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Die Gasheizung-Wartung lässt moderne Gaskessel rentabel und sauber laufen, auch wenn sie bereits etwas älter sind. Eigentümer, die diese sinnvolle Maßnahme zum ersten Mal in Auftrag geben oder einen Wartungsvertrag in Betracht ziehen, stehen vor ein paar wichtigen Fragen, die es zu klären gilt: Wie teuer ist die Wartung der Gasheizung? Wie oft sollte sie durchgeführt werden? Und welche Arbeiten müssen dabei unbedingt berücksichtigt werden? Diese und weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Abschnitten.
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Wie hoch die Kosten für die Gasheizung-Wartung ausfallen, lässt sich schwer beziffern. Richtwerte für ein Einfamilienhaus liegen zwischen 90 und 200 Euro. Die Schornsteinfegerkosten sind darin nicht enthalten. Generell sind diese Kosten vom Anlagenbetreiber zu tragen. In einem Mietobjekt ist das der Vermieter. Dieser kann die Kosten aber auf die Betriebskosten umlegen, sofern der Mietvertrag es erlaubt.
Einen optimalen Zeitpunkt für eine Gasheizung-Wartung gibt es nicht. Aber auch hier haben Experten einen Tipp: Damit die Gasheizung den kompletten Winter über zuverlässig und wirtschaftlich arbeitet, sollte die Wartung vor dem Beginn der Heizsaison stattfinden. Das ist in der Regel im Spätsommer oder im Herbst der Fall. Die Wartung sollte ferner jährlich wiederholt werden. Unabhängig von sämtlichen Intervallen ist es ratsam, eine Heizungswartung vornehmen zu lassen, sobald bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Wie im folgenden Abschnitt beschrieben, sollte die Heizungswartung außerdem noch vor dem Termin mit dem Schornsteinfeger erfolgen.
Zu einer Gasheizung-Wartung gehört unbedingt die Abgasmessung nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Experten raten, die entsprechenden Kontroll- und Messarbeiten im Zusammenhang mit den Messungen des Schornsteinfegers erledigen zu lassen. Der Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass eine Gasfeuerungsanlage alle zwei Jahre vom zuständigen Schornsteinfeger gereinigt bzw. überprüft werden muss. Verfügt die Anlage über eine sogenannte selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses, erhöht sich das Intervall auf drei Jahre. Eine Übersicht zu allen Überprüfungs- und Messfristen liefert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks auf seiner Website.
Bestenfalls geschieht die Heizungswartung jährlich. Alternativ dazu kann der Anlagenbesitzer einen Wartungsvertrag für seine Gasheizung abschließen. Je nach Wartungsumfang können auch hier die Kosten stark variieren. Nicht zuletzt erhalten Anlagenbesitzer von einigen Herstellern Garantievorteile, wenn sie sich beim Kauf für einen Wartungsvertrag entscheiden.
Bei der Auswahl des passenden Vertragspartners empfehlen Experten, denselben Fachbetrieb auszuwählen, der auch die Gasheizung eingebaut hat. Worauf Anlagenbesitzer achten sollten, bevor sie einen Wartungsvertrag unterschreiben, lesen Sie in unserem Beitrag zur Heizungswartung.
Wie bereits erwähnt, gibt es für die Wartungsintervalle keine einheitlichen Vorgaben. Ähnlich sieht es auch bei den Maßnahmen im Einzelnen aus. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie eine Heizungswartung typischerweise ablaufen muss. In der Praxis erfolgt als Erstes häufig die Zustandsinspektion. Danach folgt die eigentliche Gasheizung-Wartung, deren Umfang variieren kann. Wie in einem vorherigen Abschnitt bereits beschrieben, gehört zur Wartung auf jeden Fall auch eine Abgasmessung.
Viele Mängel oder Abnutzungserscheinungen lassen sich bereits bei der Zustandsinspektion erfassen. Aus diesen Maßnahmen besteht eine solche Inspektion:
Wer seine Gasheizung regelmäßig warten lässt, profitiert in der Regel von vielen Vorteilen. Zu den wichtigsten gehört selbstverständlich die hohe Betriebssicherheit. Ein plötzlicher Ausfall mitten im Winter ist deutlich unwahrscheinlicher als bei Anlagen ohne turnusmäßige Überprüfung. Eine Wartung sorgt zudem dafür, dass die Anlage optimal arbeitet und nur so viel Brennstoff verbraucht wie nötig. Das entlastet den Geldbeutel ebenso wie die Umwelt. Auch hilft eine Wartung dabei, eventuelle Defekte frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Gründe für eine Gasheizung-Wartung sind nicht nur wirtschaftlicher Natur. Auch gesetzlich sind Anlagenbesitzer verpflichtet, diesen Schritt turnusmäßig zu wiederholen. Um Risiken vorzubeugen und die Luftverschmutzung einzugrenzen, hat der Gesetzgeber mehrere Schritte auf den Weg gebracht. So sieht beispielsweise die EU-Richtlinie "eine regelmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen" vor, die "einen hohen Nutzungsgrad und eine geringstmögliche Umweltbelastung" sicherstellt. Im Wortlaut heißt es im § 60 Abschnitt 1 der GEG:
"Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten."
In welchem Intervall die Heizungswartung erfolgen muss, ist aber nicht genau definiert. Es wurde jedoch festgelegt, dass die Wartung und Instandhaltung durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat (siehe § 60 Abschnitt 2 GEG).
Wie die meisten Heizsysteme, deren Funktionsweise auf der Verbrennungstechnologie basiert, gibt es auch bei der Gasheizung ein Restrisiko. Und da der Brennstoff Gas entzündlich und explosiv ist, muss sich die komplette Anlage immer in einem einwandfreien Zustand befinden. Die Wartung der Gasheizung vermittelt in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsgefühl, da die Befürchtung, Gas könnte austreten, weit verbreitet ist. Sind die Anlagen sachgemäß eingebaut und werden regelmäßig überprüft, passiert dies nicht. In unserem Beitrag "Wie riecht Gas" können Sie sich über den typischen Gasgeruch informieren, um ihn rechtzeitig zu erkennen.
Aufgrund der angespannten Energieversorgung wurden kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen seitens der Bundesregierung beschlossen und in zwei Verordnungen gegossen. Der verpflichtende Heizungs-Check der Gasheizung war Teil der Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz EnSimiMaV. Diese galt ab 1. Oktober 2022 für 24 Monate. In der EnSimiMaV wurden Maßnahmen festgehalten, deren Umsetzung mit etwas mehr Zeitaufwand verbunden sind. Beispiel: Die Gasheizung-Wartung, die alle Anlagenbesitzer von erdgasbetriebenen Heizungen durchführen sollten. Die Kosten für den Check mussten die Hausbesitzer selbst tragen. Ergab sich bei der Heizungswartung Handlungsbedarf, mussten entsprechende Maßnahmen bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im News-Bereich unter "Frist für Heizungs-Check endet am 15. September 2024".
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