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Die Abgasüberwachung der Heizung stellt sicher, dass Abgase aus dem Schornstein nicht im gefährlichen Maße in den Wohnraum eintreten können. Sie ist heute Pflicht für alle raumluftabhängigen Heizgeräte mit Strömungssicherung und rettet im Ernstfall Leben. Wir erklären, wie eine solche Abgasüberwachungseinrichtung funktioniert und unter welchen Umständen die TRGI den Verzicht von Abgassensoren oder Abgasdruckwächtern erlaubt.
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Gasgeräte der Bauarten B1 und B4 arbeiten raumluftabhängig. Sie saugen die Verbrennungsluft aus dem Aufenthaltsraum und sind mit einer sogenannten Strömungssicherung ausgestattet. Letztere öffnet sich automatisch bei einem zu starken Zug im Schornstein, um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten. Unter ungünstigen Bedingungen kann es allerdings passieren, dass die Abgase im Schornstein nicht richtig abziehen und über die Strömungssicherung in den Aufstellraum eindringen. Möglich ist das zum Beispiel bei starkem Winddruck auf dem Schornstein oder bei einer zu geringen Versorgung mit Verbrennungsluft. Befindet sich das Gasgerät im Aufstellraum, können lebensgefährliche Zustände die Folge sein. Denn dann verdrängen die Abgase den Sauerstoff. Es kann zur Rauchvergiftung und im schlimmsten Fall sogar zum Ersticken kommen. Die Abgasüberwachung der Heizung schaltet den Brenner in brenzligen Situationen ab und sorgt damit für ein hohes Maß an Sicherheit. Die erforderlichen Druckwerte liefern dabei Abgassensoren, die häufig auch Abgasdruckwächter, Abgasaustrittswächter oder Abgaswächter bezeichnet werden.
Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI 2018) fordern den Einbau einer Einrichtung zur Abgasüberwachung. Das gilt zumindest dann, wenn es um die Aufstellung von Gasgeräten der Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung) in Aufenthaltsräumen geht. Während die Abgasüberwachungseinrichtung bis 2008 erst ab einer Leistung von sieben Kilowatt vorgeschrieben war, gibt es eine solche Grenze heute nicht mehr. Abgassensoren oder Abgasdruckwächter sind damit immer Pflicht, wenn es um die Aufstellung neuer Gasgeräte in Aufenthaltsräumen geht.
Wer andere Schutzmaßnahmen ergreift, kann bei der Aufstellung von Gasgeräten der Bauart B1 und B4 auf die Abgasüberwachungseinrichtung verzichten. Infrage kommen dabei Lösungen, welche die Gaszufuhr am Brenner regulieren. Sie geben diese nur frei, wenn ein Druckwächter am Abgasstutzen einen ausreichend hohen Unterdruck registriert.
Geht es um die Funktion der Abgasüberwachung von Heizungen, kommen heute zwei Systeme zum Einsatz. Eines überwacht den Zustand im Abgassystem, das andere die Atmosphäre im Aufstellraum.
Ist die alte Gasheizung kaputt, denken viele über den Kauf gebrauchter Geräte nach. Gebrauchte Gasthermen sind im Internet oft schon für 50 bis 100 Euro erhältlich. Um echte Schnäppchen handelt es sich dabei allerdings nicht. Denn viele Altgeräte verfügen nicht über die beim Neueinbau vorgeschriebene Abgasüberwachung. Nachrüsten lässt sich die Sicherheitstechnik in vielen Fällen ebenfalls nicht. Die Folge: Der Schornsteinfeger nimmt die Anlage nicht ab. Zu den Kosten für den Kauf und den Einbau (hier besteht Fachbetriebspflicht) der gebrauchten Gasheizung kommen dann zusätzliche Ausgaben für Demontage, Entsorgung und Neuanschaffung. Unterm Strich ist es also nicht nur sicherer, sondern auch günstiger, beim Heizungstausch auf moderne und neue Geräte zu setzen.
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