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Mit einer eigenen Photovoltaikanlage sind Sie nicht nur unabhängiger von Ihrem Stromversorger, Sie reduzieren auch Ihre CO₂-Emissionen. Aus diesem Grund fördert der Staat diese und weitere Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien über das KfW-Programm 270 mit zinsgünstigen Krediten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Konditionen und wie Sie den Förderkredit beantragen.
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Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf neuer sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die aus erneuerbaren Energien Strom und Wärme erzeugen. Darüber hinaus lassen sich auch die Kosten für Planung und Installation über den Förderkredit finanzieren. Das gilt ebenso für notwendige Sanierungsarbeiten, etwa wenn vor der dem Bau einer Photovoltaikanlage das Dach instand gesetzt werden muss. Voraussetzung für die Finanzierung über den KfW-Kredit 270 ist, dass die Anlagen die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Anforderungen erfüllen. Förderfähig sind unter anderem:
Grundsätzlich ist es auch möglich, den KfW-Kredit 270 zu beantragen, um eine gebrauchte Anlage oder die Modernisierung einer bestehenden Anlage zu finanzieren. Wurde für die Anlage bereits ein Darlehen bei der Kreditanstalt aufgenommen, muss dieses zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch vollständig abbezahlt sein.
Im Gegensatz zu den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim KfW 270 keinen Tilgungszuschuss.
Hinweis: Nutzen Sie den KfW-Kredit zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder eines Stromspeichers, bekommen Sie zweckgebuden besondere Konditionen. Möglich ist, dass diese besser ausfallen als für andere Anlagen. Ein Vergleich lohnt sich also.
Die Konditionen der KfW-Förderung 270 sind sehr individuell. So hängen die Zinssätze stark von der Bonität und den Sicherheiten des Kreditnehmers ab. Weitere Einflussfaktoren sind Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre. Letztere geben den Zeitraum vor, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Nach der tilgungsfreien Zeit wird der noch ausstehende Kreditbetrag in gleich hohen Raten an die Hausbank zurückgezahlt. Dabei gilt: Je kürzer Laufzeit und Zinsbindung und je weniger tilgungsfreie Anlaufjahre Sie wählen, desto besser der Zinssatz. Sondertilgungen sind übrigens möglich. In diesem Fall fällt im Programm KfW 270 eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Besitzen Sie eine Immobilie oder verfügen Sie über ein gewisses Eigenkapital? Für die Konditionen des KfW-Förderkredits 270 macht das durchaus einen Unterschied. Denn um den Zinssatz zu ermitteln, werden Sie anhand Ihrer Bonität in eine von sieben Preisklassen eingestuft. Diese reichen von A (ausgezeichnet) bis I (noch ausreichend). Der Einfluss der Bonität auf den Zinssatz sollte nicht unterschätzt werden. Bei gleicher Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreien Jahren variiert er zwischen den Klassen A und I um mehrere Prozentpunkte.
Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 100 Prozent der Investitionskosten (maximal 50 Millionen Euro) mit dem Kredit zu finanzieren. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich der Einsatz von Eigenmitteln positiv auf die Bonität und damit auch auf den Effektivzins auswirkt.
Nach Erhalt der Zusage für das KfW-Programm 270 haben Sie zwölf Monate Zeit, um sich die Kreditsumme komplett oder in Teilen auszahlen zu lassen. Die sogenannte Abruffrist lässt sich maximal um weitere zwölf Monate verlängern. Wichtig: Für den noch nicht abgerufenen Kredit fällt nach sechs Monaten eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an.
Planen Sie verschiedene Maßnahmen, um Ihr Haus energieeffizienter zu machen, können Sie den KfW-Kredit 270 mit anderen Förderprogrammen kombinieren. In einigen Fällen kann dies sogar sehr sinnvoll sein. Etwa dann, wenn Sie KfW-Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Kauf beziehungsweise Bau eines solchen in Anspruch nehmen möchten. Seit Juli 2021 ist es möglich, Photovoltaikanlagen über die BEG mitfördern zu lassen, wenn diese zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards beitragen. Eine Vergütung für den eingespeisten Strom ist dann jedoch ausgeschlossen. Wird die PV-Anlage hingegen separat über das KfW-Programm 270 finanziert, können Sie die Vergütung trotzdem nutzen, die es für das Einspeisen von Solarstrom gibt. Eine Kombination mit den KfW-Programm 261/261 "Wohngebäude Kredit" ist denkbar und sinnvoll.
Als privater Hausbesitzer können Sie eine Anlage zur Wärme- oder Stromerzeugung über das Programm 270 von der KfW finanzieren, wenn Sie einen Teil des Ertrags einspeisen oder verkaufen. Ein Einspeisevertrag ist dafür nicht zwingend erforderlich. Antragsberechtigt sind außerdem gemeinnützige Organisationen, in- und ausländische Unternehmen, Landwirte, Einzelunternehmer und Freiberufler sowie Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.
Möchten Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Programm KfW 270 finanzieren, entscheiden Sie, welche Bank Sie dafür wählen. Sie können Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner wählen. Wichtig für Sie: Die Antragstellung bei der Kreditanstalt übernimmt das Kreditinstitut Ihrer Wahl. Dieses erhält nach Prüfung aller Unterlagen auch die Zusagen von der KfW. Erst nach der Förderzusage unterzeichnen Sie den Kreditvertrag und können mit den Maßnahmen beginnen. Das bedeutet, dass auch erst dann rechtlich bindende Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag geschlossen werden dürfen.
Mit dem KfW-Kredit 270 können Hausbesitzer neue und gebrauchte Photovoltaikanlagen sowie andere Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien finanzieren. Eine Komplettfinanzierung ist grundsätzlich möglich, aufgrund der höheren Zinssätze aber nicht unbedingt empfehlenswert. Trägt die Anlage dazu bei, einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, kann die Kombination mit einem anderen Förderprogramm sinnvoll sein.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter sabrina.hansen@heizung.de
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