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Smarte Technik erleichtert Ihnen das Leben. Sie sorgt für viel Komfort, mehr Sicherheit und darüber hinaus auch für eine höhere Energieeffizienz. Vor allem Letzteres ist ein Grund, aus dem der Staat heute zahlreiche Angebote zur Smart Home Förderung bereitstellt. Hausbesitzer können von Investitionszuschüssen, Darlehen oder steuerlichen Vorteilen profitieren. Wie hoch die Smart Home Förderung ausfällt und wie Sie diese richtig beantragen, erklären die folgenden Abschnitte.
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Wer sich heute für eine Smart Home Förderung entscheidet, hat mehrere Programme zur Auswahl. So gibt es für die energetische Sanierung mindestens zehn Jahre alter Häuser beispielsweise eine steuerliche Förderung vom Finanzamt. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, wozu neben Smart Metern auch intelligente Thermostate, Präsenzschalter und andere Bauteile zählen.
Weitere Fördermöglichkeiten bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen attraktive Zuschüsse für alle Systeme zur Verfügung, die unter die Kategorie „Efficiency Smart Home“ fallen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise beim Bau oder Kauf eines solchen auch Darlehen für die Finanzierung smarter Systeme. Günstige Kredite zur Smart Home Förderung erhalten Bauherren dabei, wenn sie ein förderbares Effizienzhaus errichten.
BAFA, KfW und Finanzamt stellen die Smart Home Förderung auch losgelöst von anderen Maßnahmen für viele Systeme und Komponenten zur Verfügung. In der Kategorie „Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR)“ erhalten Sie finanzielle Unterstützung beispielsweise für:
Die Smart Home Förderung gibt es darüber hinaus auch für Systemtechnik, die den Datenaustausch mit Netzbetreibern ermöglicht und die Netzdienlichkeit elektrischer Verbrauchsgeräte verbessert. Wer Türen, Tore, Fenster oder Rollläden elektrisch bedienen möchte, bekommt auch dafür attraktive Fördermittel vom Staat. Zuschüsse, Darlehen oder Steuervergünstigungen erhalten Sie hier etwa für:
Beantragen Sie eine Smart Home Förderung für die aufgeführten Systeme und Komponenten lassen sich auch die Kosten vieler Nebenarbeiten anrechnen. Dazu gehört unter anderem die Verkabelung von Systemen oder die Installation von Routern zur funkbasierten Kommunikation. Förderbar sind darüber hinaus auch Kommunikations- und Notrufsysteme, intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen sowie Anschlüsse an die Breitbandverkabelung und Leerrohre sowie Kabel für Smart Meter und MSR-Anlagen.
Abhängig vom Fördergeber stehen Ihnen verschiedene Angebote zur Smart Home Förderung bereit. Grundsätzlich haben Sie dabei die Wahl zwischen einmaligen Zuschüssen, Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen.
Wichtig zu wissen: Die einzelnen Förderangebote sind in aller Regel nicht miteinander kombinierbar.
Rüsten Sie smarte Technik in mindestens fünf Jahre alten Gebäuden nach, können Sie beim BAFA Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent beantragen. Setzen Sie Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan um, verbessern sich die Konditionen durch den sogenannten iSFP-Bonus um fünf Prozent. Zu beachten ist die Mindestinvestitionssumme, die bei der Smart Home Förderung vom BAFA bei 300 Euro (brutto, einschließlich Steuern) liegt. Die förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen sind je Wohneinheit auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt - mit iSFP steigen sie auf 60.000 Euro an.
Für einen besonders effizienten Neubau oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus bekommen Sie die BEG Smart Home Förderung als Teil der Darlehensförderung der KfW. Bei einer Sanierung sind dabei Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent erhältlich. Geht es um einen Neubau, beschränkt sich die BEG-Förderung auf günstige Darlehen.
Interessieren Sie sich für die Smart Home Förderung vom Finanzamt, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Den Steuerbonus bekommen Sie verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren und maximal für 40.000 Euro. Wichtig: Die technischen Mindestanforderungen von BAFA und KfW sind auch hier zu erfüllen.
Alternativ zum Steuerbonus für die Sanierung können Sie bei vielen Arbeiten am selbst genutzten Eigenheim auch die Handwerkerkosten absetzen. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und ist auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Technische Voraussetzungen sind hier nicht zu erfüllen.
Die KfW bietet Zuschüsse und Darlehen zur Smart Home Förderung über die Programme zum altersgerechten Umbau und zur Sanierung für mehr Einbruchschutz an. Zuschüsse in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent erhalten Sie dabei im Zuge einer Sanierung über die Programme 455-B "Barrierereduzierung". Mit dem KfW-Programm 159 steht Ihnen alternativ dazu auch eine Darlehensvariante zur Verfügung, die hier jedoch nicht mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet ist. Kredite bekommen Sie dabei für den Abbau von Barrieren und das Verbessern des Einbruchschutzes.
Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, ist die Smart Home Förderung unbedingt rechtzeitig zu beantragen. Wo und wie das funktioniert, erklärt die folgende Tabelle.
BEG SMART HOME FÖRDERUNG | STEUERLICHE FÖRDERUNG | KFW FÖRDERUNG FÜR DAS SMART HOME | |
---|---|---|---|
Antragszeitraum | vor Maßnahmenbeginn | nach Abschluss der Sanierung | vor Maßnahmenbeginn |
Antragstellung | BAFA-Webseite (Zuschüsse) | Einkommensteuererklärung | KfW-Zuschussportal (Zuschüsse) Hausbank (Darlehen) |
Energieberater erforderlich? | ja | nein | ja, bei Effizienzhaus-Förderung nein, bei Barrierefreiheit und Einbruchschutz |
Fachhandwerker Pflicht? | nein | ja | ja |
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