Hydraulischer Abgleich: Förderung nutzen

  • von Alexander Rosenkranz
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Geht es um die Optimierung einer Heizungsanlage, hilft ein hydraulischer Abgleich. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert der Staat die Maßnahme mit attraktiven Zuschüssen. Wir erklären, welche Voraussetzungen bestehen und wie hoch die Förderung des hydraulischen Abgleichs ist. 

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Hydraulischer Abgleich: Förderung mit Zuschüssen    

Bei einem  hydraulischen Abgleich  stellt ein Heizungsfachmann die gesamte Heizungsanlage optimal ein. Diese verteilt die Wärme dann gleichmäßig und effizient, wodurch der Wohnkomfort spürbar steigt. Positiver Nebeneffekt: Wenn die Heizung sparsamer arbeitet und die Wärmeverluste bei der Verteilung geringer ausfallen, sinken auch die Heiz- und Energiekosten.  Da das auch die Umwelt entlastet, fördert der Staat den hydraulischen Abgleich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einmaligen Zuschüssen und günstigen Ergänzungskrediten. Diese können Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; Zuschuss) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Kredit) beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal auf der BAFA-Webseite oder im Falle eines Ergänzungskredits über Ihre Hausbank.  

© Andrey Popov / Fotolia

Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme zur Sanierung   

Wenn ein hydraulischer Abgleich zur Optimierung der Heizung durchgeführt wird, erhalten Sie:

  • Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Kosten über die BEG-Förderung im Programmteil EM  
  • 5 Prozent Förderung extra, wenn ein höchstens 15 Jahre alter individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme enthält
  • einen Ergänzungskredit mit sehr günstigen Konditionen

Weiterführende Informationen haben wir in unserem Beitrag zur Förderung der Heizungsoptimierung  für Sie zusammengefasst.  

Hinweis: Der hydraulische Abgleich ist auch Voraussetzung für die Förderung anderer Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Heizungsoptimierung. Dazu gehören etwa der Einbau von einem  Wärmezähler,  die  Einstellung der Heizkurve  oder die  Installation einer Flächenheizung.  

Voraussetzungen für die Förderung des hydraulischen Abgleichs

Wer für einen hydraulischen Abgleich eine Förderung nutzen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme  beantragen. Zudem gelten Vorgaben für Haus und Heizsystem:

  • Wohngebäude müssen mindestens fünf Jahre alt sein
  • Wohngebäude dürfen maximal fünf Wohneinheiten umfassen
  • Heizanlagen müssen mindestens zwei Jahre alt sein
  • fossil betriebene Heizungen dürfen max. 20 Jahre alt sein

Anforderungen an die Durchführung    

Der Abgleich selbst muss nach sogenanntem Verfahren B erfolgen. Dabei muss ein Heizungsfachmann zunächst eine raumweise Heizlastberechnung erstellen. Anschließend erfolgt eine Heizflächenauslegung, aus der die Durchflüsse durch Heizkörper und andere Heizflächen hervorgehen. Über eine Rohnetzberechnung muss der Experte dann die nötigen Einstellwerte für den Abgleich ermitteln. Falls vorhanden, sind außerdem folgende Komponenten durch moderne zu ersetzen:

  • ungeregelte Heizungspumpen
  • nichtvoreinstellbare Thermostatventile
  • falsch dimensionierte Heizkörper

Sind die technischen Anforderungen erfüllt, lässt sich ein hydraulischer Abgleich über das BAFA fördern. Zumindest dann, wenn sich Verbraucher an den Antragsprozess halten.

Hinweis: Um die Durchführung des hydraulischen Abgleichs gegenüber dem Fördermittelgeber zu bestätigen, muss der ausführende Heizungsinstallateur ein entsprechendes Nachweisformular ausfüllen und dem Eigentümer übergeben. Dieses wird bei der Beantragung der Fördermittel nicht benötigt. Der Antragsteller muss es jedoch zehn Jahre aufbewahren, um die Durchführung bei Bedarf nachweisen zu können.  

Förderung für den hydraulischen Abgleich richtig beantragen    

Möchten Sie den hydraulischen Abgleich fördern lassen, ist die Einbindung eines Energieberaters optional.  Die Beantragung der Mittel erfolgt in fünf Schritten.    

  1. Lassen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag von einem Fachhandwerker erstellen. Dieser ist Grundlage für den Förderbescheid.  
  2. Schließen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und lassen Sie sich von Ihrem Handwerker eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Möchten Sie den iSFP-Bonus nutzen, muss ein Energie-Effizienz-Experte die Bescheinigung erstellen. Abschließend benötigen Sie noch einen vorläufigen Liefer- oder Ausführungstermin, der im geplanten Bewilligungszeitraum liegt.  
  3. Füllen Sie das elektronische Antragsformular auf der Webseite des BAFA aus.
  4. Warten Sie auf die Zustellung des Zuwendungsbescheids und vergeben Sie anschließend den Auftrag an den Fachhandwerker.  
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis, den technischen Projektnachweis (TPN) sowie alle erforderlichen Unterlagen mit den entsprechenden Formularen über das BAFA-Portal ein. Nach positiv beschiedener Prüfung bekommen Sie die Förderung dann ausgezahlt.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Ein hydraulischer Abgleich wird über die BEG gefördert. Die Mittel sollen Anreize für eine energetische Sanierung schaffen und so zum Gelingen der Energiewende beitragen. Wichtig ist, dass Hausbesitzer die Förderung für den hydraulischen Abgleich vor dem Beginn der Maßnahme beantragen.

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