Förderung der Wärmedämmung: Ein Überblick

  • von Alexander Rosenkranz
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Eine energetische Sanierung steigert den Wert von Immobilien. Sie senkt den Energieverbrauch und hilft, Heizkosten zu sparen. Infrage kommen dabei zum Beispiel Dämmarbeiten an Wänden, Decken und Dächern. Da diese Maßnahmen auch CO2 einsparen, gibt es vom Staat eine Förderung für die Wärmedämmung. Neben einmaligen Zuschüssen stehen Ihnen dabei auch steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung. Wir informieren über Voraussetzungen, Konditionen und die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung der Förderung für die Wärmedämmung.

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BEG-Förderung zur Wärmedämmung: Attraktive Zuschüsse

Wer den energetischen Zustand seines Gebäudes verbessert, spart Heizkosten und steigert den Wert seiner Immobilie. Da die Maßnahme auch das Klima entlastet, vergibt der Staat eine attraktive Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle. Erhältlich ist diese über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Über diese gibt es Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent, die sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) auf 20 Prozent anheben lassen. Zudem stellt der Staat seit 2024 auch einen günstigen Ergänzungskredit zur Verfügung. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, um offene Finanzierungslücken zu schließen.

Die BEG EM Förderung der Wärmedämmung im Überblick:  

  • 15 Prozent Zuschüsse für die Dämmung der Gebäudehülle
  • 5 Prozent Extra-Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan
  • 120.000 Euro pro Wohneinheit als Ergänzungskredit zur BEG EM Zuschussförderung der Gebäudedämmung  

Antragsberechtigte und Höhe der förderbaren Kosten  

Die Förderung der Wärmedämmung steht jedem zur Verfügung, der ein mindestens fünf Jahre altes Haus gemäß den Vorgaben der Fördergeber saniert. Neben Eigentümern schließt das auch Mieter, Contractoren und andere Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit ein. Wichtig ist, dass das Haus grundsätzlich unter die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Für selten benutzte Ferien- oder Wochenendhäuser gibt es die Förderung der Wärmedämmung daher nicht.  

Erfüllen Sie die Vorgaben, können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr anrechnen lassen. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) steigt die Höhe der anrechenbaren Kosten sogar auf 60.000 Euro an. Das gilt für Wohngebäude. Handelt es sich hingegen um ein Nichtwohngebäude, ergibt sich ein Kostenrahmen in Höhe von 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Bereich), der jährlich ausgereizt werden kann.  

Förderung der Wärmedämmung bei Effizienzhaus-Sanierung oder Neubau  

Ob Sie eine Tür dämmen oder die Fassade mit Dämmstoffen versehen. Die Förderung der Wärmedämmung können Sie für viele Maßnahmen in Anspruch nehmen. Führen diese zusammen zu einem Effizienzhaus-Standard, können Sie alternativ auch die BEG WG Förderung für die Dämmung nutzen. Diese gibt es in Form von Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 bis 45 Prozent.  

Geht es um einen Neubau, steht Ihnen hingegen die BEG Neubau Förderung zur Verfügung. Über diese erhalten Sie ein günstiges Darlehen ohne Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist der Bau eines nachhaltigen Effizienzhauses der Stufe 40, das sehr hohe Anforderungen an den CO₂-Ausstoß erfüllt.  

© Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Fördermittel für die Dämmung beantragen: So klappt es

Möchten Sie die Förderung für die Wärmedämmung in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese über die BAFA-Webseite. Dafür benötigen Sie:

  • die technische Projektbeschreibung (TBB) eines Energie-Effizienz-Experten
  • einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der mit aufschiebender oder auflösender Bedingung an die Förderung der Wärmedämmung gebunden ist
  • einen vorläufig geplanten Termin zur Lieferung oder Ausführung im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheides)

Haben Sie die Mittel beantragt, prüfen die Sachbearbeiter des BAFA alle Unterlagen, bevor sie einen Zuwendungsbescheid ausstellen. Mit diesem können Sie nun den BEG Ergänzungskredit über Ihre Hausbank beantragen oder sofort mit der Maßnahme beginnen.  

Nach dem Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN). Diesen reichen Sie zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten im BAFA-Portal ein. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, zahlt das BAFA den Zuschuss zur Förderung der Wärmedämmung aus.  

Hoher Steuerbonus zur Förderung der Wärmedämmung

Seit 2020 ist es möglich, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich geltend zu machen. Bis zu 40.000 Euro (20 Prozent der Sanierungskosten) können Sie so über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sanierung am selbstgenutzten Wohneigentum
  • Gebäude müssen mindestens zehn Jahre alt sein
  • hohe technische Anforderungen bei der Dämmung

Um den attraktiven  Steuerbonus  zu nutzen, können Sie die angefallenen Kosten nach Abschluss der Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Anrechenbar sind übrigens nicht nur Ausgaben für die Dämmung. Auch Kosten für den  Heizungstausch, die Heizungsoptimierung oder den Austausch von Fenstern und Türen lassen sich zu 20 Prozent von der Steuer absetzen.

Alternative: Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen nicht, können Sie auch den Steuerbonus Handwerkerleistungen für sich nutzen. Diesen bekommen Sie immer dann, wenn Arbeiter Maßnahmen an einer selbst genutzten Immobilie durchführen. Sind Sie der Eigentümer, können Sie nachträglich 20 Prozent der Lohnkosten über die Steuererklärung geltend machen.

Technische Voraussetzungen zur Förderung der Dämmung

Ganz gleich, ob Sie sich für die Förderung der Wärmedämmung über das BAFA, die KfW oder für den neuen Steuerbonus entscheiden: Die geänderten Bauteile müssen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.   

BAUTEIL ANFORDERUNGEN AN DEN U-WERT (IN W/M²K)

Innen- und Außendämmung von Wänden 

  • Außenwand: 0,20 
  • Außenwand im Baudenkmal: 0,45
  • Innendämmung im Fachwerk: 0,65
  • Wände gegen unbeheizte Räume: 0,25
  • Wände gegen Erdreich: 0,25 
Bei der Kern-/Einblasdämmung ist die maximal mögliche Dämmstärke mit einem Dämmstoff der WLG 035 oder besser Voraussetzung.

Dachdämmung

  • Schrägdächer: 0,14
  • Flachdächer: 0,14
  • Gaubendächer: 0,20
  • Gaubenwangen: 0,20 
Bei der Dachdämmung in Baudenkmalen ist der Einsatz von Dämmstoffen der WLG 040 oder besser Voraussetzung für die Förderung der Wärmedämmung.

Dämmung von Böden und Decken

  • Geschossdecke zum Kaltdach: 0,14
  • Kellerdeckendämmung: 0,25
  • Böden gegen Außenluft: 0,20
  • Boden gegen Erdreich: 0,25

Wichtig ist, dass Sie bei den Dämmmaßnahmen auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung achten. Geht es um die Dämmung von mehr als 50 Prozent der wärmeumschließenden Hüllflächen, ist außerdem ein  hydraulischer Abgleich  der Heizungsanlage durchzuführen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude und den neuen Steuerbonus stehen heute attraktive Mittel zur Förderung der Wärmedämmung bereit. Die staatliche Unterstützung sorgt dafür, dass sich die Dämmarbeiten früher bezahlt machen und mehr Hausbesitzer Sanierungsmaßnahmen durchführen. Das spart Heizkosten und hilft, den CO₂-Ausstoß merklich zu reduzieren.

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