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Geht es um das Erreichen der deutschen Klimaziele, liegen im Gebäudebereich große Potenziale. Denn hier laufen zahlreiche alte und auf fossilen Energieträgern basierende Heizungsanlagen, die viel CO₂ ausstoßen. Finanzielle Anreize für deren Austausch oder Optimierung schafft der Staat mit einer attraktiven Förderung der Heizung. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen für alle, die beim Heizen künftig auf erneuerbare Energien setzen. Welche Angebote zur Förderung der Heizung 2024 bestehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Die Energiewende im Heizungsbereich muss Fahrt aufnehmen, um die mit der EU vereinbarten Klimaziele fristgerecht erreichen zu können. Neben strengeren Vorgaben für Immobilienbesitzer setzt das auch eine praxistaugliche Förderung der Heizung voraus. Letzteres ist das Ziel einer neuen Förderstrategie, die seit dem 01. Januar 2024 gilt. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
Die deutsche Förderlandschaft bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Förderangebote. Neben staatlichen Zuschüssen oder Darlehen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es auch Mittel von Ländern und Gemeinden. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen vom Finanzamt. Eine Kombination untereinander ist meist nicht möglich. Die Suche nach einer passenden Förderung der Heizung ist daher gar nicht so leicht. Welche Angebote stehen ihnen zu? Welche Voraussetzungen gibt es und wo beantragen Sie die Heizungsförderung?
Zumindest auf Bundesebene schaffte der Staat mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Vereinfachung. Das 2021 eingeführte Programm ist die erste Anlaufstelle für Sanierer sowie Bauherren und oft auch mit den attraktivsten Mitteln verbunden. Förderangebote gibt es dabei in vier Bereichen:
Verfügbar sind Zuschüsse sowie Darlehen. Während es im Rahmen der BEG EM-Förderung beides gibt, erhalten Sanierer und Bauherren über die Programmteile BEG WG und BEG NWG ausschließlich Darlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen. Letztere verringern die zurückzuzahlende Kreditsumme und sorgen somit für bessere Konditionen.
Eine interessante Alternative zur BEG ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sanierer selbst genutzter und mindestens zehn Jahre alter Gebäude für Einzelmaßnahmen. Sie können einen Teil der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen, sollten jedoch über eine ausreichend hohe Einkommensteuerlast verfügen. Andernfalls verfällt ein Teil der finanziellen Unterstützung und die Förderrate ist effektiv niedriger.
Das Besondere: Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es anders als andere Förderangebote nachträglich. Haben Sanierer den Antragszeitpunkt für die BEG-Förderung der Heizung verpasst, bleibt ihnen somit eine Alternative, um nicht leer auszugehen.
Ob BEG oder Sanierungsbonus: Die Förderung für Heizungsanlagen ist meist mit hohen technischen Voraussetzungen verbunden. Wer diese nicht erfüllt, kann in selbst genutzten Immobilien den Steuerbonus für Handwerkerleistungen für sich nutzen. Diesen gibt es für Arbeiten zum Erhalt oder zur Renovierung von Wohnimmobilien. Der Bonus lässt sich ebenfalls nachträglich beantragen und jedes Jahr aufs Neue in Anspruch nehmen. Möglich ist das zum Beispiel auch zur Förderung der Gasheizung, für die es sonst keine Mittel mehr gibt.
BEG und Steuerbonus für die Sanierung decken bereits zahlreiche Maßnahmen und Technologien ab. Wer Fördermittel für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher sucht, bekommt diese jedoch über eigene Programme. Sie werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten und sind im Neubau wie im Bestand erhältlich. Und zwar in Form von Darlehen ohne Tilgungszuschuss für die Photovoltaik über das KfW-Programm 270.
Neben der staatlichen Förderung der Heizung vergeben auch Länder, Gemeinden und Unternehmen attraktive Fördermittel. Da diese oft nur regional und zeitlich befristet erhältlich sind, gehen wir in den folgenden Abschnitten nicht näher darauf ein. Für entsprechende Informationen empfehlen wir den Kontakt zu einem Heizungsbauer oder Energieberater aus der eigenen Region.
Die hier aufgeführten Angebote zur Förderung von Heizungsanlagen sind oft nicht miteinander kombinierbar. Möglich ist es jedoch, unterschiedliche Programme für verschiedene Maßnahmen zu nutzen. So können Sanierer zum Beispiel die Förderung der Heizung über die BEG beantragen und den Steuerbonus für die Sanierung für Maßnahmen an der Gebäudehülle nutzen.
HEIZUNGSART | Basisförderung | Bonus-Förderung (optional) | Maximal-Förderung |
---|---|---|---|
Förderung der Solarthermie | 30 % | 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
(gilt auch für Wärmepumpen-Hybridheizung als Kompaktgerät, wobei 65 Prozent der Kosten anrechenbar sind) | 30 % | 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
Förderung der Holzheizung | 30 % | 2.500 € Emissionsminderungs-Bonus 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
Förderung für Nah- und Fernwärme | 30 % | 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
Förderung der Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
Förderung der H2-Ready-Gasheizung (Mehrkosten Wasserstofffähigkeit) | 30 % | 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus 30 Prozent Einkommensbonus | 70 Prozent |
Förderung der Photovoltaik | Darlehen über KfW 270 | --- | --- |
Die Maximalförderung ist auf 70 Prozent begrenzt, auch wenn die Summe der einzelnen Boni höher ausfällt. Vom Geschwindigkeits- und vom Einkommensbonus profitieren nur selbstnutzende Eigentümer.
Neben der Basis-Förderung der Heizung bekommen Sie auch einen Wärmepumpen-Bonus in Höhe von fünf Prozent. Diesen gibt es immer dann, wenn die neue Umweltheizung Wärme aus dem Grundwasser oder dem Erdreich für die Heizung nutzbar macht. Darüber hinaus kommt Ihnen der Zuschuss aber auch dann zugute, wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (zum Beispiel Propan R-290) kaufen. Letzteres gilt auch bei der Anschaffung einer Luftwärmepumpe.
Einen attraktiven Bonus gibt es aber nicht nur für klimafreundliche Wärmepumpen. Auch bei der Anschaffung einer besonders emissionsarmen Holz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizung profitieren Sie von einem staatlichen Bonus. Gemeint ist der sogenannte Emissionsminderungs-Bonus, der die Förderung der Heizung um 2.500 Euro anhebt, wenn die Biomasseanlage nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstößt.
Tauschen selbstnutzende Eigentümer eine bestehende und funktionstüchtige Heizung durch eine förderbare neue aus, erhalten Sie in vielen Fällen den Klimageschwindigkeits-Bonus. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent, wenn Sie nach der Sanierung auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichten.
Voraussetzung ist, dass zuvor eine Gas-, Öl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung installiert war. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre alt sein. Wollen Sie den Bonus für eine Biomasseheizung nutzen, ist außerdem die Kombination mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung Pflicht.
Selbstnutzende Eigentümer bekommen zusätzlich auch den Einkommensbonus. Dieser hebt die Förderung der Heizung seit 2024 um 30 Prozent an, wenn das Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. Nachzuweisen ist das mit den Einkommensteuerbescheinigungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.
Neben den attraktiven Zuschüssen vergibt der Staat 2024 auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit. Diesen bekommen Sanierer in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie eine BEG-EM-Zuschuss-Zusage haben. Beantragen können Sie den Kredit ab Februar 2024 bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.
Einen detaillierten Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Alternativ zur Heizungsförderung über den Programmteil Einzelmaßnahmen des BEG erhalten Sanierer Fördermittel auch bei einer ganzheitlichen energetischen Sanierung. Über die Programmteile BEG WG und BEG NWG stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Um diese zu erhalten, ist das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Pflicht. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Tilgungszuschüsse im Einzelnen ausfallen.
ERREICHTE EFFIZIENZHAUS-STUFE | HÖHE DER TILGUNGSZUSCHÜSSE |
---|---|
Effizienzhaus Denkmal | 5 % |
Effizienzhaus 85 | 5 % |
Effizienzhaus 70 | 10 % |
Effizienzhaus 55 | 15 % |
Effizienzhaus 40 | 20 % |
Ergänzend gibt es einen Bonus in Höhe von fünf Prozent für das Erreichen der EE-Klasse (hoher Anteil regenerativer Energien) oder der NH-Klasse (Sanierung mit Nachhaltigkeitszertifikat). Wer ein besonders ineffizientes Gebäude zum Effizienzhaus 55 oder 40 saniert, kann zusätzlich den Worst-Performing-Building-Bonus in Höhe von zehn Prozent beantragen. In diesem Fall sind insgesamt Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf bis 30 Prozent erhältlich.
Übrigens: Tilgungszuschüsse sind Bestandteil eines Förderdarlehens von der KfW. Sie werden nach Abschluss der Maßnahme gutgeschrieben und reduzieren den zurückzuzahlenden Betrag.
Bei einer Heizungssanierung gibt es die Förderung auch dann, wenn Verbraucher die bestehende Technik optimieren. Gemeint sind Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Aber auch für die folgenden Maßnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung vom Staat:
Voraussetzung zur Förderung der Heizungserneuerung ist ein hydraulischer Abgleich, sofern dieser noch nicht durchgeführt wurde. Wer das erfüllt, kann Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent über die BEG für Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Einen Bonus in Höhe von fünf Prozent gibt es, wenn Sanierer Arbeiten aus einem Sanierungsfahrplan in Auftrag geben.
Wichtig zu wissen: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument, das Verbrauchern den Weg einer energetischen Sanierun Schritt für Schritt aufzeigt. Energieberater erstellen diesen auf Wunsch als Ergebnis einer zu 50 Prozent vom BAFA geförderten Energieberatung. Für die Förderung der Heizung bei Austausch oder Erweiterung wurde der iSFP-Bonus gestrichen. Infolge der Haushaltssperre steht die Energieberater-Förderung aktuell nicht zur Verfügung. Die Regierung plant allerdings, diese bald wieder freizugeben.
Alternativ zu Fördermitteln aus der Bundesförderung gibt es auch den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Ersterer liegt bei 20 Prozent der Investitionskosten. Steuerliche Vergünstigungen für Handwerkerlohnkosten erhalten Verbraucher ohne besondere Voraussetzungen in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkern.
Wer die Förderung der Heizung im Neubau nutzen möchte, muss ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten. Denn nur in diesem Fall unterstützt der Staat Neubauvorhaben finanziell. Erhältlich sind zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf Prozent. Diese können Bauherren für alle anfallenden Investitionskosten nutzen. Das schließt die Investitionskosten der neuen Heizungsanlage mit ein.
Wer sich für den Einbau einer emissionsarmen und auf regenerative Energien basierenden Heizung entscheidet, bekommt attraktive Fördermittel vom Staat. Voraussetzung ist jedoch die korrekte Antragstellung. Worauf es dabei ankommt, hängt vom jeweiligen Programm ab, wie die folgende Übersicht zeigt.
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden in ganz Deutschland verursacht. Besonders betroffen waren dabei Landstriche in Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern der Katastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Fördermittel für die Heizungssanierung gibt es für Brennstoffzellen sowie Anlagen auf Basis regenerativer Energien. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Holzheizungen, H2-Ready-Gasheizungen (nur Mehrkosten) und EE-Hybridanlagen. Zudem fördert der Staat das Errichten und Erweitern von Gebäude- oder Wärmenetzen sowie den Anschluss an diese. Wie viel Förderung es für die Heizung gibt, hängt von der Art der Anlage ab. Verfügbar sind insgesamt Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent oder steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent.
Mit der Auszahlung der ersten Zuschüsse ist ab Oktober 2024 zu rechnen. Denn seit dem können selbt nutzende Eigentümer alle Nachweise im KfW-Portal Hochladen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen noch etwas warten. Denn diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Arbeiten am Sondereigentum) einreichen können.
Ja. Für die Heizungsoptimierung gibt es Fördermittel in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Diese erhalten Sanierer zum Beispiel für den hydraulischen Abgleich, einen qualifizierten Heizungscheck, den Austausch von Heizungspumpen oder das Dämmen von Rohrleitungen. Darüber hinaus fördert der Staat bei einer Heizungssanierung auch den Einbau von Flächenheizsystemen, den Austausch alter Heizkörper, den Umbau von der Einrohr- zur Zweirohrheizung sowie viele weitere Maßnahmen.
Nein. Ein nachträglich gestellter Förderantrag wird nicht genehmigt. Reichen Sie die Unterlagen vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Maßnahmen ein. Ansonsten bleibt nur der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative.
Eine Ausnahme gilt für alle Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Für diese können Sie die Heizungsförderung bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen.
Diese Möglichkeit besteht bei der KfW-Förderung nicht.
Wurde der Antrag bereits genehmigt, gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer von den inzwischen besseren Förderkonditionen profitieren möchte, kann bestehende Anträge zurückziehen und neu beantragen. Möglich ist das, wenn mit der Maßnahme nicht vor dem 29. Dezember 2023 begonnen wurde.
Nein. Die Förderung der Gasheizung von 2021 wurde gestrichen. Einzige Ausnahme stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar. Diesen können Sie nachträglich nutzen, wenn Sie bis 2022 eine förderbare "Renewable Ready" Gasheizung oder Gas-Hybridheizung haben einbauen lassen. Möglich ist das im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für den entsprechenden Veranlagungszeitraum.
Seit 2024 können Sie darüber hinaus auch Fördermittel für eine H2-Ready-Gasheizung beantragen. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie dabei jedoch nur für die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit. Ebenfalls seit 2024 bekommen Sie eine Förderung für Kompaktgeräte, die neben einer förderbaren Wärmepumpe auch einen weiteren Wärmeerzeuger wie eine Gasheizung beinhalten. Anrechnen dürfen Sie dabei allerdings nur die Kosten der Wärmepumpe, die pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.
Ja, Fördermittel für Eigenleistungen sind seit Januar 2023 wieder verfügbar. Diese erhalten Sie in Höhe der oben genannten Fördersätze für die Materialkosten. Voraussetzung ist allerdings das nötige technische Verständnis. Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung über die fachgerechte Durchführung von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Wir raten dringend davon ab, Heizungsanlagen selbst einzubauen.
Ja. Am einfachsten ist ein Wechsel innerhalb eines Fördersegments (zum Beispiel Wärmepumpe). Entscheiden sich Sanierer hier für ein anderes Modell oder eine Luft- statt einer Sole-Wasser-Wärmepumpe und wählen ein Gerät aus der Liste förderbarer Anlagen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wechseln Sanierer das Fördersegment und bauen statt der beantragten Wärmepumpe eine Biomasseheizung ein, müssen Sie das dem Fördergeber mitteilen. Möglich ist das auch nach dem Ablauf der Widerrufsfrist – dann allerdings ohne eine Anpassung der maximal förderbaren Kosten.
Eine auflösende Bedingung sorgt dafür, dass Liefer- oder Leistungsverträge bei Nichtförderung ihre Wirksamkeit verlieren. Haben Verträge eine aufschiebende Bedingung, gelten Sie erst dann, wenn der Fördergeber die Heizungsförderung freigegeben hat. Mindestens eine der beiden Bedingungen ist Pflicht, wenn Sie ab 2024 die Förderung der Heizung beantragen (Ausnahme: Übergangsphase, siehe Frage 5). Die Bundesregierung gibt dazu folgende Formulierungsvorschläge:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Das ist anteilig für die förderbaren Kosten der selbstgenutzten Wohneinheit/Immobilie möglich. Für alle anderen Gebäudeteile bekommen Sie die Basisförderung sowie optional den Wärmepumpen-Bonus oder den Emissionsminderungs-Bonus. Zunächst beantragen Sie dabei die Basisförderung inkl. Effizienz- oder Emissionsminderungs-Bonus. Anschließend stellen Sie einen Zusatzantrag, mit dem Sie den Einkommens- und/oder den Geschwindigkeitsbonus für die selbst genutzte Wohneinheit beantragen.
Wichtig zu wissen: Bewohnen Sie mehrere Wohneinheiten im Haus selbst, bekommen Sie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus dennoch nur für eine Wohneinheit.
Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Relevant sind dabei die zu versteuernden Einkommen der anzurechnenden Haushaltsmitglieder (volljährige Eigentümer sowie deren Ehe- oder Lebenspartner, die in der Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind) aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
Eine effiziente Heizungsanlage schont nicht nur die Umwelt. Sie senkt auch die monatlichen Heizkosten und reduziert unter Umständen den Einfluss von steigenden Energiepreisen. Entscheiden Sie sich für eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, stellt der Staat zudem eine Förderung der Heizung in Aussicht. Verfügbar sind Zuschüsse, Darlehen und steuerliche Vergünstigungen mit Förderraten von bis zu 70 Prozent.
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