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KfW 440: Förderung für Ladestationen

  • von Alexander Rosenkranz
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Die Elektromobilität gewinnt an Beliebtheit und immer mehr Hausbesitzer möchten ihr Elektroauto zu Hause betanken. Möglich ist das mit einer sogenannten Wallbox, für die Sie mit dem KfW-Programm 440 eine hohe Förderung erhielten. Pro Ladepunkt konnten Sie als Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter oder Vermieter einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro beantragen. Voraussetzung ist unter anderem der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien.

Hinweis: Da die KfW-Förderung 440 ausgelaufen ist, können Sie hier keine Mittel mehr beantragen. Die nachfolgenden Informationen sind damit nicht mehr gültig.

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KfW Wallbox-Förderung: 900 Euro pro Ladepunkt  

Mit dem KfW-Förderprogramm 440 unterstützt die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit November 2020 Käufer einer  Ladestation für Elektroautos. Wer nicht öffentliche Stellplätze mit einer sogenannten Wallbox ausstattet, erhält einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro. Die KfW 440 Förderung gibt es dabei für den Kaufpreis der Technik, die Einbau- und Anschlusskosten sowie das zugehörige Energiemanagementsystem. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten der Maßnahme bei mindestens 900 Euro liegen. Installieren Sie mehrere Ladestationen oder eine Wallbox mit mehreren Anschlusspunkten, bekommen Sie die Förderung pro Ladepunkt, sofern auch die Ausgaben im gleichen Maße steigen. Die folgende Tabelle zeigt Zuschüsse und Mindestkosten beispielhaft für einen bis drei Ladepunkte:

LADEPUNKTE  MINDESTKOSTEN  KFW WALLBOX FÖRDERUNG
1900 Euro900 Euro
21.800 Euro1.800 Euro
32.700 Euro2.700 Euro

Die Höhe der staatlichen Förderung für Ihre Wallbox richtet sich dabei nach den Kosten. Diese müssen die Zuschusshöhe übersteigen. Zahlen Sie beispielsweise 2.500 Euro für drei Ladepunkte, erhalten Sie Fördermittel in Höhe von 1.800 Euro.  

Wer kann Anträge zur Förderung der Wallbox stellen?  

Gefördert werden Ladestationen für Elektroautos, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Dazu zählen Anlagen an Ein- und Mehrfamilienhäusern, nicht aber solche, die Einrichtungen oder Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Antragsberechtigt sind damit:

  • Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter
© Foto-Ruhrgebiet / Shutterstock.com

Diese technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen

Wer die KfW 440 Förderung für sich nutzen möchte, muss einige Vorgaben erfüllen. So gibt es die attraktiven Zuschüsse nur für Ladepunkte mit einer Leistung von genau elf Kilowatt. Installieren Sie Wallboxen höherer Leistung, ist diese durch einen Elektrofachbetrieb herunterzuregeln. Wichtig ist außerdem, dass der Strom ausschließlich aus Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt. Infrage kommen dabei eigene  Photovoltaikanlagen  oder Kleinwindkraftanlagen. Beziehen Sie Strom aus dem öffentlichen Netz, muss es sich um 100 Prozent Grünstrom handeln. Bei Einbau und Inbetriebnahme gilt außerdem eine Fachbetriebspflicht.

Fragen Sie sich, für welche Wallbox das KfW-Programm 440 infrage kommt, gibt die  Liste förderbarer Anlagen  einen Überblick.

KfW 440 Förderung in vier Schritten beantragen

Möchten Sie den KfW-Zuschuss aus dem Programm 440 für sich nutzen, stellen Sie die Anträge vor Kauf und Einbau der Technik. Die folgende Übersicht zeigt, wie das in vier Schritten funktioniert:

  1. KfW Antrag für das Programm 440 online im Zuschussportal der Förderbank stellen
  2. Identität nachweisen (zum Beispiel über Schufa-Identitäts-Check)
  3. Fachbetrieb mit der Installation der Technik beauftragen
  4. Rechnung im Zuschussportal hochladen und Förderung erhalten

Fördertöpfe mehrfach aufgestockt

Nachdem die KfW 440 Förderung Ende November 2020 gestartet war, dauerte es nicht lange und die Fördertöpfe waren aufgebraucht. Schon im Januar 2021 überstiegen die beantragten Mittel das vorgesehene Budget von 200 Millionen Euro. Um die Elektromobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen weiter voranzubringen, stockte der Bund die Mittel im Februar sowie im Juli 2021 noch einmal auf. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage wurden die Fördermittel erneut ausgeschöpft. Aktuell gilt daher ein Antragsstopp für das KfW-Programm 440.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit der KfW 440 Förderung erhalten Sie attraktive Zuschüsse für die Installation einer ausschließlich privat genutzten Ladestation. Pro Ladepunkt sind dabei 900 Euro erhältlich, wenn die Ladeleistung genau elf Kilowatt beträgt und die Kosten die Fördersumme übersteigen.

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