KfW-261/262: BEG-Darlehen für Wohngebäude

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit den Programmen 261 und 262 "Wohngebäude - Kredit" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sanierungsvorhaben, die einen Effizienzhaus-Standard zum Ziel haben. Das Programm setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um und verspricht zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen.

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Antragsteller und Konditionen im KfW-Programm 261/262

Wer eine Immobilie kauft oder saniert, kann unabhängig von der Gebäudegröße Fördermittel aus den KfW-Programmen 261/262 beantragen. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen handelt. Außerdem müssen Häuser im Bestand mindestens fünf Jahre alt sein – Stichtag ist dabei das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Erfüllen Sie die Vorgaben, bekommen Sie die KfW-261/262-Förderung auch als Mieter oder Pächter. In diesem Fall ist allerdings auch eine Sanierungserlaubnis von Ihrem Vermieter erforderlich.

Aktuelle Zinsen:  Die Zinsen im KfW-Programm 261/262 schwanken regelmäßig. Informieren Sie sich auf der Programmseite der KfW über die aktuellen Konditionen.

Konditionen der Darlehensförderung auf einen Blick

Den KfW Kredit Nummer 261/262 bekommen Sie für ganzheitliche energetische Sanierungsvorhaben oder den Kauf sanierter Gebäude.  Je effizienter die Gebäude sind, umso besser fallen die Förderkonditionen aus. Denn damit steigen auch die Tilgungszuschusshöhen. Letztere liegen zwischen 5 und 40 Prozent. Sie reduzieren die zurückzuzahlende Kreditsumme und machen Darlehen aus dem KfW-Programm 261/262 besonders günstig. Die folgende Tabelle informiert über aktuelle Konditionen.

MASSNAHMEKFW 261/262: TILGUNGSZUSCHUSS MAXIMALE KREDITSUMME
Sanierung
(Effizienzhaus Denkmal bis 40) 
5 bis 20 % 120.000 Euro pro Wohneinheit
EE-/NH-Bonus bei der Sanierung
(Erneuerbare Energien oder nachhaltiges Gebäude) 
+ 5 % 150.000 Euro pro Wohneinheit
WPB-Bonus bei der Sanierung
(Worst Performing Building; WPB-Bonus) 
+ 10 %bis zu. 150.000 Euro pro Wohneinheit
SerSan-Bonus bei der Sanierung 
(Serielle Sanierung mit vorgefertigten Bauelementen bei EH70 mit EE-Klasse, EH55 und EH40; SerSan-Bonus) 
+ 15 %bis zu. 150.000 Euro pro Wohneinheit

Wer WPB- und SerSan-Bonus gemeinsam nutzt, erhält insgesamt ein Förderplus von 20 Prozent. Eine Kombination mit dem EE-/NH-Bonus ist möglich. EE- und NH-Bonus lassen sich hingegen nicht gemeinsam nutzen. Stand: November 2024

Bonus für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien

Verschiedene Boni machen die KfW-261/262-Förderung besonders lukrativ. So gibt es den NH-Bonus (Nachhaltigkeits-Klasse) für besonders nachhaltige Bauweisen oder den EE-Bonus (Erneuerbare-Energien-Klasse) für einen hohen Anteil regenerativer Energien. Beide sorgen für 5 Prozent höhere Tilgungszuschüsse und KfW-261-Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Seit 2023 bekommen Sie außerdem einen Bonus für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude (Worst-Performing-Building- bzw. WPB-Bonus in Höhe von zehn Prozent) sowie einen Bonus für serielles Sanieren mit vorgefertigten Bauelementen (SerSan-Bonus in Höhe von 15 Prozent). Wer beide Boni gemeinsam nutzt, bekommt insgesamt 20 Prozent extra. Die Kombination mit dem EE- oder dem NH-Bonus ist ebenfalls möglich. EE- und NH-Bonus lassen sich jedoch nicht gemeinsam in Anspruch nehmen.

Förderung der Baubegleitung bei Neubau und Sanierung  

Darüber hinaus gibt es  Fördermittel für die Baubegleitung. Wer die Fachplanung oder die Baubegleitung eines Energie-Effizienz-Experten in Anspruch nehmen möchte, bekommt Darlehen von bis zu 10.000 Euro. Die Mittel der KfW-261-Förderung stehen für Ein- und Zweifamilienhäuser bereit und sind mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent ausgestattet. Geht es um die Sanierung einer Eigentumswohnung oder eines Gebäudes mit mehr als zwei Wohneinheiten, stehen Kredite in Höhe von 4.000 Euro pro Wohnung (max. 40.000 Euro pro Vorhaben) zur Verfügung. Bei einer Förderrate von 50 Prozent ergeben sich dabei Zuschüsse von 2.000 bis 20.000 Euro.  

Neubau-Förderung seit 2023 über gesondertes KfW-Programm

Die Förderung energieeffizienter Neubauvorhaben, die bisher auch über das KfW-Programm 261/262 erhältlich war, ist 2023 umgezogen. Sie setzt die BEG-Richtlinie für klimafreundliche Neubauvorhaben um und ist über das KfW-Programm 297/298 erhältlich. Wer eine Neubauförderung beantragen möchte, erhält dabei vergünstigte Kredite für Effizienzhäuser der Stufe 40 mit niedrigem CO2-Ausstoß. Tilgungszuschüsse oder eine Zuschussvariante gibt es seither nicht mehr.  

© Tanoy1412 / Shutterstock.com

KfW 261/262: Kredit richtig beantragen

Wenn Sie den KfW-Kredit 261/262 beantragen möchten, benötigen Sie zuerst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser prüft das geplante Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung wenden Sie sich an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl, bei dem Sie den Antrag stellen. Die Experten der Bank leiten alle Unterlagen zur KfW weiter und zahlen Ihnen nach erfolgter Freigabe auch das beantragte Geld aus. Nun können Sie mit der Umsetzung beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen, um letztlich auch den Tilgungszuschuss der KfW-261/262-Förderung gutgeschrieben zu bekommen.

Wichtig zu wissen:  Die KfW-Förderung der Programme 261/262 ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Haben Sie den Zeitpunkt verpasst und bereits mit der Sanierung begonnen, können Sie alternativ auch den  Steuerbonus für die Sanierung  nutzen.

Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2021

Mit den KfW-Programmen 261/262 trat am 01. Juli 2021 der zweite Teil der  Bundesförderung für effiziente Gebäude  (BEG) in Kraft. Damit verbunden waren einige Neuerungen, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht aufzeigen:

  • Ersatz der KfW-Programme 151, 152, 153, 167 und 431 durch KfW-Programm 261/262
  • bessere Konditionen bei Neubau und Sanierung durch NH-, und EE-Bonus
  • Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude (zuvor galt Bauantrag vor 01.02.2002)
  • Wegfall der Förderung für Effizienzhaus 115 und 100 bei der Sanierung
  • Einführung der Förderung für Effizienzhaus 40 bei der Sanierung
  • Umbenennung von „KfW-Effizienzhaus“ in „Effizienzhaus“ (Wohngebäude) und „Effizienzgebäude“ (Nichtwohngebäude)

2023 sind weitere Änderungen aktiv. So stehen Fördermittel aus dem KfW-Programm 261/262 nur noch für Sanierungsvorhaben bzw. für den Kauf saniererter Gebäude zur Verfügung. Den iSFP-Bonus gibt es nicht mehr, dafür wurde neben der NH-Klasse auch der WPB- und der SerSan-Bonus eingeführt.  

Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit der KfW-261/262-Förderung unterstützt der Staat Käufer und Sanierer energieeffizienter Gebäude mit günstigen Darlehen. Das Besondere daran sind hohe Tilgungszuschüsse, die die zurückzuzahlende Summe reduzieren.

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