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Damit das Gas als Brennstoff zu der eigentlichen Heizung gelangen kann, muss es durch eine Gasleitung fließen. Wie diese aussieht, wer für deren Verlegung zuständig ist und worauf Hausbesitzer achten sollten, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
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Eine Gasleitung ist in Deutschland signalgelb. Sie hat die Primäraufgabe, das benötigte Gas (Flüssiggas, Erdgas oder Biogas) vom Verteilerpunkt über verschiedene Armaturen wie den Gashahn hinweg bis zu seinem eigentlichen Verwendungsort zu transportieren. Das kann je nach Verwendungszweck eine Tankstelle, eine industrielle Anlage oder eben eine Gasheizung sein, die den fossilen Brennstoff zum Beheizen der Räume nutzt.
Hierzulande wird sehr viel mit Gas geheizt. Nach einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW sind es knapp 50 Prozent aller Haushalte. Dementsprechend gut ausgebaut ist die Infrastruktur. So gibt es in innerstädtischen Gegenden kaum Engpässe. Eine öffentliche Versorgungsleitung ist im Normalfall nicht weit entfernt. Kommt es dennoch vor, dass diese nicht in unmittelbarer Nähe verfügbar ist, kann eventuell eine neue Leitung verlegt werden. Das fällt aber in der Regel in die Zuständigkeit der lokalen Gasversorger und nicht in die des Eigentümers.
Da Erdgas ein explosiver Stoff ist, sind die gesetzlichen Vorschriften für die Verlegung der Gasleitungen sehr streng. Es ist durchaus möglich, dass das Verlegen der Leitung an sicherheitstechnischen Aspekten scheitert. Sind hingegen alle Voraussetzungen erfüllt, können Hausbesitzer den zuständigen Gasversorger mit der Verlegung beauftragen. Für die Strecke von der Hauptleitung bis zur sogenannten Hauptabsperreinrichtung, also dem Hausanschluss, ist Letzterer zuständig. Die Zuständigkeit für die Gasanlage innerhalb des Hauses liegt hingegen beim Eigentümer.
Ist eine Gasleitung frisch verlegt, muss sie ein Gasinstallateur auf Dichtheit überprüfen. Erst nach dieser Überprüfung darf die Leitung freigegeben werden. Danach folgen aber keine weiteren Prüfpflichten mehr. Von nun an ist der Gebäudeeigentümer für die Gasinstallation verantwortlich. Kommt es zu einem Gasleck oder einem schlimmeren Vorfall, muss der Gebäudeeigentümer für die entstandenen Schäden haften. Damit es nicht soweit kommt, sind Vorkehrungen notwendig.
Experten empfehlen Eigentümern, einen jährlichen Hausschaucheck zu machen. Das geht am besten mit einer Checkliste, die die wichtigsten Fragen beinhaltet. Dazu gehören unter anderem:
Wird das Gas nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kochen verwendet, sollten Gebäudeeigentümer ferner darauf achten, dass alle Gasgeräte intakt sind und ohne Rußspuren arbeiten. Während des Betriebs dürfen keine ungewöhnlichen Geräusche entstehen.
Wer unsicher ist, kann auch einen Fachmann mit der Dichtheitsprüfung von Gasleitungen beauftragen. Ob die Kosten umgelegt werden können, ist aber nach wie vor strittig.
Viele Verschraubungen und Übergänge einer Gasleitung sind über Gewinde miteinander verbunden. Zur Abdichtung kommt meist Hanf zum Einsatz. Dieser trocknet aber im Laufe der Zeit aus und das Gas kann unkontrolliert entweichen. Da das explosive Gas an sich geruchslos ist, ist die Gefahr des Austretens umso größer. Um bei Gefahrenlage schneller reagieren zu können, wird dem Gas daher ein Geruchsstoff (Odoriermittel) zugesetzt. Dieser riecht je nach Zusammensetzung nach verfaulten Eiern oder Lösungsmittel und dient als Warngeruch, sodass die Heizung stinkt, wenn Gas austritt. Weitere Informationen dazu bietet der Beitrag Wie riecht Gas?
Ist keine Gasleitung zum gewünschten Objekt möglich, kann die Gasheizung auch mit Flüssiggas betrieben werden. Hierfür ist aber ein spezieller Tank notwendig, der das Gas sicher lagert und es der Heizung bei Bedarf zuführt. Dieser kann gemietet oder gekauft werden und kostet zwischen 1.500 und 2.000 Euro in der Anschaffung. Bei der Mietvariante kommen Hausbesitzer um die hohen Anschaffungskosten herum. Dafür müssen sie mit monatlichen Ausgaben von 10 bis 20 Euro rechnen.
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