvollsten und bis dato etablierten Kombinationen sind die einer Gasheizung mit Solar oder einer Gasheizung mit Wärmepumpe.
Kommt eine Solarthermie zum Einsatz, nutzen Sie damit die kostenlose Sonnenenergie, um Wärme für Warmwasser oder die Raumheizung zu erzeugen. Über die Kollektoren auf dem Dach, welche die Sonnenstrahlen in die nutzbare thermische Energie umwandeln, gelangt diese über die entsprechenden Leitungen in die Heizungsanlage. Dort kann sie entweder nur zur Warmwasserbereitung oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Die Gasheizung springt dann immer an, wenn die Sonneneinstrahlung nicht ausreicht oder der Wärmebedarf vergleichsweise hoch ist.
Eine Wärmepumpe wandelt kostenfreie Umweltenergie aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser in nutzbare Wärme für ein Gebäude um. Dabei nimmt ein spezielles Kältemittel die thermische Energie auf. Über einen integrierten Verdichtungsprozess kann die Temperatur auf die gewünschte Raumtemperatur erhöht werden. Eine Gas-Brennwertheizung kommt dann zum Einsatz, wenn die Außentemperaturen besonders niedrig sind oder der Wärmebedarf im Haus kurzzeitig steigt. Dies schafft eine deutliche Energie- und Kostenersparnis.
Eine Ergänzung, die Hausbesitzer eher selten wählen, ist die mit einer Pelletheizung oder mit einem wasserführenden Kamin. Aber auch diese beiden Varianten sind möglich. Ein Ofen oder Kamin mit einer Wassertasche stellt dabei nicht nur für einen einzelnen Raum Wärme zur Verfügung, sondern speist diese auch in den Heizkreislauf ein und dient damit der Heizungsunterstützung. In der Verbindung einer Pelletheizung kann die Gas-Brennwertheizung wiederum als Spitzenlastkessel eingesetzt werden.
Eine Förderung für die “Renewable Ready” Gasheizung gab es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA. Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten konnten damit abgedeckt werden. Seit August 2022 steht diese Möglichkeit nicht mehr zur Verfügung, da der Staat die Förderung von Heizungen auf Basis fossiler Energieträger gestrichen hat. Einzige Ausnahme: Wer im Laufe des Jahres 2022 eine "Renewable Ready" Gasheizung einbauen ließ, kann auch 2023 noch Fördermittel beantragen. Möglich ist das mit dem Steuerbonus für die Sanierung.
Grundlegend ist, dass die Anlage hybridfähig ist. So ist ein entsprechendes Konzept für die geplante Nutzung erneuerbarer Energien einzureichen. Darüber hinaus muss die Steuer- und Regelungstechnik von Anfang an hybridfähig sein. Ebenso muss ein Pufferspeicher gleich mit eingebaut werden, der für die zukünftige Nutzung als Gas-Hybridheizung ausgelegt ist. Hier alle Voraussetzungen auf einen Blick:
Wichtig: Die Umwandlung in eine Gas-Hybridheizung beziehungsweise das Nachrüsten mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.
Den Steuerbonus für die Sanierung nutzen Sie nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Er ist mit Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent verbunden, die Sie verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren bekommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme spätestens im Veranlagungszeitraum 2022 durchgeführt wurde. Außerdem muss ihr selbst genutztes Haus mindestens zehn Jahre alt sein. In neueren Gebäuden, Häusern mit mehreren Wohneinheiten oder Mietshäusern erhalten Sie die Förderung für eine "Renewable Ready" Gasheizung nicht.
Was passiert, wenn Sie die Nachrüstung nicht nachweisen können?
In diesem Falle müssen Sie die Fördermittel zurückzahlen.
Wie erfolgt die Förderung für den nachgerüsteten Wärmeerzeuger?
Ersetzen Sie eine bestehende Heizungsanlage durch eine “Renewable Ready” Gasheizung, erhalten Sie 20 Prozent für die Gas-Brennwertheizung. Der Nachweis über den regenerativen Wärmeerzeuger muss innerhalb von zwei Jahren über einen erneuten Förderantrag erfolgen. Für diesen bekommen Sie separat die entsprechende Förderung.
Wird die “Renewable Ready” Gasheizung immer gefördert?
Nein, für einen Neubau können Sie diese Förderung nicht beantragen. Auch den zehnprozentigen Bonus für den Austausch einer alten Heizung gibt es hier nicht. Für Maßnahmen ab 2023 ist sie Förderung der "Renewable Ready" Gasheizung nicht mehr verfügbar. Nutzen können Sie dann nur noch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
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