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Flüssiggasheizung: Förderung weitestgehend eingestellt

  • von Alexander Rosenkranz
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Das Heizen mit Flüssiggas ist unabhängig und nahezu überall möglich. Häufig basiert es allerdings auf fossilen Rohstoffen, weshalb der Staat die Förderung der Flüssiggasheizung weitestgehend eingestellt hat. Wer eine bestehende Anlage optimiert oder eine Erneuerbare-Energien-Anlage nachrüstet, kann dennoch auf finanzielle Unterstützung hoffen.

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  • Keine Förderung für Flüssiggas: Die Förderung für Flüssiggasheizungen mit erneuerbaren Energien vom BAFA ist seit August 2022 nicht mehr verfügbar.
  • Steuerbonus als einzige Ausnahme: Wer 2022 eine Flüssiggas-Hybridheizung installiert hat, kann 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.
  • Fördermittel für Erneuerbare möglich: Wer zukünftig erneuerbare Energien mit einer Flüssiggasheizung kombiniert, bekommt die regenerative Komponente gefördert.

Keine Förderung der Flüssiggasheizung seit August 2022 

Auch wenn sich Bio-LPG heute aus Altöl sowie nachwachsenden Rohstoffen herstellen lässt, setzen die meisten Hausbesitzer auf konventionelles Flüssiggas. Der Energieträger stammt aus fossilen Quellen. Er kommt nicht aus dem eigenen Land und ist zudem mit CO2-Emissionen verbunden. All das sind Gründe, aus denen die Regierung die Förderung der Flüssiggasheizung zum 15. August 2022 gestrichen hat. Zuschüsse, die es zuvor für die Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen gab, sind seitdem nicht mehr verfügbar. 

Ausnahme: Steuerbonus für die Sanierung bis Ende 2022  

Ausgenommen von der kurzfristigen Neuausrichtung der Förderlandschaft ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie bis Ende 2022 auch zur Förderung von Flüssiggasheizung und Flüssiggastank nutzen. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Den Steuerbonus können Sie nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen, wenn:

  • Sie Hausbesitzer eines selbst genutzten und mindestens zehn Jahre alten Gebäudes sind
  • Sie eine Renewable-Ready-Brennwertheizung oder eine Gas-Hybridheizung kaufen  
  • ein Heizungsbauer die Fachunternehmererklärung für das Finanzamt ausstellt

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, erhalten Sie die steuerliche Förderung für eine förderfähige Flüssiggasheizung letztmals für den Veranlagungszeitraum 2022.  

Auch für den neuen Tank und den Gasanschluss gibt es die Förderung der Flüssiggasheizung (© thomasknospe – stock.adobe.com)

Handwerkerkosten für Flüssiggastank und Heizung absetzen

Unabhängig vom Jahr des Einbaus können Sie die beim Einbau der Anlage entstehende Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Anrechenbar sind bis zu 6.000 Euro im Jahr. Bei einem Fördersatz von 20 Prozent sparen Sie auf diese Weise bis zu 1.200 Euro Steuern ein. Wichtig ist, dass es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie handelt. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, machen Sie die Handwerkerkosten nachträglich in Ihrer Steuererklärung geltend.

Fördermittel für die Heizungsoptimierung im Bestand 

Läuft die bestehende Heizung noch zuverlässig, sparen Sie auch mit einer Heizungsmodernisierung viel Geld. Denn dabei stellen Fachhandwerker die Anlage optimal ein. Sie führen einen hydraulischen Abgleich durch, tauschen alte Pumpen aus und dämmen Rohre im unbeheizten Bereich. Als Sanierer einer mindestens fünf Jahre alten Immobilie erhalten Sie für diese Maßnahme eine Förderung. Gas- und Flüssiggasheizungen dürfen dafür ab 2023 jedoch nicht älter als 20 Jahre sein.

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Informationen zu Fördersatz und Antragstellung im Überblick  

Die Förderung für die Optimierung Ihrer Flüssiggasheizung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser beträgt 15 Prozent und lässt sich um weitere fünf Prozent steigern, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Maßnahme empfiehlt. Beantragen können Sie die Mittel einfach online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig ist, dass die Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Außerdem muss der Förderantrag vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Möchten Sie den sogenannten iSFP-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan nutzen, ist zudem die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste nötig.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Förderung für Flüssiggasheizungen wurde zum 15. August 2022 eingestellt.  
  • Für Renewable-Ready-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen gibt es bis zum Veranlagungszeitraum 2022 den Steuerbonus für die Sanierung in Höhe von 20 Prozent.
  • Ist die Heizungsanlage noch intakt, erhalten Sie BAFA-Zuschüsse für die Optimierung.
  • Wollen Sie sich von fossilen Energieträgern unabhängig machen, können Sie Fördermittel für eine Erneuerbare-Energien-Anlage nutzen. Flüssiggastank und -heizung werden nicht gefördert. Die Anlage darf aber bestehen bleiben oder erneuert werden.

Erweiterung der Flüssiggasheizung mit Förderung  

Kombinieren Sie eine Erneuerbare-Energien-Anlage mit einer neuen oder bestehenden Flüssiggasheizung? Dann erhalten Sie ebenfalls eine Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse für die regenerative Komponente, die Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um eine kompakte Hybridheizung handelt, die Gas und regenerative Energien in einem Gerät kombiniert. Wie hoch die Förderrate in diesem Fall ausfällt und wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

Steuerliche Förderung als Alternative zu den BEG-Zuschüssen

20 Prozent der Sanierungskosten können Sie alternativ auch steuerlich geltend machen. Das funktioniert nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. In Anspruch nehmen können Sie diese für Sanierungsarbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Im Sommer 2022 hat der Staat finanzielle Anreize für fossile Heiztechnologien weitestgehend gestrichen. Betroffen ist auch die Flüssiggasheizung, für die Sie eine Förderung nur beim Optimieren oder Erweitern bekommen. Alternativ gibt es für 2022 durchgeführte Neuinstallationen noch den Steuerbonus für die Sanierung.

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