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Hinweis: Zum 01.07.2021 wurden die KfW-Förderprogramme in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überführt. Im Rahmen dieser Eingliederung ist die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 115 weggefallen. Die Anforderungen und Förderkonditionen im folgenden Text sind daher nicht länger gültig.
Wer ein altes Haus energetisch modernisiert, senkt seinen Heizenergieverbrauch, entlastet die Umwelt und spart Kosten. Erreichen Hausbesitzer dabei den Standard „KfW Effizienzhaus 115“, profitieren sie außerdem von hohen Fördermitteln in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Wir informieren über die Konditionen der Förderung für das KfW Effizienzhaus 115 und zeigen, welche Anforderungen bestehen.
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Die Bezeichnung „KfW Effizienzhaus 115“ beschreibt einen Baustandard, dessen Kriterien einheitlich geregelt sind. Gebäude, die diesem Standard entsprechen, haben eine hohe energetische Qualität. Sie verbrauchen wenig Energie, kommen mit geringen Heizkosten aus und schonen die Umwelt. Geregelt sind die speziellen Anforderungen in den Merkblättern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die damit Voraussetzung zur Förderung der nötigen Sanierungsmaßnahmen definiert.
Grundsätzlich darf die energetische Qualität eines KfW Effizienzhauses 115 genau 15 Prozent unter der eines Neubaus nach EnEV liegen. Grenzwerte gelten dabei in Bezug auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle.
Der Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie ein Haus in einer bestimmten Zeit (üblicherweise in einem Jahr) benötigt. Dabei schließt er den Energieaufwand zur Gewinnung, zur Aufbereitung und für den Transport der eingesetzten Brennstoffe ein. Der Wert ist also abhängig von der Beschaffenheit der Gebäudehülle, der Qualität der Heizung und der Art der eingesetzten Energieträger (Erdgas, Heizöl, Holz oder Strom).
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärme ein Haus über seine Gebäudehülle an die Umwelt verliert. Er ist damit abhängig von der Dichtheit, der Konstruktion und dem Wärmedämmstandard der Gebäudehülle.
Beide Kennzahlen dürfen um 15 Prozent schlechter sein, als bei einem neuen, nach EnEV errichteten Gebäude. Bei einem KfW-Effizienzhaus 115 beziehen sich die Anforderungen dabei auf die Ergebnisse eines sogenannten EnEV-Referenzgebäudes. Dabei handelt es sich um ein theoretisches Gebäude, das dem eigenen Haus in Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung gleicht. Für Anlagentechnik, Gebäudedichtheit und Nutzungsbedingungen gelten jedoch einheitlich festgelegte Referenzwerte.
Neben den genannten Grenzwerten für das KfW Effizienzhaus 115 gelten weitere Anforderungen. So muss die neue Heizung mindestens mit Brennwerttechnik arbeiten. Ist bereits eine Niedertemperaturheizung vorhanden, muss ein Energieberater diese bei der energetischen Bewertung berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Kaminöfen ohne Wassertasche. Unterstützen die Einzelöfen die zentrale Heizungsanlage, lassen sie sich zu zehn Prozent anrechnen. Während Experten auch den Strom aus einer Photovoltaikanlage berücksichtigen dürfen, ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung Pflicht.
Die KfW nennt beispielhafte Sanierungsmaßnahmen, mit denen sich der KfW Effizienzhaus 115 Standard vermutlich erreichen lässt. Dabei schlägt die Förderbank Folgendes vor:
Welche Maßnahmen tatsächlich nötig sind, hängt vor allem von der Art und der Qualität des Gebäudes ab. Ein Energieberater kann diese beurteilen und aufzeigen, wie Hausbesitzer den Standard KfW Effizienzhaus 115 erreichen.
Wer sich dazu entschließt, sein altes Gebäude zu einem KfW Effizienzhaus 115 umzubauen, profitiert von hohen Fördermitteln der KfW. So gibt es einmalige Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die folgende Liste zeigt die Details:
Während es den Zuschuss in der ersten Variante nach der Baufertigstellung gibt, bekommen Hausbesitzer das Darlehen vor dem Baubeginn. Den Tilgungszuschuss zieht die Bank dann nach dem Abschluss des Sanierungsvorhabens von der bestehenden Darlehenssumme ab. Voraussetzung ist natürlich, dass das KfW Effizienzhaus 115 alle Anforderungen einhält.
Wichtig ist, dass Hausbesitzer die Fördermittel noch vor dem Beginn der Sanierung beantragen. Während das bei der Zuschussvariante ganz einfach online funktioniert, sind Darlehensanträge über die Hausbank zu stellen. Diese prüft alle Unterlagen, leitet diese an die Förderbank weiter und zahlt dann auch das Geld aus. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Energieberater die Einhaltung der Anforderungen vorab und nach dem Vorhaben bestätigt.
Darüber hinaus sind zur Beantragung folgende Unterlagen nötig:
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