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Eine Gastherme sorgt in vielen deutschen Haushalten für Heizungswärme und Warmwasser. Das wandhängende Heizgerät ist beliebt, weil es Platz spart und günstig in der Anschaffung ist. Damit sich der Betrieb auszahlt, sollten Eigentümer – wie bei jedem Heizungsgerät – an die regelmäßige Wartung der Gastherme denken. Hierbei stellt ein Handwerker sicher, dass die Anlage effizient und problemlos arbeitet. Lesen Sie im folgenden Abschnitt, weshalb eine regelmäßige Gasthermen-Wartung sinnvoll ist und wieviel sie kostet.
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Wenn die Gastherme mitten im Winter ausfällt und nur noch kaltes Wasser aus der Leitung kommt, ist es für die Gasthermen-Wartung zu spät. Die regelmäßige Überprüfung durch einen Heizungsinstallateur schützt vor solchen Überraschungen im Vorhinein.
Vorab sei gesagt, dass der Gesetzgeber in einigen Fällen die Wartung der Gastherme sogar rechtlich fordert.
Bei der Gasthermen-Wartung kann ein Installateur Fehler feststellen, bevor sie auftreten. Defekte Verschleißteile werden ersetzt und das Risiko für einen Totalausfall sinkt. Ein weiterer Vorteil: Steht die Überprüfung durch den Schornsteinfeger bevor, kann der Heizungsinstallateur die wichtigsten Punkte bereits im Rahmen der Gasthermen-Wartung kontrollieren und bei Bedarf optimieren. Der Schornsteinfeger findet somit keine Mängel und teure Nachprüfungen bleiben aus.
Durch die regelmäßige Wartung läuft die Heizung immer in einem optimalen Bereich. Das schont die Technik und sorgt in der Regel auch für eine längere Lebensdauer. Der kostspielige Austausch einer defekten Therme lässt sich auf die Weise so weit wie möglich nach hinten verschieben. Das macht sich früher oder später im Geldbeutel bemerkbar.
Neben dem Auffüllen des Heizungswassers kann der Installateur im Rahmen der Wartung auch die Heizkörper entlüften und alle Betriebswerte optimal einstellen. Die Therme arbeitet dadurch sparsamer und verbraucht weniger Energie. Neben dem Portemonnaie der Hausbesitzer freut sich darüber auch die Umwelt. Denn je weniger Energie die Gastherme verbraucht, umso weniger Abgase stößt sie aus.
Entschließen sich Hausbesitzer für die regelmäßige Wartung ihrer Gastherme, sollten sie idealerweise denselben Heizungsmonteur beauftragen, der die Gastherme zuvor installiert hat. Er kennt alle Bestandteile und Einstellwerte vermutlich am besten. Bei der Überprüfung nimmt er die Anlage systematisch unter die Lupe. Die Dichtheit der Leitungen und Anschlüsse steht hierbei im Fokus. (Bei Interesse lesen Sie unseren Artikel zum Thema Gasgeruch).
Generell richten sich die Arbeiten der Gasthermen-Wartung immer nach den Anforderungen der Hersteller. Die Installateure dokumentieren alle Ergebnisse und schließen die Untersuchung mit einem Prüfprotokoll ab. Sind einzelne Komponenten der Anlage nah an der Verschleißgrenze oder defekt, können sie ersetzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten dafür in der Regel nicht im Preis der Wartung enthalten sind.
Die Wartungsintervalle richten sich nach der Art der Technik und sind in der Regel jährlich. Ein günstiger Zeitpunkt ist zum Beispiel vor dem Beginn der Heizperiode oder kurz vor dem Besuch des Schornsteinfegers. Indem der Installateur die Technik auf Vordermann bringt, beugt er teuren Nachprüfungen vor und senkt die Heizkosten für den nächsten Winter.
Wie viel eine Fachfirma für die Wartung verlangt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Leistung der Gastherme kommt es dabei auch auf die Art der Technik an. Verbraucher müssen in der Regel mit 90 bis 150 Euro rechnen. Lassen Sie sich auf der Rechnung die Lohnkosten ausweisen, bekommen Sie am Jahresende bis zu 20 Prozent zurück. Das ist möglich, weil Verbraucher Handwerkskosten am Haus bis zu einem Betrag von 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen dürfen. Bei einer Förderhöhe von 20 Prozent gibt es dabei maximal 1.200 Euro zurück.
In Mietshäusern ist die Wartung der Gastherme häufig eine Streitsache. Denn oft herrscht Unsicherheit darüber,, wer für die Kosten aufkommen muss. Generell sind die Kosten umlagefähig und damit Sache des Mieters, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung vorsieht. Geht es um die Beauftragung des Handwerkers, ist allerdings der Gebäudeeigentümer gefragt. Denn diese Aufgabe darf Mietern nicht auferlegt werden.
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