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Förderung der Gasheizung: Diese Mittel gibt es

  • von Alexander Rosenkranz
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Gibt es noch eine Förderung für die Gasheizung? Diese Frage beschäftigt viele Hausbesitzer, die alte Technik austauschen und mit moderner Brennwerttechnik Geld sparen möchten. Die Antwort ist meist nein, denn die Förderstrategie der Bundesregierung zielt mittelfristig auf eine starke Reduktion der CO2-Emissionen ab. Eine Ausnahme gibt es jedoch mit der wasserstofffähigen Gasheizung. Förderung gibt es für diese seit 2024 in Form von Zuschüssen und Darlehen. Was dabei zu beachten ist und welche Förderangebote darüber hinaus verfügbar sind, darüber informieren wir in den folgenden Abschnitten

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  • Förderung weitestgehend eingestellt: Heizungen für den Einsatz fossiler Energieträger erhalten in Deutschland keine Förderung mehr. Dazu zählen auch Gasheizungen.  
  • Förderung für die Wasserstofffähigkeit: Können neue Gasbrennwertheizungen 100 Prozent Wasserstoff verbrennen, fördert der Staat in einigen Fällen die Wasserstofffähigkeit.  
  • Attraktiven Austauschbonus nutzen: Tauschen selbstnutzende Eigentümer Gasetagenheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen aus, profitieren sie oft von einem Austauschbonus.
  • Ausnahmen für Hochwasser-Opfer: Anhaltende Regenfälle haben 2024 für schwere Überschwemmungen in Deutschland gesorgt. Um Betroffenen schnell Hilfe zukommen zu lassen, führte der Staat Ausnahmen bei der BEG-Förderung ein.  

Wie werden Gasheizungen gefördert? Neue Förderstrategie in Deutschland

Während Sanierer für eine neue Gasheizung vor einigen Jahren noch attraktive Fördergelder vom Staat erhielten, gab es diese zuletzt nur für hybridfähige Geräte. Dabei handelt es sich um Brennwertheizungen, die zusammen mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasseanlage für wohlige Wärme sorgen. Da auch die sogenannte Hybridheizung  nicht unabhängig von fossilen Rohstoffen arbeitet, strich der Gesetzgeber die Fördergelder jedoch nahezu komplett.

Neue Förderung der Gasheizung für Wasserstoff seit 2024 verfügbar

Mit der Überarbeitung der Förderbedingungen im Sanierungsbereich gibt es seit 2024 erneut eine Förderung für die Gasheizung. Genauer gesagt fördert der Staat die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit, wenn eine Heizung zu 100 Prozent mit dem energiereichen Gas arbeiten kann. Voraussetzung ist die Versorgung mit Wasserstoff oder der Einbau der Technik in einem ausgewiesenen Wasserstoffausbaugebiet.  

Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Gasheizung bis 2022 verfügbar

Wer Fördermittel für eine Gasheizung beantragen wollte, konnte darüber hinaus auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Diesen gab es in Höhe von 20 Prozent der Kosten für Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Förderbar waren  Renewable Ready Gasbrennwertheizungen sowie Hybridsysteme mit Erneuerbare-Energien-Anlagen. Bei Ersteren handelt es sich um moderne Gasbrennwertheizungen, die für den Einsatz regenerativer Energien vorbereitet sind. Sie verfügen bereits über einen Pufferspeicher und eine hybridfähige Regelung. Zuletzt ließ sich der Steuerbonus in der Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten

Ganz ohne technische Voraussetzungen steht Sanierern selbst genutzter Immobilien ein Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen gibt es für alle Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten. Anders als die steuerliche Förderung der Gasbrennwertheizung ist der Handwerkerbonus jährlich nutzbar.  

© Mangele Picture – stock.adobe.com

Förderung der Erdgasheizung bei einer umfassenden Optimierung der Anlage

Bleibt die Gasbrennwertheizung erhalten, ist eine Förderung der Heizungsoptimierung möglich. Diese gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sanierer mindestens fünf Jahre alter Gebäude für viele Arbeiten an der Heizung nutzen können. So zum Beispiel für den hydraulischen Abgleich, den Austausch der Heizungspumpe oder das Nachrüsten einer Fußbodenheizung. Um die Förderung für die eigene Gasheizung zu bekommen, muss diese zwischen zwei und 20 Jahren alt sein.  

Fördermittel für erneuerbare Energien auch beim Einbau einer Gasheizung  

Wollen Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Sanierung nicht auf Gas verzichten, aber eine Förderung beantragen, lohnt sich die Kombination mit einer Umweltheizung. Diese schont nicht nur den Verbrauch fossiler Energien, sie ist im Rahmen der BEG-EM auch förderbar. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 bis 35 Prozent für Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Für die Kosten der Gasbrennwertheizung gibt es allerdings keine finanzielle Unterstützung.

Übrigens: Seit 2024 fördert der Staat Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise auch eine Gasheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die Pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.  

Alte Gastherme tauschen und Förderung für die Umweltheizung erhöhen

Ist die eigene Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und verzichtbar, lohnt sich der Austausch durch eine reine Erneuerbare-Energien-Anlage. Denn für diese erhalten Sie als selbstnutzender Eigentümer den Klimageschwindigkeits-Bonus (ersetzt den  Heizungs-Austauschbonus). Den Extra-Zuschuss gibt es für Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen in Höhe von 20 Prozent. Wer ein eigenes Gebäude selbst nutzt und nicht mehr als 40.000 Euro im Jahr zu versteuern hat, profitiert zusätzlich vom Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Insgesamt vergibt der Staat dann eine Förderung für den Austausch der Gasheizung in Höhe von bis zu 70 Prozent.    

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Ausnahmen für Hochwasser-Opfer in Bayern und Baden-Württemberg

Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden in ganz Deutschland verursacht. Besonders betroffen waren dabei Landstriche in Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern der Katastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:

  • Wiederantrag: Wer bereits Fördermittel für Haus oder Heizung in Anspruch genommen hat, muss die geförderten Maßnahmen in aller Regel mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen. Für Betroffene des Hochwassers 2024 gilt das nicht. Diese dürfen Mittel schon vorher erneut beantragen, wenn das durch Hochwasserschäden nötig ist.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es im Normalfall nur für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen. Zerstörte die Überschwemmung die Technik, gibt es nun eine Ausnahme. Wer diese für sich nutzen möchte, muss allerdings bestätigen, dass die Anlage vor dem Hochwasser noch lief.    
  • Kombination von Förderangeboten: Für Hochwasser-Opfer steigt die Kumulierungsgrenze auf 100 Prozent an, wenn diese Fördermittel aus verschiedenen Töpfen parallel in Anspruch nehmen.

Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.

Neue Förderung der Gasheizung für den Einsatz von Wasserstoff

Installieren Sie ab 2024 eine neue Gas-Brennwerttherme, bekommen Sie dafür unter Umständen wieder eine Förderung. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit Wasserstoff auskommt. Erfüllt eine neue Heizung diese Vorgabe, fördert der Staat die Mehrausgaben der Wasserstofffähigkeit mit attraktiven Zuschüssen und einem optionalen Ergänzungskredit. Verfügbar ist dabei eine Basis-Förderung der Gasheizung für Wasserstoff in Höhe von 30 Prozent. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro, bekommen Sie außerdem den Einkommensbonus, der die Zuschussrate um 30 Prozent anhebt.  

Anrechenbar sind dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Handelt es sich um ein größeres Gebäude, kommen für jede weitere Wohneinheit 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohnung) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohnung) hinzu. Eine ähnliche Staffelung gibt es auch im Nichtwohnbereich. Hier hängt die Höhe der förderbaren Kosten jedoch von der beheizten Gebäudefläche ab.  

Wichtig zu wissen: Die Förderung der Gasheizung können bei 100 Prozent wasserstofffähigen Geräten nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Den ergänzenden Einkommensbonus gibt es zudem nur dann, wenn Eigentümer ein Gebäude oder eine Wohneinheit auch selbst nutzen. Ausnahmen für Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht (auch bei eigentumsähnlicher Wohnsituation) sind nicht vorgesehen.  

Optionaler Ergänzungskredit zum Zuschuss der Gasheizung  

Gibt der Fördergeber die Förderung der Gasheizung bei Wasserstofffähigkeit frei, haben Sie auch Anspruch auf ein ergänzendes Kreditangebot. Verfügbar sind dabei Darlehen in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit, die Sie über Ihre Hausbank beantragen. Möglich ist das, sobald der Zuwendungsbescheid für die Zuschussförderung der Gasheizung vorliegt.  

Versorgung mit Wasserstoff ist Voraussetzung zur Förderung

Die Förderung für eine wasserstofffähige Gasheizung können Sie auch dann beantragen, wenn im Moment kein Wasserstoff zum Einsatz kommt. Ist das der Fall, gelten die Ausnahmen und Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 k GEG). Die Heizung darf dabei bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz mit Erdgas betrieben werden, wenn die kommunale Wärmeplanung Ihre Region als  Wasserstoffnetzausbaugebiet ausweist.  

Zudem gelten folgende Voraussetzungen:  

  • bis zu einer Leistung von 70 kW muss die  jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ƞs oder ETAs) mindestens 92 Prozent betragen (darüber hinaus  87 Prozent bei Volllast und 96 Prozent bei 30 Prozent Teillast)
  • der Netzbetreiber muss einen Fahrplan zum Ausbau des Wasserstoffnetzes bis 2044 vorgelegt haben  
  • die Versorgung der Anschlussnehmer und die Finanzierung des Netzausbaus müssen geklärt sein  
  • Anhand von zwei- bis dreijährlichen Meilensteinen muss die Umsetzung nachprüfbar sein

Setzt der Netzbetreiber das Wasserstoffnetz anders als geplant nicht um, müssen Sie die Heizung gemäß GEG umrüsten. In solch einem Fall ist der Netzbetreiber jedoch zur Übernahme der entstandenen Mehrkosten verpflichtet, sofern er diese zu vertreten hat.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über das Protal "Meine KfW"

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und möchten die Förderung der Gasheizung mit Wasserstofffähigkeit in Anspruch nehmen, stellen Sie Anträge vor dem Maßnahmenbeginn. Möglich ist das online über das Portal "Meine KfW" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:  

  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (Gültigkeit des Vertrages an die Zusage zur Förderung gebunden)
  • Vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheides)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker (gilt auch bei der Umsetzung von Maßnahmen in Eigenleistung)    

Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).

Liegt die Bestätigung zur Förderung der Gasheizugn vor, können Sie einen Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen oder direkt mit der Umsetzung beginnen. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.

Nahezu alle Antragsberechtigten können heute Anträge stellen

Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an möglich. Während zu Beginn nur Eigentümer selbst ­genutzter Ein­familien­häuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden
  • Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme beginnen. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.  

Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.  

Neue Gasheizung: Förderung mit dem Steuerbonus für die Sanierung

Haben Sie spätestens 2022 eine Renewable Ready Gasheizung oder eine Gasbrennwert-Hybridheizung installiert und Ihre Steuererklärung noch nicht abgeschlossen? Dann können sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Der Bonus ist auf 40.000 Euro begrenzt und verteilt über drei Jahre nutzbar. Voraussetzung ist, dass Sie hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Es muss sich um die Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten sowie selbst genutzten Gebäudes handeln und sie benötigen eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung. Erfüllen Sie all diese Vorgaben, machen Sie den Steuerbonus über Ihre Einkommensteuererklärung geltend. Möglich ist das für den Veranlagungszeitraum, in dem die Maßnahme stattfand – letztmalig jedoch für das Jahr 2022.

Gasheizung einbauen und Förderung durch den Handwerkerbonus nutzen

Erfüllen Sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen beantragen Sie ebenfalls nachträglich über die Einkommensteuererklärung. Anrechenbar sind Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro. Bei einer Förderquote von 20 Prozent entspricht das einer steuerlichen Vergünstigung in Höhe von 1.200 Euro. Voraussetzung für den Handwerkerbonus ist, dass Sie Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie durchführen lassen.

Fördergelder für die Optimierung der bestehenden Heizung

Bleibt die Gasheizung im Haus, erhalten Sie die Förderung für eine Heizungsoptimierung. Diese gibt es in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich unter anderem für:  

  • das Einstellen der Heizkurve  
  • den Austausch von Regelorganen
  • den Einbau von Pufferspeichern
  • den Austausch der Heizungspumpe
  • das Dämmen der Rohrleitungen
  • den Umbau von der Einrohrheizung zur Zweirohrheizung
  • den Austausch einzelner Heizkörper  
  • das Nachrüsten einer Fußbodenheizung (Vorlauf max. < 35°C)

Voraussetzung ist, dass die Gasheizung mindestens zwei sowie nicht älter als 20 Jahre alt ist und die Antragstellung vor dem Beginn der Maßnahme erfolgt. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie die Mittel einfach online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Genau wie bei der KfW-Förderung der Gasheizung benötigen Sie dazu einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung, einen Termin im Bewilligungszeitraum und eine Bestätigung Ihres Handwerkers (hier Technische Projektbeschreibung oder TPB).  

Wichtig zu wissen ist, dass die anrechenbaren Kosten im Wohnbereich auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt sind. Setzen Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan um, steigt die Höhe der anrechenbaren Kosten auf 60.000 Euro an. Im Nichtwohnbereich hängt das Kostenbudget von der Nutzfläche ab.

Höhere Förderung der Optimierung einer Gasheizung mit Sanierungsfahrplan

Schlägt ein Sanierungsfahrplan die Heizungsoptimierung vor, können Sie den iSFP-Bonus nutzen. Dieser erhöht neben den anrechenbaren Kosten auch die Zuschüsse von 15 auf 20 Prozent, ist aber an Bedingungen geknüpft. So müssen Sie die im Sanierungsfahrplan aufgeführten Maßnahmen schrittweise durchführen und einen Energieberater bei der Antragstellung involvieren.

Die wichtigsten Informationen:

Werden Gasheizungen gefördert? In aller Regel nicht. Warum, erklären wir in der folgenden Kurzübersicht:

  • zum Schutz des Klimas fördert der Staat reine Gasheizungen 2022 nicht mehr    
  • die Förderung für Gasheizungen ist nur bei 100 % Wasserstofffähigkeit möglich  
  • Ausnahme: Für 2022 erfolgte Maßnahmen gibt es den Steuerbonus für Renewable-Ready-Gasheizungen
  • Fördermittel für die Heizungsoptimierung im Gebäudebestand gibt es weiterhin  

Erneuerbare und Gasbrennwerttherme: Förderung für die Sanierung

Einen Zuschuss zur Gasheizung gibt es auch, wenn Sie sich eine zusätzliche Umweltheizung einbauen lassen. Für die Kosten der neune Anlage können Sie dabei einen Zuschuss ind Höhe von 30 bis 35 Prozent beantragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Einkommensbonus zu nutzen. Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen und zum richtigen Antragsverfahren geben wir Ihnen im Beitrag zur Förderung der Heizung.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Um fossile Rohstoffe zu schonen und dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat der Staat die Förderung der Gasheizung weitestgehend gestrichen. Auch wenn es für 2022 noch einen Steuerbonus gibt, lohnt sich der Einbau einer solchen Anlage heute oft nicht mehr. Günstiger ist es in vielen Fällen, auf regenerative Energien zu setzen und unabhängig von fossilen Rohstoffen zu heizen. Anders verhält es sich, wenn die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht. In diesem Fall bekommen Sie sogar eine Förderung für die Gasheizung, wenn diese zu 100 Prozent wasserstofffähig ist.

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