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Das Ziel der Marktraumumstellung ist es, alle deutschen Gasanschlüsse bis zum Jahr 2029 mit hochkalorischem H-Gas zu versorgen. Die Arbeiten betreffen dabei vor allem den Westen und den Norden des Landes, in dem heute überwiegend niederkalorisches L-Gas strömt. In den folgenden Abschnitten erklären wir, was die Gas-Arten unterscheidet und was Verbraucher im Rahmen der anstehenden Arbeiten beachten müssen.
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Die Umstellung von L- auf H-Gas ist nötig, da die Vorkommen des energieärmeren L-Gases sukzessive zurückgehen. Sie soll eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten und zudem auch Erdgas höherer Qualität liefern. Leider genügt es dabei nicht, einfach das Gas in den Leitungen zu ersetzen. So sind neben den Umbauarbeiten an den Endgeräten der über 4,3 Millionen betroffenen Haushalte auch Maßnahmen am Verteilnetz nötig. Was aber bedeutet energiearmes und energiereiches Gas?
Um den Grund für die Marktraumumstellung besser verstehen zu können, ist es hilfreich, den Unterschied zwischen L- und H-Gas zu kennen: Gas-Arten lassen sich generell nach ihrer Herkunft und ihrem Energieinhalt unterscheiden.
L-Gas steht dabei für low-calorific-gas oder Low-Gas (auf Deutsch: niederkalorisches Gas). Es beschreibt Brennstoffe, die einen Methananteil von 79 bis 87 Prozent und damit einen vergleichsweise geringeren Energieinhalt haben. Der Heizwert des Rohstoffs, der heute vor allem in Deutschland und den Niederlanden gefördert wird, beträgt 8,2 bis 8,9 Kilowattstunden pro Kubikmeter.
H-, High oder auch high-calorific-gas (auf Deutsch: hochkalorisches Gas), hat dagegen einen Methan-Anteil von 87 bis zu 99 Prozent und transportiert damit deutlich mehr Energie. So erreicht das Erdgas, das zum Beispiel aus Norwegen, Dänemark oder den GUS-Staaten stammt, einen Heizwert von 10,0 bis 11,1 Kilowattstunden pro Kubikmeter.
Für Haus- und Wohnungsbesitzer erfolgt die Marktraumumstellung in drei Schritten. Diese setzen sich aus einer Bestandsaufnahme, den Umrüstarbeiten und einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle zusammen.
Den ersten Schritt der Marktraumumstellung bildet eine umfassende Bestandsaufnahme. Dabei inspizieren Mitarbeiter des Netzbetreibers jedes Haus und die darin befindlichen Verbraucher. Neben der Gasheizung nehmen sie dabei zum Beispiel auch Warmwasserheizer oder Gasherde auf und ermitteln den Aufwand für die anstehenden Arbeiten.
Etwa ein Jahr nach der Bestandsaufnahme erfolgt die eigentliche Umstellung. Dabei beauftragt der Netzbetreiber Handwerker damit, die angeschlossenen Gasgeräte auf die neue Erdgasqualität vorzubereiten. Diese tauschen dabei zum Beispiel die Brenner-Düsen oder passen die Geräteeinstellungen auf die neuen Werte an. Wichtig zu wissen ist, dass sich der Installateur frühzeitig anmeldet und Hausbesitzer den Besuch nicht verweigern dürfen.
Sind alle Arbeiten zur Marktraumumstellung im eigenen Haus erledigt, folgt eine stichprobenartige Kontrolle durch den Netzbetreiber. Diese soll eine hohe Qualität gewährleisten und Probleme von vornherein ausschließen. Geplant sind Kontrollen in jedem zehnten Haushalt.
Die Umstellung von L- auf H-Gas ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der deutschen Gasversorgung. Trotz der Information durch die Netzbetreiber bleiben bei vielen Hausbesitzern aber Fragen offen. Die wichtigsten haben wir in den folgenden Abschnitten zusammengestellt.
Die Marktraumumstellung betrifft rund 4,3 Millionen Haushalte der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen. In welchem Zeitraum die einzelnen Regionen bearbeitet werden, erfahren Hausbesitzer aus dem regelmäßig erscheinenden Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas).
Sofern ein Handwerker des Netzbetreibers die Gasgeräte umgerüstet hat, funktionieren sie auch mit H-Gas wie gewohnt. Wichtig zu wissen ist, dass die angekündigten Termine dazu verpflichtend sind. Bekommen die Monteure keinen Zutritt zum Haus, kann der Netzbetreiber den Gasanschluss sperren.
Die Versorgung mit Erdgas ist für die gesamte Zeit der Marktraumumstellung sichergestellt. Das heißt, dass Hausbesitzer mit unangekündigten Ausfällen nicht rechnen müssen.
Ja, das Sperren der Gasanschlüsse ist möglich. Es kommt immer dann infrage, wenn Monteuren der Zutritt zur Hausanlage verweigert wird, und soll vor Folgeschäden schützen.
Viele Hausbesitzer befürchten, dass im Zuge der Marktraumumstellung hohe Kosten auf sie zukommen. Da die Netzbetreiber diese aber auf alle Gaskunden umlegen, bekommen Haus- und Wohnungsbesitzer keine Rechnung für Ersatzteile oder Arbeitsstunden.
Ja, H-Gas ist teurer als L-Gas. Es enthält allerdings auch mehr Energie, wodurch der Verbrauch sinkt. Alles in allem sollten sich die Energiekosten in Folge der Umstellung auf das energiereiche H-Gas dabei also kaum verändern.
Ersetzen Haus- oder Wohnungsbesitzer alte Gasgeräte durch neue, bei denen keine Umrüstarbeiten mehr nötig sind, erhalten sie einen Zuschuss. Dieser beträgt 100 Euro für jedes Neugerät und wird gezahlt, wenn:
In der Regel informieren Netzbetreiber spätestens zwei Jahre vor der Marktraumumstellung in einem Gebiet über Termine und die Möglichkeiten der Kostenerstattung.
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