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BAFA und KfW: Heizungsförderung beantragen

  • von Jeannette Kunde
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Interessieren Sie sich für eine neue Heizungsanlage oder möchten Sie die bestehende optimieren? Dann können Sie auf die Unterstützung vom Staat zählen. Denn dieser fördert die Maßnahmen mit hohen Zuschüssen, attraktiven Ergänzungskrediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, darüber informieren wir in den folgenden Abschnitten.

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Welche Fördermittel gibt es für die neue Heizung?

Möchten Sie die Heizungsförderung beantragen, stehen verschiedene Programme zur Verfügung. Erste Anlaufstelle ist dabei in der Regel die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Abhängig vom Förderschwerpunkt enthält diese vier separate Programmteile:  

Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Vergünstigungen, die Sie für eine Sanierung nutzen können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick und zeigt, was die verschiedenen Programme zur Heizungsförderung auszeichnet.

FörderprogrammSanierung / NeubauFörderart (Höhe)AntragszeitunktAnlaufstelle
BEG EM Gebäude und Technik (einschl. Heizungsoptimierung)SanierungZuschuss (15 bis 20 Prozent) und Ergänzungskredit (120.000 Euro pro Wohneinheit)vor Beginn der MaßnahmenBAFA-Portal für Zuschuss und Hausbank für Ergänzungskredit
BEG EM HeizungstauschSanierungZuschuss (30 bis 70 Prozent + 2.500 Euro) und Ergänzungskredit (120.000 Euro pro Wohneinheit)vor Beginn der MaßnahmenKfW-Portal "Meine KfW" für Zuschuss und Hausbank für Ergänzungskredit
BEG WGSanierungDarlehen (120.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit) mit Tilgungszuschuss (5 bis 45 Prozent)vor Beginn der Maßnahmen
Hausbank
BEG NWG  SanierungDarlehen (2.000 Euro pro Wohneinheit) mit Tilgungszuschuss (5 bis 35 Prozent)vor Beginn der MaßnahmenHausbank  
BEG NeubauNeubauDarlehen (100.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit)vor Beginn der MaßnahmenHausbank
Wohneigentum für Familien (KfW 300)NeubauDarlehen (170.000 bis 270.000 Euro, je nach Anzahl   der Kinder)vor Beginn der MaßnahmenHausbank
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)NeubauDarlehen (bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit)vor Beginn der MaßnahmenHausbank
Steuerbonus § 35 cSanierungSteuerliche Förderung (20 Prozent der Kosten, verteilt über 3 Jahre steuerlich absetzbar)nach Abschluss der MaßnahmeFinanzamt (Steuererklärung)
Steuerbonus § 35 aSanierungSteuerliche Förderung (20 Prozent der Lohnkosten, max. 1.200 Euro im Jahr)nach Abschluss der MaßnahmeFinanzamt (Steuererklärung)

Für diese Heizsysteme und Maßnahmen können Sie eine Heizungsförderung beantragen

Mit dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende selbst voranzutreiben, fördert der Staat verschiedene Maßnahmen zur Sanierung. Die folgende Übersicht zeigt, welche im Kontext der Heizungsförderung von Bedeutung sind:

  • H2-Ready Gasheizungen  
  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen  
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Nah- und Fernwärme-Anschlüsse  
  • Heizungsoptimierungen

Tipp: Die Heizungsoptimierung kann der erste Schritt sein, die eigene Heizungsanlage zukunftssicher, ökologischer und wirtschaftlicher zu machen. Im Beitrag zur Förderung der Heizungsoptimierung bekommen Sie einen umfangreichen Überblick, welche Maßnahmen sich konkret in welcher Höhe fördern lassen. Da Sie Mittel nur dann erhalten, wenn die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt ist, lohnt es sich, die Heizungsoptimierung vor dem Heizungstausch in Auftrag zu geben. Auf diese Weise können Sie die förderbaren Kosten ausreizen oder Mittel auch dann beantragen, wenn sie später eine nicht förderfähige Heizung einbauen.

Wie beantragen Sie eine Heizungsförderung?

  

Geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung, wenden Sie sich vor dem Beginn der Maßnahme an das BAFA. Hier können Sie online den Förderantrag stellen. Ähnlich verhält es sich bei dem Austausch einer Heizungsanlage. Anders als bei einer Optimierung wenden Sie sich hier jedoch an die KfW, wenn Sie die Heizungsförderung richtig beantragen möchten. In beiden Fällen gilt Folgendes:  

  • gemessen an Bauantrag oder Bauanzeige muss das Haus mindestens fünf Jahre alt sein
  • Sie müssen vor dem Beginn der Maßnahme die Heizungsförderung beantragen  
  • für eine Heizungsoptimierung darf die Anlage nicht jünger als 2 Jahre alt und bei Einsatz fossiler Energieträger maximal 20 Jahre alt sein
  • Sie müssen die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllen

Hinweis: Nicht jedes Modell wird bedingungslos gefördert über die genannten Programme. Das BAFA stellt auf der eigenen Webseite entsprechende Listen zu förderfähigen Wärmepumpen und Co. zur Verfügung. Lassen Sie sich dahingehend am besten vom Fachbetrieb, der die Installation übernimmt, beraten.  

© maho / Fotolia

Schritt für Schritt – die Antragstellung bei BAFA und KfW erklärt

Prinzipiell steht die Planung an erster Stelle. Auch wenn als Vorhabensbeginn der Zeitpunkt gilt, an dem Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, dürfen Planungsarbeiten bereits vor der Antragstellung erbracht werden. Möchten Sie die Heizungsförderung beantragen, benötigen Sie zudem folgende Unterlagen:  

  • Technische Projektbeschreibung (TPB; BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung) oder Bestätigung zum Antrag (BzA; KfW-Förderung der neuen Heizung) von Ihrem Energieberater oder Fachhandwerker  
  • Liefer- oder Leistungsvertrag, der mit aufschiebender oder auflösender Bedingung an die Förderzusage gekoppelt ist (Tipp: Verwenden Sie die Vorlage des BMWK im Punkt A.25  der FAQ zur BEG Förderung)
  • vorläufigen Termin zur Lieferung oder Ausführung im Bewilligungszeitraum (36 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides)  

Um die KfW-Heizungsförderung beantragen zu können, benötigen Sie zudem einen Grundbuchauszug, der belegt, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind (gilt nicht für Heizungsoptimierung). Beantragen Sie auch den Geschwindigkeits- und/oder den Einkommensbonus, benötigen Sie zudem eine Meldebescheinigung von Ihrer Gemeinde sowie Ihre Einkommensteuerbescheide aus den Jahren zwei und drei vor der Sanierung (Steuerbescheide nur für Ergänzungskredit und Einkommensbonus).  

Maßnahmenbeginn bis zum 31. August 2024: Da bisher nicht alle die neue Heizungsförderung beantragen können, gibt es eine Ausnahme in der BEG. Demnach dürfen Sie die Fördermittel nachträglich beantragen, wenn Sie eine neue Heizung einbauen und spätestens am 31. August 2024 mit der Maßnahme beginnen. Der letzte Tag, an dem Sie die Heizungsförderung beantragen können, ist dabei der 30. November 2024.  

Bevor die Maßnahme beginnen kann, reichen Sie alle relevanten Informationen als Antrag ein, inklusive der voraussichtlichen Kosten. Die Sachbearbeiter der Fördergeber prüfen diesen anschließend eingehend. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie einen Zuwendungsbescheid. Nun können Sie den Ergänzungskredit über Ihre Hausbank beantragen oder mit der Maßnahme beginnen. Entscheiden Sie sich für Letzteres, haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahmen durchführen zu lassen.

Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungsnachweis über den Einsatz der Fördermittel einreichen. Nach der Durchführung aller Maßnahmen begleichen Sie die Rechnung des ausführenden Betriebs. Sie sammeln alle Nachweise und reichen diese ein. Danach erfolgt die Auszahlung der Fördersumme.

Erste Auszahlung der Heizungsförderung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.

Alle Informationen zusammengefasst

Voraussetzungen:  

  • Heizungsförderung als Einzelmaßnahme nur über die KfW förderfähig
  • Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA erhältlich
  • Energie-Effizienz-Experte nur zwingend erforderlich bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, für den iSFP-Bonus und für das Erreichen des Effizienzhaus-Standards.
  • Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Antrag ist vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen (Ausnahme: Bei Baubeginn bis Ende August können Sie die KfW-Heizungsförderung nachträglich beantragen)
  • BAFA-Antrag online direkt auf der Webseite des Bundesamtes ausfüllen und absenden.

Ablauf:

  1. Über Umfang der Maßnahmen informieren und sich beraten lassen
  2. Angebote einholen, aber noch keinen Auftrag vergeben
  3. Eventuell Energie-Effizienz-Experten beauftragen (Pflicht bei Förderung der Heizungsoptimierun mit iSFP oder bei kombiniertem Antrag mit Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle)
  4. Technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen
  5. Vertragsabschluss mit Fachbetrieb durch Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung nach Erhalt des Zuwendungsbescheids)
  6. Antrag stellen über das BAFA-Portal (Heizungsoptimierung), das KfW-Portal (Heizungstausch) oder Ihre Hausbank (BEG WG/NWG/Neubau Kreditförderung)
  7. Prüfen des Antrags durch das BAFA oder die KfW und Übermitteln des Zuwendungsbescheids
  8. Umsetzung der Maßnahmen
  9. Verwendungsnachweis und Nachweise im Portal hochladen
  10. Auszahlung der Heizungsförderung nach Prüfung der Unterlagen  

Unser Tipp:  Haben Sie den Antragszeitpunkt bereits verpasst, können Sie die steuerliche Förderung als Alternative nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Möglich ist das nachträglich über die jeweilige Einkommensteuererklärung. Wichtig ist, dass Ihr Fachhandwerker dazu eine Bestätigung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung erstellt. Im Beitrag zur  steuerlichen Förderung für den Heizungstausch  erklären wir, wie das funktioniert.

Fazit von Jeannette Kunde

Bei der Antragstellung einer staatlichen Förderung ist der Zeitpunkt entscheidend. Die Maßnahmen dürfen nicht bereits im vollen Gange sein. Dies wird bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen durchfallen und Sie erhalten einen negativen Bescheid. Darüber hinaus sollten Sie auf die Vollständigkeit der Nachweise achten.

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