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Das KfW-Effizienzhaus ist ein besonders energieeffizient gebautes oder saniertes Gebäude. Es erfüllt höchste technische Anforderungen und verbraucht selbst nur sehr wenig Heizenergie. Da die Häuser damit auch das Klima schützen, unterstützt der Staat Bauherren sowie Sanierer mit attraktiven Fördermitteln. Welche Anforderungen ein KfW-Effizienzhaus erfüllen muss, wie hoch die Fördermittel sind und welche Vorteile die Gebäude außerdem haben, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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KfW-Effizienzhäuser sind Gebäude, die einen sehr hohen energetischen Standard erreichen. Dieser wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definiert und ist Voraussetzung für die Beantragung attraktiver Fördermittel. Letztere gibt es in Form von Darlehen, die im Falle einer Sanierung mit Tilgungszuschüssen ausgestattet sind. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab. Erkennen lässt sich dieser an einer Kennzahl (zum Beispiel KfW-Effizienzhaus 70). Je kleiner diese ist, umso weniger verbraucht das Haus und die Fördermittel sind attraktiver.
Grundsätzlich hängen die Energieeffizienzklassen der KfW davon ab, wie sparsam ein Gebäude im Vergleich zu einem typischen Neubau (Referenzhaus nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – GEG) ist. Die wichtigsten Kennwerte sind dabei der Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust.
Während der spezifische Transmissionswärmeverlust allein von der Bauphysik eines Gebäudes abhängt, lassen sich die Anforderungen an den Primärenergiebedarf auch mit dem Einsatz erneuerbarer Energien erreichen. Insgesamt setzen die hohen Energieeffizienzstandards jedoch ein ganzheitliches Vorgehen voraus. Dabei muss das Gebäude besonders energiesparend und die Anlagentechnik hocheffizient bzw. regenerativ sein.
Wer ein neues Haus baut, erhält Fördermittel für das KfW-Effizienzhaus 40, wobei zusätzlich hohe Anforderungen an den CO2-Ausstoß zu erfüllen sind. Was in Bezug auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gilt, zeigt die folgende Tabelle.
KFW-EFFIZIENZHAUS | PRIMÄRENERGIEBEDARF (% VOM REFERENZGEBÄUDE NACH GEG) | SPEZIFISCHER TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST (% VOM REFERENZGEBÄUDE NACH GEG) |
---|---|---|
40 | 40 | 55 |
Bis Ende 2022 gab es zudem das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, für das ein sogenanntes Plus-Paket erforderlich war. Dieses bestand aus einem Stromerzeuger (Photovoltaik, Windkraft, BHKW oder Kombinationen) samt Stromspeicher sowie einer Lüftungsanlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2022 änderten sich die Anforderungen vor allem im Neubaubereich. So erklärte die neue Bundesregierung, den vorherigen KfW 55 Standard kurzfristig zum Neubaustandard. Das bezog sich jedoch nur auf den Primärenergiebedarf. Höhere Dämmstandards gab es nicht. Die entsprechende Förderung, die ohnehin Ende Januar 2022 auslaufen sollte, wurde bereits vorzeitig gestrichen.
Die Effizienzhaus-40-Förderung im Neubau ist seit 2023 unter dem Namen "Klimafreundlicher Neubau" verfügbar. Gab es vorher noch Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschpssen, stehen heute nur noch Darlehen für neue Gebäude zur Verfügung. Diese gibt es dafür mit besseren Konditionen über das KfW-Programm 297/298.
Wer ein bestehendes Haus saniert, erhält Fördermittel für Denkmale sowie die KfW-Effizienzhäuser 85, 70, 55 und 40. Welche Anforderungen dabei zu erreichen sind, zeigt die folgende Tabelle.
KFW- EFFIZIENZHAUS | PRIMÄRENERGIEBEDARF (% VOM REFERENZGEBÄUDE NACH GEG) | SPEZIFISCHER TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST (% VOM REFERENZGEBÄUDE NACH GEG) |
---|---|---|
Denkmal | 160 | - |
85 | 85 | 100 |
70 | 70 | 85 |
55 | 55 | 70 |
40 | 40 | 55 |
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es aktuell keine Förderung mehr für ein KfW-Effizienzhaus 115 oder ein EH 100 gibt. Bis Juli 2021 war dies noch möglich und galt für alle Bestandsgebäude, welche die Neubauanforderungen nicht oder genau erfüllten.
Mit Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch bei der KfW (seit Juli 2021) gibt es im Bereich des Effizienzhaus-Standards zusätzliche Klassen – die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse. Damit bietet sich im Segment "Wohngebäude" Bauherrn sowie Sanierern ein zusätzlicher Förderbonus.
Neben den Boni für das Erreichen der EE- oder NH-Klasse gibt es mit der BEG-WG-Förderung für Sanierungsvorhaben zwei weitere Bonus-Programme. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind und worauf es dabei ankommt:
Gut zu wissen ist, dass Sanierer den WPB- sowie den SerSan-Bonus mit dem EE- oder NH-Bonus kombinieren können. Wer WPB- und SerSan-Bonus gemeinsam nutzt, erhält dafür einen extra Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Wer alle Boni in Anspruch nimmt und sein Haus zum KfW-Effizienzhaus 40 saniert, erhält insgesamt einen Tilgungszuschuss von 45 Prozent.
Wie attraktiv die Fördermittel der KfW tatsächlich sind, hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
KFW-EFFIZIENZHAUS | FÖRDERART | KONDITIONEN |
---|---|---|
Denkmal (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 120.000 Euro Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss von 5 Prozent (bis zu 6.000 Euro pro Wohneinheit) |
85 (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 120.000 Euro Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss von 5 Prozent (bis zu 6.000 Euro pro Wohneinheit) |
70 (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 120.000 Euro Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss von 10 Prozent (bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit) |
55 (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 120.000 Euro Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss von 15 Prozent (bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit) |
40 (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 120.000 Euro Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss von 20 Prozent (bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit) |
EE-/NH-Klasse (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | 150.000 Euro Kreditbetrag mit Extra-Tilgungszuschuss von 5 Prozent (bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit) |
WPB-Bonus (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent |
WPB-Bonus (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | Extra-Tilgungszuschuss von 15 Prozent |
WPB- und SerSan-Bonus (Sanierung) | Darlehen (KfW-Programm 261/262) | Extra-Tilgungszuschuss von 20 Prozent |
40 (Neubau) | Darlehen (KfW-Programm 297/298) | 150.000 Euro Kreditbetrag ohne Tilgungszuschuss |
Wer beispielsweise ein Nullenergiehaus bauen oder ein bestehendes Gebäude zum Energieeffizienzhaus sanieren möchte, muss die Fördermittel unbedingt vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Während dabei immer auch ein Energieberater zu beauftragen ist, wenden sich Antragsteller für Zuschüsse an das Zuschussportal der Förderbank. Darlehensanträge stellen sie hingegen bei ihrer Hausbank.
Wer sich für den Bau eines KfW-Effizienzhauses entscheidet oder ein bestehendes Gebäude zu einem solchen umbaut, profitiert von mehr als attraktiven Fördermitteln. Denn die Energiesparhäuser verbrauchen nur sehr wenig Energie. Sie schonen das Klima und entlasten das eigene Portemonnaie. Darüber hinaus ermöglichen hohe Effizienzhausstandards auch eine hohe thermische Behaglichkeit. So sind Böden und Wände durch schützende Dämmstoffe immer warm, während es durch dichte Fenster nicht mehr zieht.
Das KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das sehr hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt. Es verbraucht wenig Energie und schont somit das Klima und den eigenen Geldbeutel. Wer die hohen Anforderungen erfüllt, profitiert von stattlichen Fördermitteln.
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