Heizkostenzuschuss für hohe Energiepreise

  • von Alexander Rosenkranz
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Die drastisch gestiegenen Energiepreise belasten viele Haushalte in Deutschland. Mit dem Heizkostenzuschuss 2023 sorgte der Staat für Entlastung. Denn über diesen zahlte er 80 Prozent der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle. Doch wer konnte die Entlastung beantragen, wie viel Geld gab es und wie bekam man den Heizkostenzuschuss? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und zeigen, welche Hilfen außerdem bereitstehen.

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Heizkostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Brennstoffe

Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern konnten Hausbesitzer bis Oktober 2023 einen Heizkostenzuschuss für die 2022 stark gestiegenen Energiepreise beantragen. Diesen gab es für nicht leitungsgebundene Brennstoffe. Dazu gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Holzscheite, Kohle und Koks. Mit dem Zuschuss übernahm der Staat 80 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zum Jahr 2021 anfielen, maximal jedoch 2.000 Euro pro Haushalt. Im Folgenden geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Heizkostenzuschuss 2023 für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle.

Wer konnte den Zuschuss aus dem Härtefallfonds des Bundes beantragen?

Den Heizkostenzuschuss gab es für alle, die eine Heizungsanlage betrieben haben und nicht leitungsgebundene Brennstoffe selbst bestellt sowie bezahlt haben. Während das vor allem Gebäudeeigentümer betraf, konnten auch Mieter die Entlastung beantragen. Haben Letztere den Brennstoff nicht selbst bezogen, mussten sie sich an ihren Vermieter wenden. Dieser beantragte in dem Fall die Entlastung, die er als Einmalzahlung oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung an seine Mieter verteilte.

Zusammenfassend galten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben nicht leitungsgebundene Brennstoffe bestellt und bezahlt.
  • Es liegt eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 01.01. bis 01.12. 2022 vor.
  • Der Preis für den bezogenen Energieträger hat sich mehr als verdoppelt.
  • Die Mehrkosten liegen bei mehr als 100 Euro.
  • Sie haben den Zuschuss spätestens am 20. Oktober 2023 beantragt.
© M-Schuppich / Shutterstock.com

Wie hoch war der Heizkostenzuschuss für Heizöl, Flüssiggas und Co.?

Wer die Beihilfe beantragt hat, konnte sich 80 Prozent der 2022 gezahlten Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Brennstoffe erstatten lassen. Der Heizkostenzuschuss war auf 2.000 Euro begrenzt und wurde ab 100 Euro ausgezahlt. Wie viel jeder Einzelne bekam, hängt also vom tatsächlichen Rechnungsbetrag und einem einheitlichen Referenzpreis ab, wie die folgende Gleichung zeigt:  

Heizkostenzuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag aus 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)  

Rechnungsbetrag und Bestellmenge gingen dabei aus den eigenen Unterlagen hervor. Anders verhielt es sich beim Referenzpreis. Um den Heizkostenzuschuss fair zu verteilen, wurde dieser einheitlich für ganz Deutschland festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Werte für verschiedene Brennstoffe ausfielen.

Brennstoff

Referenzpreis inkl. MwSt pro Masse-/VolumeneinheitReferenzpreis inkl. MwSt pro kWh

Aktueller Preis inkl. MwSt.

Heizöl

71 Cent pro Liter7,1 Cent pro Kilowattstunde

10 Cent pro Kilowattstunde

Flüssiggas

57 Cent pro Liter8,8 Cent pro Kilowattstunde

10 Cent pro Kilowattstunde

Holzpellets

24 Cent pro Kilogramm5,3 Cent pro Kilowattstunde

5,5 Cent pro Kilowattstunde

Holzhackschnitzel

11 Cent pro Kilogramm2,75 Cent pro Kilowattstunde

3,3 Cent pro Kilowattstunde

Holzbriketts

28 Cent pro Kilogramm5,8 Cent pro Kilowattstunde

5,7 Cent pro Kilowattstunde

Scheitholz

85 Euro pro Raummeter 4,9 Cent pro Kilowattstunde

9,5 Cent pro Kilowattstunde

Kohle/ Koks

36 Cent pro Kilogramm6,2 Cent pro Kilowattstunde

8,0 Cent pro Kilowattstunde

Der Referenzpreis wurde an einem einheitlichen Referenzpreis festgemacht. Dieser galt als Vergleichswert für die Energiepreise des Jahres 2021. Den Heizkostenzuschuss konnten Sie damit auch ohne Rechnung aus dem Jahr 2021 beantragen. Die Tabelle zeigt aktuelle Preise und Referenzpreise im Vergleich.

Ein Beispiel: Als Hausbesitzer haben Sie im August 2022 2.500 Liter Heizöl zu einem Preis von 1,73 Euro bestellt und bezahlt. Eine entsprechende Rechnung über den Gesamtbetrag von 4.325 Euro liegt vor und der Preis hat sich im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis) mehr als verdoppelt. Der Heizkostenzuschuss lag damit bei 620 Euro (0,8 x (4.325 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 2.500 Liter)) = 620 Euro).  

Wie erfolgt die Antragstellung, um die finanziellen Hilfen zu bekommen?

Wollten Sie den Heizkostenzuschuss beantragen, mussten Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. In weiten Teilen Deutschlands wickelte diese den Antragsprozess online über das IT-System der Kasse Hamburg ab. In den übrigen Ländern wurden eigene Onlineportale zur Antragstellung eingerichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Bundesland

Antragsstellung

Verknüpfung

Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen

IT-System der Kasse Hamburg

Online-Antrag Brennstoffhilfe

Berlin

Investitionsbank Berlin

Online-Antrag Energiehilfen für Berlin

Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Förderplattform Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte Bayern (nur mit Elster-Login)

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Online-Antrag Heizkostenhilfe NRW (nur mit Bund.ID oder Elster Unternehmenskonto)

Beachten Sie, dass die Antragstellung nur bis zu einem bestimmten Stichtag (länderabhängig, meist 20.10.2023) möglich war. Haben Sie diesen, bekommen Sie den Heizkostenzuschuss 2023 nicht mehr.

Ich habe Hilfen beantragt. Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Nach der Antragstellung konnte es einige Wochen dauern, bis Sie den Zuschuss ausgezahlt bekamen. Wie hoch die Bearbeitungszeit im Detail war, hing dabei von der Zahl offener Anträge im jeweiligen Bundesland ab.

Heizungsbeihilfe und Unterstützung für Leistungsempfänger

Mit dem eigentlichen Heizkostenzuschuss unterstützte der Staat Haushalte, die durch steigende Energiepreise in finanzielle Schieflage gerieten. Der Zuschuss wurde im Jahr 2001 einmalig an alle ausgezahlt, die in der vorherigen Heizperiode über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügten. Er betrug fünf Deutsche Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei Studierenden und Heimbewohnern wurde für Letztere pauschal 20 Quadratmeter angesetzt.

Heizkostenbeihilfe als Ersatz für den Heizungszuschuss

Wer heute unter steigenden Energiepreisen leidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Heizungsbeihilfe beantragen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Gemeinde, mit der einkommensschwache Haushalte die hohen Ausgaben für zu bevorratende Brennstoffe (Flüssiggas, Brennholz oder Heizöl) abfedern können. Wie hoch der Heizkostenzuschuss ausfällt, hängt von der regionalen Satzung ab. Gemeinden legen diese in der Regel einmal im Jahr fest, um die Unterstützung passend zur aktuellen Preislage und zur Haushaltsgröße zu vergeben. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie hoch der Heizkostenzuschuss 2021/2022 im Landkreis Germersheim ausfiel.

HAUSHALTSGRÖSSEFESTE BRENNSTOFFE HEIZÖLFLÜSSIGGAS
 Kilogramm / Euro Liter / Euro Kilogramm / Euro
1 Person1.400 /330 1.100 / 850700 / 775
2 Personen1.600 / 380 1.300 / 1005 900 / 1000
3 Personen2.000 / 475 1.700 / 1280 1.100 / 1220
4 Personen2.200 / 520 1.900 / 1430 1.200 / 1330
5 Personen2.400 / 570 2.000 / 1500 1.300 / 1440

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Unterstützung einmal im Jahr bekommen. Informationen über die Höhe der Beihilfe bekommen Sie dabei von der zuständigen Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung.

Heizungsbeihilfe ist bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen: Verantwortlich für die Heizungsbeihilfe ist die zuständige Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ein entsprechendes Heizkostenzuschuss-Formular in der Regel online oder in Papierform zur Verfügung. Um die Mittel zu erhalten, müssen Antragsteller Informationen zu Vermögen, Einkünften und Ausgaben offenlegen.

Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann auch die sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Heizkostenzuschuss zur Grundsicherung, der Ausgaben für Heizung und Warmwasser in angemessener Höhe abdeckt. Ausschlaggebend für die Höhe ist dabei in der Regel der jeweils gültige Heizspiegel für Deutschland.

Kosten der Unterkunft und Heizung mit Sozialhilfe beantragen: Den Heizkostenzuschuss für Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen Sie zusammen mit den entsprechenden Leistungen. Formulare finden Sie dabei im für Sie zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder Amt für Asylangelegenheiten.

Heizkostenzuschuss bei Wohngeld für neue CO2-Abgabe

Empfänger von Wohngeld erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützungsleistungen, um die hohen Heizkosten etwas abzufedern. Ganz konkret geht es dabei um die Auswirkungen der neuen CO2-Bepreisung, welche fossile Rohstoffe verteuert und die ohnehin schon knappen Budgets einkommensschwacher Haushalte zusätzlich belastet. Die Höhe des Heizkostenzuschusses ist im sogenannten Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG) geregelt. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt dabei allein von der Haushaltsgröße ab, wie die folgende Tabelle zeigt.  

ANZAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN
HAUSHALTSMITGLIEDER 
BETRAG ZUR ENTLASTUNG BEI DEN
HEIZKOSTEN IN EURO
114,40
218,60
322,20
425,80
529,40
Mehrbetrag für jedes weitere
zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
3,60

Anders als bei der Heizungsbeihilfe gibt es den Zuschuss hier monatlich zusammen mit dem Wohngeld.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Wer durch steigende Energiepreise in finanzielle Schieflage gerät, bekommt Unterstützung von öffentlicher Hand. So gibt es eine Heizungsbeihilfe für zu bevorratende Brennstoffe wie Heizöl, Brennholz oder Flüssiggas. Wohngeldempfänger bekommen einen Bonus und Empfänger von Sozialhilfen können die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung beantragen.

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