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Die KfW-Förderung im Programm 461 wurde inzwischen gestrichen. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bekommen Sanierer nun über die BEG-Förderung vom BAFA. Für ganzheitliche Sanierungen stehen über das KfW-Programm 261 Kredite mit Tilgungszuschüssen bereit und wer neu baut, bekommt für Effizienzhäuser der Stufe 40 Darlehen aus dem KfW-Programm 297/298. Die folgenden Abschnitte informieren über die Inhalte und Vorgaben aus dem ehemals gültigen Förderprogramm.
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Die KfW-461-Förderung gibt es grundsätzlich für jeden, der ein energieeffizientes Wohngebäude baut, kauft oder ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus saniert. Antragsberechtigt sind damit Privatpersonen genauso wie Unternehmen, die Wohnungen vermieten. Selbst Mieter oder Pächter einer Immobilie können Mittel aus dem KfW-Programm 461 beantragen, sofern sie eine Sanierungserlaubnis vom Eigentümer vorlegen.
Nach einer Antragsflut zur Förderung für Neubau- und Sanierungsvorhaben stoppte die neue Bundesregierung die gesamte BEG-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spontan am 24. Januar 2022. Sie erklärt das KfW-55-Niveau in Kürze zum Neubaustandard und überarbeitet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Während die KfW-55-Neubauförderung in diesem Zuge vorfristig gestrichen wurde (Ausnahme: Hochwasser-Opfer bis 30.06.2022), soll die KfW-40-Förderung zumindest bis Ende 2022 erhalten bleiben. Nach Aussagen von Wirtschaftsminister Habeck ist jedoch mit geringeren Förderraten und einer Deckelung auf eine Milliarde Euro zu rechnen. Die nachfolgenden Angaben spiegeln den Zustand vor dem 24. Januar 2022 wider.
Mit der KfW-461-Förderung vergibt der Staat attraktive Zuschüsse an Käufer, Bauherren oder Sanierer. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Grad der Energieeffizienz beziehungsweise vom erreichten Effizienzhaus-Niveau ab, wie die folgende Übersicht zeigt.
EFFIZIENZHAUS | DENKMAL | 100 | 85 | 70 | 55 | 40 | 40 PLUS |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Neubau | --- | --- | --- | --- | --- | 20 % | 25 % |
Sanierung | 25 % | 27,5 % | 30 % | 35 % | 40 % | 45 % | --- |
Außerdem gibt es Fördermittel für die Baubegleitung in Höhe von 50 % (maximal 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser anrechenbar). Für die Zuschussförderung sind grundsätzlich Kosten in Höhe von 120.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40-Plus im Neubau anrechenbar.
Wer nachhaltig baut oder saniert, profitiert von besseren Konditionen im KfW Programm 461. So steigt die Zuschusshöhe bei Neubauten um 2,5 Prozent, wenn Bauherren ein Nachhaltigkeitszertifikat für ihr Haus bekommen. Gleiches gilt für den Einsatz erneuerbarer Energien: Wer mindestens 55 Prozent des Wärmebedarfs im Haus regenerativ deckt, bekommt 2,5 Prozent mehr Förderung im Neubau. Bei einer Sanierung steigt der KfW-Wohngebäude-Zuschuss 461 durch den sogenannten EE-Bonus sogar um fünf Prozent. Außerdem sind in beiden Fällen 150.000 statt 120.000 Euro pro Wohneinheit anrechenbar. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Bonus-Fördergelder nicht mit einem Effizienzhaus 40 Plus kombinierbar sind.
Einen weiteren Bonus erhalten Sanierer, die den angestrebten Effizienzhaus-Stand in mehreren Schritten erreichen. Hier gibt es über die KfW-461-Förderung noch einmal fünf Prozent extra, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan die umzusetzenden Maßnahmen vorschlägt. Wer in einem Zug saniert, bekommt den sogenannten iSFP-Bonus zum KfW-461-Zuschuss allerdings nicht.
Sanierer mit einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude (gemessen am Tag des Bauantrags) sowie Käufer oder Bauherren energieeffizienter Gebäude beantragen die KfW-461-Förderung einfach online über das Zuschussportal der KfW. Zuvor beauftragen sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes, welcher die nötige Bestätigung zum Antrag ausstellt. Nach der Beantragung der KfW-Förderung-461 weisen Antragsteller ihre Identität nach. Sie bekommen eine Förderzusage und können mit dem Vorhaben beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt der Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung, die Bauherren und Sanierer im Zuschussportal einreichen. Die Experten der Förderbank prüfen daraufhin alle Unterlagen und zahlen die KfW-461-Förderung aus.
Wichtig ist, dass Bauherren und Sanierer den KfW-Wohngebäude-Zuschuss aus dem Programm 461 vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Wer den Zeitpunkt bereits verpasst hat, kann alternativ auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen.
Das KfW-Programm 461 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) und löst das vormals gültige KfW-Programm 430 ab. Es verspricht bessere Konditionen für alle, die nachhaltig bauen oder regenerative Energien einsetzen und vergrößert den Kreis der möglichen Antragsteller. So stellt es Bauherren beispielsweise eine Zuschuss-Variante zur Förderung bereit, die es zuvor noch nicht gab. Im Sanierungsbereich profitieren nun auch Mieter, Pächter oder Eigentümer größerer Gebäude von der KfW-461-Förderung. Eine weitere bedeutende Neuerung gibt es bei einer Sanierung: Um Fördermittel zu erhalten, müssen Bauantrag oder Bauanzeige nun nur noch mindestens fünf Jahre alt sein. Zuvor gab es Fördermittel nur für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01. Februar 2002 gestellt wurde. Auch das vergrößert den Empfängerkreis der KfW-Förderung aus dem Programm 461 deutlich.
Hinweis für Anträge nach KfW 430: Haben Sie vor dem 01. Juli 2021 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms 430 gestellt, gelten die entsprechenden Bedingungen.
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