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Das Heizen mit Flüssiggas ist unabhängig und nahezu überall möglich. Häufig basiert es allerdings auf fossilen Rohstoffen, weshalb der Staat die Förderung der Flüssiggasheizung weitestgehend eingestellt hat. Wer eine bestehende Anlage optimiert oder eine Erneuerbare-Energien-Anlage nachrüstet, kann dennoch auf finanzielle Unterstützung hoffen.
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Auch wenn sich Bio-LPG heute aus Altöl sowie nachwachsenden Rohstoffen herstellen lässt, setzen die meisten Hausbesitzer auf konventionelles Flüssiggas. Der Energieträger stammt aus fossilen Quellen. Er kommt nicht aus dem eigenen Land und ist zudem mit CO2-Emissionen verbunden. All das sind Gründe, aus denen die Regierung die Förderung der Flüssiggasheizung zum 15. August 2022 gestrichen hat. Zuschüsse, die es zuvor für die Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen gab, sind seitdem nicht mehr verfügbar.
Ausgenommen von der kurzfristigen Neuausrichtung der Förderlandschaft ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie bis Ende 2022 auch zur Förderung von Flüssiggasheizung und Flüssiggastank nutzen. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Den Steuerbonus können Sie nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen, wenn:
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, erhalten Sie die steuerliche Förderung für eine förderfähige Flüssiggasheizung letztmals für den Veranlagungszeitraum 2022.
Unabhängig vom Jahr des Einbaus können Sie die beim Einbau der Anlage entstehende Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Anrechenbar sind bis zu 6.000 Euro im Jahr. Bei einem Fördersatz von 20 Prozent sparen Sie auf diese Weise bis zu 1.200 Euro Steuern ein. Wichtig ist, dass es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie handelt. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, machen Sie die Handwerkerkosten nachträglich in Ihrer Steuererklärung geltend.
Läuft die bestehende Heizung noch zuverlässig, sparen Sie auch mit einer Heizungsmodernisierung viel Geld. Denn dabei stellen Fachhandwerker die Anlage optimal ein. Sie führen einen hydraulischen Abgleich durch, tauschen alte Pumpen aus und dämmen Rohre im unbeheizten Bereich. Als Sanierer einer mindestens fünf Jahre alten Immobilie erhalten Sie für diese Maßnahme eine Förderung. Gas- und Flüssiggasheizungen dürfen dafür ab 2023 jedoch nicht älter als 20 Jahre sein.
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Die Förderung für die Optimierung Ihrer Flüssiggasheizung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser beträgt 15 Prozent und lässt sich um weitere fünf Prozent steigern, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Maßnahme empfiehlt. Beantragen können Sie die Mittel einfach online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig ist, dass die Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Außerdem muss der Förderantrag vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Möchten Sie den sogenannten iSFP-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan nutzen, ist zudem die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste nötig.
Kombinieren Sie eine Erneuerbare-Energien-Anlage mit einer neuen oder bestehenden Flüssiggasheizung? Dann erhalten Sie ebenfalls eine Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse für die regenerative Komponente, die Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um eine kompakte Hybridheizung handelt, die Gas und regenerative Energien in einem Gerät kombiniert. Wie hoch die Förderrate in diesem Fall ausfällt und wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
20 Prozent der Sanierungskosten können Sie alternativ auch steuerlich geltend machen. Das funktioniert nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. In Anspruch nehmen können Sie diese für Sanierungsarbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus.
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