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Wer einen Flüssiggastank installieren möchte, muss einige Vorschriften beachten. Diese sorgen für eine fachgerechte Aufstellung und dafür, dass keine Gefahr vom Gastank ausgeht. Die wichtigsten Vorgaben beziehen sich dabei auf die Aufstellung sowie die regelmäßige Überprüfung der Anlagen. Wir geben einen Überblick und zeigen, welche Flüssiggastank-Vorschriften Sie kennen und beachten sollten.
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Für viele Bauwerke ist in Deutschland eine Baugenehmigung erforderlich. Gilt diese Vorschrift auch für Flüssiggastanks? Die richtige Antwort hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Denn ab einer gewissen Größe haben die Länder unterschiedliche Vorgaben. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen jedoch kaum etwas beachten: Denn bis zu einer Größe von 2,9 Tonnen gibt es in Bezug auf die Baugenehmigung in der Regel keine Flüssiggastank-Vorschriften. Die Gastanks fassen 6.500 Liter (LPG für Liquefied Petroleum Gas) und reichen für Haushalte mit großem Energiebedarf.
Wichtig zu wissen: Möchten Sie einen größeren Gastank kaufen, müssen Sie sich neben der Baugenehmigung auch um eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kümmern. In Hochwasserschutz-Gebieten bestehen darüber hinaus oft keine größeren Einschränkungen. Denn anders als Heizöl ist Flüssiggas nicht gewässerschädigend. Erforderlich sind hier eine bauaufsichtliche Genehmigung und ein Auftriebsschutz, der das Wegschwimmen der Tanks verhindert.
Tritt Flüssiggas aus dem Tank aus, geht es schnell in den gasförmigen Aggregatzustand über. Da das Gas schwerer als Luft ist, sammelt es sich am Boden. Es verdrängt den Sauerstoff und kann in hohen Konzentrationen und geschlossenen Räumen eine Gefahr darstellen. Darüber hinaus sind Flüssiggas-Luft-Gemische leicht entzündlich.
Verschiedene Flüssiggastank-Vorschriften stellen hier sicher, dass der Gastank im Garten nicht gefährlich ist. Eine der wichtigsten: Nur erfahrene Fachhandwerker dürfen die Anlagen installieren und anschließen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Schutzzonen, Mindestabstände und die richtige Aufstellung in Innenräumen.
Im Betrieb und beim Befüllen kann immer etwas Gas aus dem Tank austreten. Um alle erdenklichen Risiken auszuschließen, sind trotz der sehr geringen Mengen Schutzzonen vorgegeben. Die Flüssiggastank-Vorschriften unterscheiden dabei zwei Bereiche.
Darüber hinaus dürfen in der zweiten Schutzzone um den Gastank im Garten auch keine Fenster, Kellerabgänge, Lüftungs- oder Kanalöffnungen vorhanden sein. Mit einer geschlossenen Wand auf zwei Seiten des Behälters lassen sich die Mindestabstände unter Umständen reduzieren.
Neben den Schutzzonen beziehen sich weitere Flüssiggastank-Vorschriften auf Mindestabstände. Diese liegen bei fünf Metern zu geringen oder erheblichen Brandlasten. Schirmt eine Schutzwand ohne Öffnungen den Gastank von der Brandlast ab, lässt sich der Abstand nach Belieben reduzieren. Mit einem Strahlungsschutzblech ist oft ein Mindestabstand von nur drei Metern zulässig.
Zum eigenen Haus sollte der Gastank einen Mindestabstand von einem Meter haben. Wichtig ist dann allerdings, dass sich die Projektionsfläche des Tanks an der Hauswand nicht über Fenster (Ausnahme: kleiner als 0,4 Meter breit) oder Türen (Ausnahme: selbstschließende und feuerhemmende Türen) erstreckt. Steht der Behälter näher als drei Meter am Gebäude, beschreibt die Projektionsfläche einen Bereich von drei Metern über und je einem Meter links und rechts vom Flüssiggastank. Auch hier gilt: Mit einer zweiseitigen Schutzwand lässt sich die Flüssiggastank-Vorschrift ganz oder teilweise umgehen. Wichtig zu wissen ist, dass der Tank zumindest den Dachüberstand vom Haus entfernt stehen muss, sofern dieser mehr als 0,5 Meter beträgt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Dach mindestens drei Meter höher ist und aus nicht brennbaren Materialien besteht. Außerdem muss dazu auch eine Abblaseleitung vom Haus wegführen.
Möchten Sie einen halb- oder komplett unterirdischen Gastank im Garten aufstellen, ist ein Mindestabstand von 0,8 Metern zum Fundament einzuhalten. Dieser bezieht sich auch auf andere Leitungen im Boden und soll das Einfrieren dieser verhindern.
Hier gelten die allgemeinen Schutzzonen. Der Tank darf daher 0,5 Meter von der Grenze entfernt stehen, sofern sich auf dem Nachbargrundstück keine Brandlasten befinden. Beim Befüllen erstreckt sich die Schutzzone zwei jedoch über die Grenze. Ihre Nachbarn dürfen diesen Bereich dann nicht betreten. Da sich das nicht immer sicherstellen lässt, empfehlen wir einen Mindestabstand von zwei bis drei Metern.
Ja, die aktuellen Flüssiggastank-Vorschriften widersprechen dem nicht. Wichtig ist, dass Sie dabei einen Mindestabstand von etwa 0,5 bis einen Meter um den Gastank im Garten einhalten. Dieser ist erforderlich, damit Prüfer und Handwerker ohne Einschränkungen arbeiten können. Schirmen Sie den Flüssiggastank an mehr als zwei Seiten mit einer Wand ab, sind außerdem spezielle Vorgaben in Bezug auf die Belüftung zu beachten.
Übrigens: Einen unterirdischen Gastank können Sie auch überpflanzen. Geeignet sind Gräser und Sträucher mit möglichst kurzen Wurzeln. Andernfalls könnte die Korrosionsschutzschicht Schaden nehmen.
Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Gastank im Haus aufzustellen. In diesem Fall sind allerdings besondere Vorgaben einzuhalten. So müssen die Räume über der Erdgleiche liegen und nur nach außen zu öffnen sein. Wände und Decken zu angrenzenden Gebäudeteilen sind darüber hinaus feuerbeständig auszuführen. Neben einer ausreichenden Belüftung kommt es darüber hinaus auch darauf an, dass sich die Tanks mit einem Durchmesser von 1,25 Metern überhaupt einbringen lassen.
Damit der Gastank im Garten auch nach Jahren im Betrieb nicht gefährlich wird, fordern die Flüssiggastank-Vorschriften regelmäßige Überprüfungen. Neben der äußeren Behälterprüfung ist dabei auch eine innere Kontrolle und eine Prüfung der Rohrleitungen Pflicht. Die folgende Übersicht zeigt, wann die Arbeiten anfallen, wie sie ablaufen und wer die Prüfungen durchführen darf.
Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung vor Inbetriebnahme. Wer unterirdische Tanks mit einer Opferanode zum Korrosionsschutz (KKS-Anlage) ausgestattet hat, muss diese ebenfalls alle zwei Jahre kontrollieren lassen.
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