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Die drastisch gestiegenen Energiepreise belasten viele Haushalte in Deutschland. Mit dem Heizkostenzuschuss 2023 sorgte der Staat für Entlastung. Denn über diesen zahlte er 80 Prozent der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle. Doch wer konnte die Entlastung beantragen, wie viel Geld gab es und wie bekam man den Heizkostenzuschuss? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und zeigen, welche Hilfen außerdem bereitstehen.
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Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern konnten Hausbesitzer bis Oktober 2023 einen Heizkostenzuschuss für die 2022 stark gestiegenen Energiepreise beantragen. Diesen gab es für nicht leitungsgebundene Brennstoffe. Dazu gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Holzscheite, Kohle und Koks. Mit dem Zuschuss übernahm der Staat 80 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zum Jahr 2021 anfielen, maximal jedoch 2.000 Euro pro Haushalt. Im Folgenden geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Heizkostenzuschuss 2023 für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle.
Den Heizkostenzuschuss gab es für alle, die eine Heizungsanlage betrieben haben und nicht leitungsgebundene Brennstoffe selbst bestellt sowie bezahlt haben. Während das vor allem Gebäudeeigentümer betraf, konnten auch Mieter die Entlastung beantragen. Haben Letztere den Brennstoff nicht selbst bezogen, mussten sie sich an ihren Vermieter wenden. Dieser beantragte in dem Fall die Entlastung, die er als Einmalzahlung oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung an seine Mieter verteilte.
Zusammenfassend galten folgende Voraussetzungen:
Wer die Beihilfe beantragt hat, konnte sich 80 Prozent der 2022 gezahlten Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Brennstoffe erstatten lassen. Der Heizkostenzuschuss war auf 2.000 Euro begrenzt und wurde ab 100 Euro ausgezahlt. Wie viel jeder Einzelne bekam, hängt also vom tatsächlichen Rechnungsbetrag und einem einheitlichen Referenzpreis ab, wie die folgende Gleichung zeigt:
Heizkostenzuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag aus 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Rechnungsbetrag und Bestellmenge gingen dabei aus den eigenen Unterlagen hervor. Anders verhielt es sich beim Referenzpreis. Um den Heizkostenzuschuss fair zu verteilen, wurde dieser einheitlich für ganz Deutschland festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Werte für verschiedene Brennstoffe ausfielen.
Brennstoff | Referenzpreis inkl. MwSt pro Masse-/Volumeneinheit | Referenzpreis inkl. MwSt pro kWh | Aktueller Preis inkl. MwSt. |
---|---|---|---|
71 Cent pro Liter | 7,1 Cent pro Kilowattstunde | 10 Cent pro Kilowattstunde | |
57 Cent pro Liter | 8,8 Cent pro Kilowattstunde | 10 Cent pro Kilowattstunde | |
24 Cent pro Kilogramm | 5,3 Cent pro Kilowattstunde | 5,5 Cent pro Kilowattstunde | |
11 Cent pro Kilogramm | 2,75 Cent pro Kilowattstunde | 3,3 Cent pro Kilowattstunde | |
28 Cent pro Kilogramm | 5,8 Cent pro Kilowattstunde | 5,7 Cent pro Kilowattstunde | |
85 Euro pro Raummeter | 4,9 Cent pro Kilowattstunde | 9,5 Cent pro Kilowattstunde | |
36 Cent pro Kilogramm | 6,2 Cent pro Kilowattstunde | 8,0 Cent pro Kilowattstunde |
Der Referenzpreis wurde an einem einheitlichen Referenzpreis festgemacht. Dieser galt als Vergleichswert für die Energiepreise des Jahres 2021. Den Heizkostenzuschuss konnten Sie damit auch ohne Rechnung aus dem Jahr 2021 beantragen. Die Tabelle zeigt aktuelle Preise und Referenzpreise im Vergleich.
Ein Beispiel: Als Hausbesitzer haben Sie im August 2022 2.500 Liter Heizöl zu einem Preis von 1,73 Euro bestellt und bezahlt. Eine entsprechende Rechnung über den Gesamtbetrag von 4.325 Euro liegt vor und der Preis hat sich im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis) mehr als verdoppelt. Der Heizkostenzuschuss lag damit bei 620 Euro (0,8 x (4.325 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 2.500 Liter)) = 620 Euro).
Wollten Sie den Heizkostenzuschuss beantragen, mussten Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. In weiten Teilen Deutschlands wickelte diese den Antragsprozess online über das IT-System der Kasse Hamburg ab. In den übrigen Ländern wurden eigene Onlineportale zur Antragstellung eingerichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
Bundesland | Antragsstellung | Verknüpfung |
---|---|---|
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen | IT-System der Kasse Hamburg | |
Berlin | Investitionsbank Berlin | |
Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales | Förderplattform Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte Bayern (nur mit Elster-Login) |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Online-Antrag Heizkostenhilfe NRW (nur mit Bund.ID oder Elster Unternehmenskonto) |
Beachten Sie, dass die Antragstellung nur bis zu einem bestimmten Stichtag (länderabhängig, meist 20.10.2023) möglich war. Haben Sie diesen, bekommen Sie den Heizkostenzuschuss 2023 nicht mehr.
Nach der Antragstellung konnte es einige Wochen dauern, bis Sie den Zuschuss ausgezahlt bekamen. Wie hoch die Bearbeitungszeit im Detail war, hing dabei von der Zahl offener Anträge im jeweiligen Bundesland ab.
Mit dem eigentlichen Heizkostenzuschuss unterstützte der Staat Haushalte, die durch steigende Energiepreise in finanzielle Schieflage gerieten. Der Zuschuss wurde im Jahr 2001 einmalig an alle ausgezahlt, die in der vorherigen Heizperiode über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügten. Er betrug fünf Deutsche Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei Studierenden und Heimbewohnern wurde für Letztere pauschal 20 Quadratmeter angesetzt.
Wer heute unter steigenden Energiepreisen leidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Heizungsbeihilfe beantragen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Gemeinde, mit der einkommensschwache Haushalte die hohen Ausgaben für zu bevorratende Brennstoffe (Flüssiggas, Brennholz oder Heizöl) abfedern können. Wie hoch der Heizkostenzuschuss ausfällt, hängt von der regionalen Satzung ab. Gemeinden legen diese in der Regel einmal im Jahr fest, um die Unterstützung passend zur aktuellen Preislage und zur Haushaltsgröße zu vergeben. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie hoch der Heizkostenzuschuss 2021/2022 im Landkreis Germersheim ausfiel.
HAUSHALTSGRÖSSE | FESTE BRENNSTOFFE | HEIZÖL | FLÜSSIGGAS |
---|---|---|---|
Kilogramm / Euro | Liter / Euro | Kilogramm / Euro | |
1 Person | 1.400 /330 | 1.100 / 850 | 700 / 775 |
2 Personen | 1.600 / 380 | 1.300 / 1005 | 900 / 1000 |
3 Personen | 2.000 / 475 | 1.700 / 1280 | 1.100 / 1220 |
4 Personen | 2.200 / 520 | 1.900 / 1430 | 1.200 / 1330 |
5 Personen | 2.400 / 570 | 2.000 / 1500 | 1.300 / 1440 |
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Unterstützung einmal im Jahr bekommen. Informationen über die Höhe der Beihilfe bekommen Sie dabei von der zuständigen Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung.
Heizungsbeihilfe ist bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen: Verantwortlich für die Heizungsbeihilfe ist die zuständige Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ein entsprechendes Heizkostenzuschuss-Formular in der Regel online oder in Papierform zur Verfügung. Um die Mittel zu erhalten, müssen Antragsteller Informationen zu Vermögen, Einkünften und Ausgaben offenlegen.
Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann auch die sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Heizkostenzuschuss zur Grundsicherung, der Ausgaben für Heizung und Warmwasser in angemessener Höhe abdeckt. Ausschlaggebend für die Höhe ist dabei in der Regel der jeweils gültige Heizspiegel für Deutschland.
Kosten der Unterkunft und Heizung mit Sozialhilfe beantragen: Den Heizkostenzuschuss für Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen Sie zusammen mit den entsprechenden Leistungen. Formulare finden Sie dabei im für Sie zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder Amt für Asylangelegenheiten.
Empfänger von Wohngeld erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützungsleistungen, um die hohen Heizkosten etwas abzufedern. Ganz konkret geht es dabei um die Auswirkungen der neuen CO2-Bepreisung, welche fossile Rohstoffe verteuert und die ohnehin schon knappen Budgets einkommensschwacher Haushalte zusätzlich belastet. Die Höhe des Heizkostenzuschusses ist im sogenannten Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG) geregelt. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt dabei allein von der Haushaltsgröße ab, wie die folgende Tabelle zeigt.
ANZAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN HAUSHALTSMITGLIEDER | BETRAG ZUR ENTLASTUNG BEI DEN HEIZKOSTEN IN EURO |
---|---|
1 | 14,40 |
2 | 18,60 |
3 | 22,20 |
4 | 25,80 |
5 | 29,40 |
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | 3,60 |
Anders als bei der Heizungsbeihilfe gibt es den Zuschuss hier monatlich zusammen mit dem Wohngeld.
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