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KfW-Einzelmaßnahmen – Was wird gefördert?

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer sein Haus energetisch modernisiert, bekommt attraktive Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gibt es aber nicht nur für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die KfW fördert auch Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch mit Zuschüssen und günstigen Darlehen. Wir geben einen Überblick über die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen und zeigen, wie diese zu beantragen ist.

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KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen: Zuschüsse und Kredite

Geht es um die energetische Sanierung, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine attraktive Förderung für Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse sowie Darlehen für verschiedene Maßnahmen an mindestens fünf Jahre alten Gebäuden. Zuschüsse zur KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen gibt es dabei für den Heizungstausch. Wer ein Darlehen benötigt, kann dazu den KfW-Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Diesen gibt es ergänzend zur KfW- oder BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen am Gebäude.  

Übrigens: Wer Fördermittel für Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik benötigt, bekommt attraktive Zuschüsse dazu über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Beitrag BAFA-Förderung für Neubau und Sanierung geben wir einen Überblick.

KfW-Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung: Ein Überblick

Ein Haus nach den Vorgaben der KfW sanieren und für die Einzelmaßnahmen Fördermittel erhalten: Wer dieses Ziel verfolgt, bekommt Darlehen für die neue Heizung. Im Speziellen gibt es die Mittel dabei für die folgenden Systeme:  

  • 100-%-H2-Ready-Gasbrennwertheizung (Mehrkosten Wasserstofffähigkeit bei Versorgung mit Wasserstoff oder Einbau im Wasserstoffnetzausbaugebiet)
  • Wärmepumpen für Luft, Erde oder Wasser (auch Luft-Luft-Wärmepumpen bzw. Split-Klimaanlagen)
  • Holzheizungen für Pellets, Scheitholz und Hackschnitzel (auch wasserführende Pelletöfen mit automatischer Beschickung)
  • Brennstoffzellenheizgeräte (bei Betrieb mit Wasserstoff oder Biomethan bzw. Biogas)
  • Solarthermieanlagen (Solaranlagen für Heizung und/oder Warmwasser)
  • Wärmenetzanschluss (Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetz)

Außerdem gibt es die finanzielle Unterstützung für zahlreiche Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass Sanierer die hohen technischen Anforderungen der Förderbank erfüllen.

© Reddogs – stock.adobe.com

Zuschusshöhe und förderbare Kosten: So viel Geld gibt es  

Die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Heizung setzt sich aus einer Basis- und einer Bonus-Förderung zusammen. Erstere liegt bei 30 Prozent und ist für alle aufgeführten Heizsysteme erhältlich. In bestimmten Fällen, lässt sich zudem mit Bonus-Angeboten kombinieren. Die folgende Übersicht zeigt, welche Boni zur Verfügung stehen:

  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus  für Sole-/ oder Wasser-Wärmepumpen sowie Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag  für Heizungen für feste Biomasse, die nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen
  • 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus  für selbstnutzende Eigentümer, die eine Gas-, Öl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (Gaszentral- und Biomasseheizungen mind. 20 Jahre alt; Kombination mit Solaranlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung bei Förderung einer Biomasseheizung)
  • 30 Prozent Einkommensbonus  für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr (nachweisbar über Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung)    

Die Boni lassen sich untereinander kombinieren. Wer alle für sich in Anspruch nimmt, bekommt dabei maximal 70 Prozent plus 2.500 Euro KfW-Förderung für die entsprechende Einzelmaßnahme.  

Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt neben der Förderrate auch von den anrechenbaren Kosten ab. Im Wohnbau liegen diese bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Hinzu kommen je 15.000 Euro (zweite bis sechste WE) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten WE). Eine ähnliche Staffelung gibt es auch im Nichtwohnbau. Dort hängt die Höhe der förderbaren Kosten allerdings von der beheizten Gebäudefläche ab.

Technische Vorgaben zur KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Wer die attraktive KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Heizung erhalten möchte, muss eine Reihe von Vorgaben beachten. Besonders wichtig sind dabei technische Voraussetzungen, wie Effizienz, Smart-Grid-Fähigkeit oder Lautstärke. Was im Einzelfall zu beachten ist, erfahren Sie dabei unseren Beiträgen zur:

Ergänzungskredit zur BAFA- und KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Neben den Zuschüssen der BAFA- und KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen, vergibt die Förderbank auch günstige Darlehen. Die sogenannten Ergänzungsdarlehen setzen eine zugesagte Zuschussförderung voraus und lassen sich über die eigene Hausbank beantragen. Verfügbar sind dabei Darlehen in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit, die Sie für Arbeiten am Haus und an der Heizung nutzen können.

KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen  

Um die Mittel der KfW beim Sanieren mit Einzelmaßnahmen zu nutzen, müssen Hausbesitzer vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten einen Fachhandwerker beauftragen. Dieser erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA), mit der Sie die Mittel im KfW-Portal "Meine KfW" beantragen können. Neben der BzA benötigen Sie dazu auch einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (an die Förderzusage geknüpft) und einen Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum.

Übrigens: Haben Sie vor dem 31. August 2024 mit der Maßnahme bekommen, können Sie die Förderung der Heizung nachträglich beantragen. Wichtig ist dann allerdings, dass Sie die Anträge spätrstens am 30. November 2024 omline stellen. Auf einen  Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung können Sie dabei verzichten.

Sind alle Arbeiten abgeschlossen, prüft der Experte diese noch einmal. Er erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID), die Sie an die jeweilige Hausbank oder die KfW weiterleiten. Letztere prüft alle Unterlagen, bevor sie die Förderung auszahlt.

Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Schritt für Schritt sanieren und dennoch hohe Fördermittel erhalten? Das ist mit den KfW-Einzelmaßnahmen möglich. Fördergelder gibt es dabei vor allem für den Austausch der Heizung, den der Staat mit 30 bis über 70 Prozent fördert. Neben hohen Zuschüssen stehen dabei auch günstige Ergänzungskredite zur Verfügung. Wer diese beantragen möchte, muss allerdings eine freigegebene Zuschussförderung haben.

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