Das Wichtigste zur Umstellung auf H-Gas

  • von Alexander Rosenkranz
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Geht es um den Brennstoff Erdgas, liefert das deutsche Netz heute noch zwei unterschiedliche Sorten. Diese heißen L- und H-Gas. Sie unterscheiden sich nach ihrem Energieinhalt. Bis zum Jahr 2029 erfolgt die Umstellung auf H-Gas an allen deutschen Anschlüssen. Warum das nötig ist und was Hausbesitzer dabei wissen sollten, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

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Gasumstellung: Was unterscheidet L- und H-Gas?

Die Erdgas-Sorten L-Gas und H-Gas unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Herkunft und ihren Energieinhalt. Dabei hat das mit L-Gas bezeichnete low-calorific-gas oder Low-Gas (auf Deutsch: niederkalorisches Gas) einen Methananteil von 79 bis 87 Prozent. Sein Energieinhalt ist dadurch geringer. So beträgt der Heizwert des Gases, das überwiegend aus Deutschland und den Niederlanden stammt, nur 8,2 bis 8,9 Kilowattstunden je Kubikmeter.

H-Gas enthält mehr Energie als L-Gas

Nach der Umstellung auf H-Gas soll ganz Deutschland mit high-calorific-gas oder High-Gas (auf Deutsch: hochkalorisches Gas) versorgt werden. Dieses hat einen Methananteil von 87 bis 99 Prozent und enthält mehr Energie. So liegt der Heizwert des Gases zwischen 10,0 und 11,1 Kilowattstunden je Kubikmeter. Ursprungsländer des H-Gases sind neben den GUS-Staaten auch Norwegen und Dänemark.

© Thomas Hansen / Fotolia

Warum ist die Umstellung auf H-Gas nötig?

Da Deutschland und die Niederlande immer weniger L-Gas fördern, ist die Umstellung auf H-Gas nötig. Denn dieses ersetzt die schwindenden Vorkommen und sorgt neben der hohen Versorgungssicherheit auch für eine steigende Gasqualität. Bei den bereits im Jahre 2015 begonnen Arbeiten genügt es jedoch nicht, allein das Gas in den Leitungen zu ersetzen. So sind die Netze auszubauen und neue Verdichterstationen zu installieren.

Das L-Gas-Gebiet erstreckt sich heute über weite Teile Nord- und Westdeutschlands. Von der Netzumstellung sind dabei rund 4,3 Millionen Haushalte und Betriebe aus den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen betroffen. Wann die jeweiligen Regionen betroffen sind, erfahren Hausbesitzer im jährlich erscheinenden Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Generell passiert das schon zwei Jahre vor dem Besuch eines Handwerkers. Darüber hinaus können in der Regel auch die lokalen Gasanbieter die nötigen Auskünfte geben. 

L-Gas- und H-Gas-Gebiete verschmelzen

Im Zuge der  Marktraumumstellung  verschmolzen die L-und H-Gas-Gebiete in Deutschland zu einer Einheit. Während es im Jahr 2006 noch 19 unterschiedliche Marktgebiete oder Bilanzierungszonen gab, waren es im Oktober 2011 nur noch zwei - NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL. Diese Umstellung soll die Versorgungssicherheit erhöhen und neuen Gasanbietern bessere Einstiegschancen verschaffen.

Wie funktioniert die Umstellung von L-Gas auf H-Gas?

Die Umstellung auf H-Gas funktioniert in drei Schritten

  1. So erfolgt etwa ein Jahr vor den geplanten Umbauarbeiten eine Bestandsaufnahme aller Gasgeräte in der jeweiligen Region. Dazu untersuchen Mitarbeiter oder Beauftragte des Netzbetreibers die Gasheizung. Sie registrieren alle vorhandenen Geräte und schätzen den Umstellungsaufwand ab.
  2. Im zweiten Schritt lässt der Netzbetreiber alle Gasheizungen, Gasherde und andere Gasgeräte für den Betrieb mit H-Gas umrüsten. Dabei sind zum Beispiel Brennerdüsen zu tauschen und einige Einstellungen anzupassen. Die Arbeit übernimmt ein Handwerksbetrieb, der sich rechtzeitig bei Hausbesitzern anmeldet.
  3. Um eine hohe Sicherheit und Qualität gewährleisten zu können, folgt nach der Umstellung auf H-Gas eine stichprobenartige Kontrolle durch den Netzbetreiber. Diese findet in jedem zehnten Haushalt statt und soll die Arbeit der ausführenden Betriebe prüfen. Übrigens: Während bei der Netzumstellung Heizungen, Öfen oder Herde umgerüstet werden, sind bei Gasautos keine Maßnahmen erforderlich.

Was passiert mit vorhandenen Geräten nach der Gasumstellung?

Nach der Umstellung der Gasgeräte arbeiten diese auch mit dem energiereichen H-Gas ohne Probleme. Hausbesitzer sind demnach nicht zum Tausch alter Anlagen verpflichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass sie dem Monteur Zutritt zum Haus verschaffen. Denn andernfalls kann der Netzbetreiber den Anschluss aus Sicherheitsgründen sperren. In sehr wenigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Geräte nicht umrüstbar sind und komplett ausgetauscht werden müssen. Die entstandenen Kosten müssen Verbraucher dann selbst tragen.

Welche Kosten verursacht die Gasumstellung?

Die Kosten der Netzumstellung werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dabei bekommen Haushalte und Unternehmen keine Rechnungen über Ersatzteile oder Arbeitsstunden. Auch im Verbrauch müssen Hausbesitzer nicht mit steigenden Kosten rechnen. Denn H-Gas ist zwar etwas teurer. Durch den höheren Energieinhalt wird aber auch weniger benötigt.

Zuschüsse für neue H-Gas-Geräte

Entscheiden sich Hausbesitzer für einen Heizungstausch, bekommen sie einen Zuschuss von 100 Euro. Denn mit der neuen Technik sinkt der Aufwand der Umstellung und der Netzbetreiber spart Geld. Wichtig ist, dass Verbraucher die Geräte erst dann tauschen, wenn der regionale Gasnetzbetreiber die Umstellung bereits bekannt gegeben hat.  

Sie können ebenso sparen, wenn Sie ihren eignen  Gasverbrauch ermitteln  bzw. berechnen. Denn auf Grundlage dessen erkennen Sie ein mögliches Einsparpotential, auch nach der Gasumstellung.

Heizungsaustausch im Rahmen der Gasumstellung kann sich lohnen

Ist der eigene Kessel schon alt, verbraucht er oft mehr Energie als nötig. Hausbesitzer können die Gasumstellung in diesem Zusammenhang auch zum Anlass für eine  Heizungssanierung  nehmen. Mit der Brennstoffzelle oder einer effizienten Gas-Brennwertheizung stehen ihnen dabei interessante Möglichkeiten zur Auswahl.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Low- und High-Gas unterscheiden sich vor allem im Energieinhalt. Da das aus Deutschland und den Niederlanden stammende L-Gas in Zukunft immer weniger gefördert wird, plant der Netzbetreiber die Umstellung auf H-Gas. Diese findet bis zum Jahr 2029 statt und verursacht keine direkten Kosten bei den betroffenen Haushalten.

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