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Seit 2020 sind 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar. Neben Maßnahmen am Haus ist der Sanierungsbonus auch für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung nutzbar. Vorausgesetzt, das Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt und selbst genutzt. Wir informieren über technische Voraussetzungen und erklären, wie Sie den Steuerbonus für die Heizung nutzen können.
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Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die zu signifikanten CO2-Einsparungen führen sollen. Eine davon ist der neue Steuerbonus für die Sanierung, der Hausbesitzern neue Anreize für eine energetische Modernisierung geben soll. Ganz konkret können Sie dabei 20 Prozent der Kosten einer Sanierung von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Während die Sanierungskosten die Steuerlast im ersten und zweiten Jahr zu je sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) senken, können Sie im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten noch einmal sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die direkte Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen. Sie können diese aber parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig teilen. So lässt sich der Steuerbonus zum Beispiel für die Förderung der Heizung nutzen, während Sie für Dämmarbeiten die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass Fachhandwerker die Maßnahmen durchführen. Sie dürfen nur Arbeiten in ihrem Gewerk erledigen und müssen die fachgerechte Ausführung bestätigen. Ein entsprechendes Formular dazu stellt die Finanzverwaltung zur Verfügung (Musterbescheinigungen - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens). Wer die Arbeiten selbst erledigt, kann hingegen keine Sanierungskosten absetzen.
Grundlage der steuerlichen Förderung ist das Einkommenssteuergesetz (EStG), genauer der neu eingeführte Abschnitt § 35c. Technische Anforderungen an die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen sind darüber hinaus in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes“ (kurz: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder ESanMV) verankert.
Sie haben bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt und den Antragszeitraum für KfW- oder BAFA-Mittel verpasst? Kein Problem! Denn die steuerliche Förderung ist nachträglich zu beantragen. Dazu geben Sie die anrechenbaren Kosten nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Möglich war das erstmals im Jahr 2021 für den Veranlagungszeitraum 2020. Wichtig: Mit einer Fachunternehmererklärung muss der beauftragte Handwerker bestätigen, dass er die Fördervorgaben eingehalten hat.
Das neue Förderangebot gilt grundsätzlich für zahlreiche Arbeiten am Haus. Neben der Außendämmung, der Dachdämmung oder dem Fenstertausch sind aber auch Sanierungskosten steuerlich absetzbar, die bei Arbeiten an der Heizung anfallen. So zum Beispiel der Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung.
Lassen Sie eine neue Heizung einbauen, können Sie 20 Prozent der Material- und Montagekosten absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizung handelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über förderbare Technologien:
Aber auch beim Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sind die Sanierungskosten steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Fall die technischen Mindestanforderungen einhalten. Diese decken sich dabei mit den Bedingungen der Förderung für die Heizung.
Läuft der alte Kessel noch zuverlässig, lohnt es sich, das Verteilsystem zu optimieren. Genau wie für den Heizungstausch können Sie auch dafür die steuerliche Förderung nutzen. Anrechenbar sind Kosten für folgende Maßnahmen:
Wichtig zu wissen ist, dass die Heizungsoptimierung immer im Zusammenhang mit einem hydraulischen Abgleich erfolgt.
Erfüllen Sie die technischen Anforderungen für den neuen Steuerbonus nicht, können Sie in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Bei anrechenbaren Kosten von bis zu 6.000 Euro im Jahr und einer Förderrate von 20 Prozent mindert das Finanzamt Ihre Steuerlast dabei jährlich um bis zu 1.200 Euro. Wie Sie den Steuerbonus für die Heizung oder für andere Arbeiten nutzen, erklären wir im Beitrag Handwerkerkosten absetzen.
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